Private Krankenversicherung

PKV-Basistarif: Leistungen, Kosten und wer wechseln darf

Jeder private Krankenversicherer muss einen Basistarif anbieten. Er leistet ungefähr so viel wie die gesetzliche Krankenversicherung und kostet höchstens so viel wie deren Höchstbeitrag – 2026 sind das 1.017,18 Euro im Monat. Der Versicherer darf berechtigte Antragsteller nicht ablehnen.

  • Leistungen auf GKV-Niveau
  • Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 €
  • Kein Risikozuschlag, keine Ausschlüsse
  • Bei Hilfebedürftigkeit halber Beitrag

123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008

Was der Basistarif ist

Alle Versicherer, die eine private Krankenvollversicherung anbieten, müssen einen branchenweit einheitlichen Basistarif führen, dessen Leistungen mit den Pflichtleistungen der GKV vergleichbar sind ( § 152 VAG). Es gilt Kontrahierungszwang: Berechtigte dürfen nicht abgelehnt werden ( § 193 Abs. 5 VVG). Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind unzulässig ( § 203 VVG).

Höchstbeiträge 2026 (Krankenversicherung, ohne Pflege)
Tarif Höchstbeitrag pro Monat
Basistarif 1.017,18 €
Basistarif bei Hilfebedürftigkeit 508,59 €
Standardtarif 848,62 €
Standardtarif Ehepaar (zusammen) 1.272,93 €

Quellen: PKV-Verband: Höchstbeiträge, Bundesgesundheitsministerium. Grundlage ist der GKV-Höchstbeitrag mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %). Die Pflegeversicherung kommt dazu.

Wer in den Basistarif wechseln darf

  • Neuverträge ab 2009: PKV-Versicherte mit Vertragsbeginn ab dem 1.1.2009 – auch zu einem anderen Versicherer.
  • Altverträge vor 2009: beim eigenen Versicherer, wenn Sie mindestens 55 sind, eine gesetzliche Rente beziehen bzw. beantragt haben oder hilfebedürftig sind.
  • Freiwillig GKV-Versicherte: innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit.
  • Nichtversicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die der PKV zuzuordnen sind, und Beihilfeberechtigte zur Ergänzung.

Rechtsgrundlagen: § 193 Abs. 5 VVG, § 204 Abs. 1 VVG.

Selbstbehalt, Arztrechnungen und Hilfebedürftigkeit

  • Selbstbehalt: wählbar 300, 600, 900 oder 1.200 € pro Jahr; Bindung drei Jahre.
  • Arztrechnungen: Ärzte rechnen mit reduzierten Sätzen ab, etwa 1,2-fach für persönliche Leistungen; Zahnärzte bis 2,0-fach. Legen Sie vor der Behandlung Ihren Ausweis für den Basistarif vor.
  • Hilfebedürftigkeit: Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe – oder wenn erst der Beitrag Sie hilfebedürftig machen würde – halbiert sich der Beitrag; 2026 auf 508,59 €. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zu dieser Höhe.
  • Rückkehr: Wer seit dem 15.3.2020 wegen Hilfebedürftigkeit gewechselt ist und innerhalb von zwei Jahren nicht mehr hilfebedürftig ist, kann binnen drei Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurück.

Quellen: § 152 VAG, PKV-Verband: Basistarif, BMG, § 26 SGB II, § 204 VVG.

Lohnt sich der Basistarif?

Sicherheitsnetz

Sinnvoll

Wenn Sie keinen anderen bezahlbaren Schutz bekommen, hilfebedürftig sind oder wegen Vorerkrankungen sonst nicht versicherbar wären.

Alternative prüfen

Meist nicht die beste Wahl

Wenn Sie nur Beitrag sparen wollen: Der Höchstbeitrag ist hoch, und ein Wechsel in einen günstigeren Normaltarif beim eigenen Versicherer bringt oft mehr. Mehr dazu: PKV-Beitrag senken.

Quellen

Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum Basistarif

Was kostet der Basistarif 2026?

Höchstens 1.017,18 € im Monat für die Krankenversicherung, zuzüglich Pflegeversicherung. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag auf 508,59 €.

Wer darf in den Basistarif wechseln?

Unter anderem alle mit PKV-Vertrag ab 2009, Altversicherte ab 55 oder mit Rente, Hilfebedürftige sowie freiwillig GKV-Versicherte innerhalb von sechs Monaten.

Darf mich der Versicherer im Basistarif ablehnen?

Nein, es gilt Kontrahierungszwang. Ausnahmen gibt es nur nach Täuschung oder vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung beim selben Versicherer.

Was leistet der Basistarif?

Ungefähr so viel wie die gesetzliche Krankenversicherung. Ärzte rechnen mit reduzierten Gebührensätzen ab.

Kann ich wieder zurück in meinen alten Tarif?

Wer wegen Hilfebedürftigkeit gewechselt ist und innerhalb von zwei Jahren nicht mehr hilfebedürftig ist, kann binnen drei Monaten ohne Gesundheitsprüfung zurück.

Günstigere Wege prüfen

Bevor Sie in den Basistarif wechseln: Vergleichen Sie Tarife beim eigenen Versicherer.

Eine Beratung zum PKV-Tarifwechsel gegen feste Gebühr und ohne Verkaufsinteresse bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Hamburg.