PKV-Beitrag senken: So nutzen Sie Ihr Recht auf Tarifwechsel
Zum 1. Januar 2027 steigen für rund 53 % der Privatversicherten die Beiträge, im Schnitt um 13,4 %. Ihr stärkstes Mittel dagegen ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Sie behalten Ihre Alterungsrückstellung, und für gleiche oder geringere Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
- Gesetzliches Recht: § 204 VVG
- Alterungsrückstellung bleibt
- Keine Prüfung bei gleichen Leistungen
- Antwort binnen 15 Arbeitstagen (Leitlinien)
123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008
Ihr Recht auf Tarifwechsel
Sie dürfen jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz beim selben Versicherer wechseln; erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Auf dieses Recht kann nicht verzichtet werden ( § 204 VVG).
Bietet der neue Tarif mehr Leistungen, darf der Versicherer für die Mehrleistung einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen. Das vermeiden Sie, indem Sie die Mehrleistung ausschließen.
- Hinweispflicht: Bei jeder Beitragserhöhung muss der Versicherer auf das Wechselrecht hinweisen; ab 60 muss er bis zu zehn günstigere Tarife sowie Standard- und Basistarif nennen ( § 6 VVG-InfoV).
- Branchen-Leitlinien: Hinweis schon ab 55, Antwort auf Anfragen binnen 15 Arbeitstagen, kostenlose Beratung, kein Risikozuschlag bei gleichem oder niedrigerem Leistungsniveau ( PKV-Tarifwechsel-Leitlinien).
Weitere Wege zu einem niedrigeren Beitrag
| Weg | Was Sie beachten sollten |
|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | meist der wichtigste Hebel; Rückstellung bleibt |
| Selbstbehalt erhöhen | geringere Beitragsrückerstattung, weniger Arbeitgeberzuschuss; später schwer rückgängig zu machen |
| Zusatztarife kündigen | z. B. Chefarzt oder Kur, wenn separat abgeschlossen |
| Standardtarif | nur für Verträge vor 2009; Höchstbeitrag 2026: 848,62 € |
| Basistarif | GKV-Niveau; Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 € |
Quellen: PKV-Verband: Broschüre Alternativen, BMG. Mehr: Standardtarif, Basistarif.
Vorsicht bei Tarifoptimierern
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Dienstleistern, die für den Tarifwechsel ein Erfolgshonorar verlangen – oft in Höhe der Ersparnis eines ganzen Jahres. Bei 100 € Ersparnis im Monat wären das 1.200 €. Das schafft einen Anreiz zu möglichst billigen Tarifen mit hohen Selbstbehalten ( Verbraucherzentrale Hamburg). Die VZ Hamburg bietet selbst eine Beratung gegen Gebühr an, etwa 60 € für 45 Minuten.
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 6 VVG-InfoV
- PKV-Verband: Tarifwechsel-Leitlinien
- PKV-Verband: Broschüre Alternativen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Tarifoptimierer
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen
- BMG: Private Krankenversicherung
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Rund um die private Krankenversicherung
Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel
Wie kann ich meinen PKV-Beitrag senken?
Am wirksamsten ist meist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG. Daneben helfen ein höherer Selbstbehalt, der Verzicht auf Zusatztarife oder der Wechsel in Standard- oder Basistarif.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein, beim eigenen Versicherer wird sie vollständig angerechnet.
Muss ich beim Tarifwechsel Gesundheitsfragen beantworten?
Nur für Mehrleistungen. Für gleiche oder geringere Leistungen gibt es laut Leitlinien keinen Risikozuschlag.
Wie schnell muss der Versicherer antworten?
Laut den Tarifwechsel-Leitlinien der Branche innerhalb von 15 Arbeitstagen, sonst mit einer Zwischennachricht.
Lohnt sich ein Tarifwechsel-Berater?
Prüfen Sie die Kosten genau. Erfolgshonorare von einer Jahresersparnis sind üblich; günstiger ist oft eine Beratung gegen feste Gebühr.
Jetzt Tarife prüfen
Fragen Sie schriftlich bei Ihrem Versicherer nach günstigeren Tarifen – vor dem 1.1.2027.
Eine Beratung zum PKV-Tarifwechsel gegen feste Gebühr und ohne Verkaufsinteresse bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Hamburg.