Riester-Rente kündigen: Was Sie zurückzahlen und welche Alternativen es gibt
Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Gesetz gibt Ihnen zwei Alternativen: den Vertrag ruhen lassen oder das Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen. Beides erhält die Förderung.
- Auszahlung: Förderung wird zurückgefordert
- Ruhen lassen: Zulagen bleiben
- Anbieterwechsel: alter Anbieter max. 150 €
- Bestandsverträge laufen nach 2027 weiter
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Kündigen, ruhen lassen oder wechseln – Ihre drei Wege
| Option | Was passiert | Förderung |
|---|---|---|
| Ruhen lassen (beitragsfrei) | Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag läuft weiter | bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben |
| Anbieterwechsel | Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende, Kapital geht auf einen anderen Riester-Vertrag | bleibt erhalten |
| Kündigung mit Auszahlung | Guthaben wird ausgezahlt | Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert |
Den Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen oder ihn zur Übertragung zu kündigen, muss jeder zertifizierte Riester-Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase gewähren ( § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG). Eine Übertragung auf einen anderen Riester-Vertrag gilt nicht als schädliche Verwendung ( § 93 Abs. 2 EStG).
Beim Ruhenlassen gilt weiter die Beitragsgarantie: Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen ( § 1 Abs. 1 Nr. 3 AltZertG). In der Regel können Sie später wieder einzahlen ( Ihre Vorsorge, Portal der Deutschen Rentenversicherung).
Was bei einer Kündigung mit Auszahlung passiert
Lassen Sie sich gefördertes Kapital vorzeitig auszahlen, ist das eine „schädliche Verwendung“. Dann müssen die Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückgezahlt werden ( § 93 Abs. 1 EStG). Die erwirtschafteten Erträge sind außerdem steuerpflichtig ( Verbraucherzentrale).
- Abzug durch den Anbieter: Die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) berechnet den Rückzahlungsbetrag, der Anbieter zieht ihn vom Guthaben ab und überweist den Rest.
- Größenordnung: Im ersten Halbjahr 2025 mussten Sparer laut Deutscher Rentenversicherung rund 2.500 Euro Förderung je Kündigung zurückzahlen (Angabe nach Finanztip).
- Kosten bleiben verloren: Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten bekommen Sie nicht zurück.
- Schutz entfällt: Das ausgezahlte Geld ist nicht mehr als Altersvorsorge vor Pfändung geschützt.
Quellen: § 93 EStG, Finanztip (Stand 05.01.2026), GDV. Fragen Sie vor der Kündigung beim Anbieter nach, welcher Betrag nach Abzug der Förderung ausgezahlt würde.
Anbieterwechsel: Frist und Kosten
Für einen Wechsel kündigen Sie mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres und lassen das Kapital auf einen neuen Riester-Vertrag übertragen. Der bisherige Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen. Der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten derzeit auf höchstens 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals berechnen ( § 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG).
| Zeitraum | Bisheriger Anbieter | Neuer Anbieter |
|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | höchstens 150 Euro | Abschlusskosten auf höchstens 50 % des übertragenen geförderten Kapitals |
| ab 01.01.2027 | höchstens 150 Euro in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss, danach kostenfrei | keine Abschlusskosten auf übertragenes gefördertes Kapital, einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale |
Die Regeln ab 2027 stehen in der neuen Fassung des § 1 AltZertG. Ob sie auch für Ihren vor 2027 abgeschlossenen Vertrag gelten, lassen Sie sich vor einem Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen.
Quelle ab 2027: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 6. Ein Wechsel kann trotzdem Nachteile haben, etwa einen höheren Garantiezins oder Rentenfaktor im alten Vertrag ( GDV, 18.05.2026).
Sonderfälle: Eigenheim, Todesfall, Auswandern
Wohn-Riester
Kapital für eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu entnehmen, ist keine schädliche Verwendung. Den Antrag stellen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle ( Verbraucherzentrale).
Todesfall
Eine Auszahlung an Erben ist grundsätzlich förderschädlich. Ausnahmen: Das Kapital geht auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners über, wenn beide nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten ( § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG), oder der Vertrag zahlt eine vereinbarte Hinterbliebenenrente an Ehepartner, Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ( § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. a EStG).
Auswandern
Förderschädlich wird es, wenn Sie ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR wohnen ( § 95 EStG). Ein Wohnsitz in der EU oder im EWR ist in der Regel unschädlich – außer Sie gelten nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als in einem Staat außerhalb von EU und EWR ansässig.
Bei Krankheit, Schulden oder kurz vor Rentenbeginn gelten weitere Abwägungen – lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten.
