Lebensversicherung kündigen: Was Sie bekommen und welche Alternativen es gibt
Eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Ausgezahlt wird dann der Rückkaufswert – und der liegt oft unter den eingezahlten Beiträgen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Alternativen.
- Kündigung zum Periodenende
- Auszahlung: Rückkaufswert
- Alternative: Beitragsfreistellung
- Altvertrag vor 2005: oft steuerfrei
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So funktioniert die Kündigung
Solange Sie Beiträge zahlen, können Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen ( § 168 VVG). Der Versicherer selbst darf Lebens- und Rentenversicherungen nicht ordentlich kündigen ( GDV). Ausnahmen: Rürup-Renten und Verträge mit Verwertungsausschluss sind nicht kündbar.
Sie erhalten den Rückkaufswert ( § 169 VVG). Ein Stornoabzug ist nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Eine ausgesprochene Kündigung lässt sich nur mit Zustimmung des Versicherers zurücknehmen ( Verbraucherzentrale).
Alternativen zur Kündigung
| Option | Was passiert |
|---|---|
| Beitragsfreistellung | keine Beiträge mehr, Vertrag läuft mit reduzierter Leistung weiter (jederzeit zum Periodenende) |
| Beitragsstundung | Pause, häufig bis zu 2 Jahre, meist mit Zinsen |
| Policenverkauf | Verkauf am Zweitmarkt, Erlös oft über dem Rückkaufswert |
| Policendarlehen | Darlehen gegen den Vertrag, meist bis zur Höhe des Rückkaufswerts |
Quellen: § 165 VVG, Verbraucherzentrale: Alternativen zur Kündigung.
Steuern und Förderung beachten
- Altverträge vor 2005: Wird ein steuerfreier Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit gekündigt, bleibt die Auszahlung steuerfrei.
- Riester: Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung – Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
- Widerruf statt Kündigung: Bei manchen Altverträgen mit fehlerhafter Belehrung kann ein Widerspruch möglich sein; lassen Sie das prüfen.
Quellen: Verbraucherzentrale, Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen, § 152 VVG. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Rendite vor einer Kündigung unabhängig prüfen zu lassen.
Muster-Kündigung Lebensversicherung
Muster: Kündigungsschreiben
[Ihr Name, Anschrift]
[Versicherer, Anschrift]
Kündigung meiner Lebens-/Rentenversicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Bitte überweisen Sie den Rückkaufswert auf mein Konto [IBAN] und senden Sie mir eine Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Name]
Senden Sie die Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende.
Quellen
- § 152 VVG
- § 165 VVG
- § 168 VVG
- § 169 VVG
- Verbraucherzentrale: Alternativen zur Kündigung
- GDV: Versicherung kündigen
- Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Verträge kündigen
Häufige Fragen zur Kündigung der Lebensversicherung
Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?
Ja, solange Sie Beiträge zahlen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Rürup-Renten sind nicht kündbar.
Wie viel Geld bekomme ich bei Kündigung?
Den Rückkaufswert aus Ihrer letzten Standmitteilung, abzüglich eines eventuell vereinbarten Stornoabzugs. Oft ist er niedriger als die gezahlten Beiträge.
Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag mit geringerer Leistung bestehen; steuerlich begünstigte Altverträge lohnen sich oft bis zum Ende.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Bei Altverträgen vor 2005 mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit meist nicht. Bei neueren Verträgen kann Steuer auf den Ertrag anfallen.
Kann ich die Kündigung zurücknehmen?
Nur mit Zustimmung des Versicherers.
Altersvorsorge neu aufstellen
Prüfen Sie, welche Vorsorge zu Ihnen passt, bevor Sie kündigen.
Unabhängige Hinweise zum Kündigen von Versicherungen gibt die Verbraucherzentrale.