Reform ab 2027: Was sie für die Kündigungsfrage bedeutet
Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden; wesentliche Teile gelten ab 1. Januar 2027 ( BGBl. 2026 I Nr. 156). Bestehende Riester-Verträge können mit der bisherigen Förderung unverändert weiterlaufen. Sie können außerdem in einen neuen Vertrag oder mit dem bestehenden Vertrag in das neue Fördersystem wechseln; die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten ( Stiftung Warentest, 26.08.2026).
- Nicht vorschnell kündigen: Die Stiftung Warentest hält Abwarten derzeit in vielen Fällen für die bessere Option.
- Wechsel ins neue Fördersystem: Er ist laut GDV unwiderruflich – rechnen Sie beide Varianten vorher durch.
- Zusatzschutz: Eine im alten Vertrag eingeschlossene Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung geht bei einem Produktwechsel verloren.
Quellen: Stiftung Warentest (13.04.2026), GDV (18.05.2026). Die Verbraucherzentralen bieten zur Reform eine kostenfreie Online-Reihe an: Riester-Reform und Altersvorsorge-Depot. Mehr zur Förderung: Riester-Rente.
Muster: Ruhenlassen oder Kündigung
Muster: Vertrag ruhen lassen
[Ihr Name, Anschrift]
[Anbieter, Anschrift]
Riester-Vertrag Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lassen Sie den oben genannten Altersvorsorgevertrag ab dem [Datum] ruhen (Beitragsfreistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG) und stoppen Sie den Beitragseinzug.
Bitte bestätigen Sie mir dies schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
So bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten.
Muster: Kündigung mit Auszahlung
[Ihr Name, Anschrift]
[Anbieter, Anschrift]
Kündigung meines Riester-Vertrags Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Altersvorsorgevertrag zum nächstmöglichen Termin.
Bitte teilen Sie mir vorab den Auszahlungsbetrag nach Abzug der zurückzuzahlenden Förderung mit und überweisen Sie ihn auf mein Konto [IBAN].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
Senden Sie die Kündigung erst, wenn Sie den Auszahlungsbetrag kennen. Für einen Anbieterwechsel schließen Sie zuerst den neuen Riester-Vertrag ab und kündigen dann zur Übertragung – mit drei Monaten Frist zum Quartalsende.
Quellen
- § 1 AltZertG
- § 93 EStG
- § 95 EStG
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Verbraucherzentrale: Riester-Rente (Stand 17.02.2025)
- Verbraucherzentrale: Riester-Reform und Altersvorsorge-Depot
- Ihre Vorsorge (Deutsche Rentenversicherung): Kündigung teuer, Stilllegung oft besser
- GDV: Riester-Rente kündigen
- GDV: Bestehende Riester-Verträge nicht unüberlegt aufgeben (18.05.2026)
- Stiftung Warentest: Jetzt noch den Riester-Vertrag kündigen? (13.04.2026)
- Stiftung Warentest: Tschüss Riester und hallo Altersvorsorgedepot (26.08.2026)
- Finanztip: Riester kündigen (05.01.2026)
Stand der Recherche: 20. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Kündigung der Riester-Rente
Was passiert, wenn ich meine Riester-Rente kündige?
Bei einer Auszahlung müssen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Der Anbieter zieht sie vom Guthaben ab. Erträge sind zudem steuerpflichtig.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ruhen lassen?
Ja, darauf haben Sie bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen gesetzlichen Anspruch. Die bisherige Förderung bleibt erhalten.
Was kostet ein Anbieterwechsel?
Der bisherige Anbieter darf höchstens 150 Euro verlangen. Der neue Anbieter darf derzeit Abschluss- und Vertriebskosten auf bis zu 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals berechnen. Ab 2027 gilt laut Altersvorsorgereformgesetz: Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der bisherige Anbieter kostenfrei übertragen, der neue Anbieter darf einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Fragen Sie vorher beide Anbieter nach den konkreten Kosten.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Todesfall?
Eine Auszahlung an Erben ist förderschädlich. Der Ehepartner kann das Kapital ohne Rückzahlung auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine vereinbarte Hinterbliebenenrente an Ehepartner, Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ist nicht förderschädlich.
Muss ich beim Auswandern Förderung zurückzahlen?
Ja, wenn Sie ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der EU und des EWR wohnen oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als dort ansässig gelten. Ein Umzug innerhalb von EU und EWR ist in der Regel unschädlich.
Sollte ich wegen der Reform jetzt kündigen?
In vielen Fällen nicht. Bestehende Verträge laufen weiter, und ab 2027 können Sie unter Erhalt der Förderung wechseln. Lassen Sie sich vorher beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
Altersvorsorge neu aufstellen
Prüfen Sie, welche Vorsorge zu Ihnen passt, bevor Sie einen geförderten Vertrag aufgeben.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.