Vorsorge · Hinterbliebene

Waisenrente: Was Kindern nach dem Tod eines Elternteils zusteht

Stirbt ein Elternteil, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Kindern eine Waisenrente – bis zur Volljährigkeit, in der Ausbildung bis 27.

  • Halbwaise: 10 %+ Zuschlag
  • Vollwaise: 20 %+ Zuschlag
  • Bis 18, in Ausbildung 27
  • Einkommen: keine Anrechnung

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Rechner

Wie hoch ist die Waisenrente – und wie lange?

Tragen Sie die Rente des verstorbenen Elternteils und das Geburtsdatum des Kindes ein. Der Rechner zeigt den Mindestbetrag und das voraussichtliche Ende.

Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.

Grundlage § 48 SGB VI. Der Zuschlag hängt von den Versicherungszeiten ab und wird von der Rentenversicherung individuell berechnet.

Anspruch

Halbwaisen- und Vollwaisenrente

Halbwaisenrente

10 % der Rente des verstorbenen Elternteils plus Zuschlag – wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil noch lebt.

Vollwaisenrente

20 % der Renten beider verstorbener Eltern plus Zuschlag – wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt.

Der Zuschlag richtet sich nach den Versicherungszeiten des Verstorbenen. Bei früh verstorbenen Eltern macht er oft einen großen Teil der Waisenrente aus.

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Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an Ihre Familie – unabhängig von der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Gesundheitsfragen beantworten Sie im Antrag.

Dauer

Bis wann die Waisenrente gezahlt wird

  • Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen.
  • Bis zum 27. Geburtstag während Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst – auch in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten.
  • Bei Behinderung bis 27, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

Eigenes Einkommen der Waise – etwa eine Ausbildungsvergütung oder ein Nebenjob – wird nicht angerechnet. Das Kindergeld läuft unabhängig davon weiter.

Antrag

Voraussetzungen und Antrag

  • Wartezeit: Der verstorbene Elternteil war mindestens fünf Jahre versichert oder bezog bereits Rente.
  • Berechtigt sind leibliche und adoptierte Kinder, auch Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt lebten.
  • Antrag bei der Rentenversicherung; innerhalb von 12 Monaten gestellt, wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt.
FAQ

Häufige Fragen zur Waisenrente

Wie hoch ist die Waisenrente?

Halbwaisen erhalten 10 %, Vollwaisen 20 % der Rente des oder der Verstorbenen – jeweils plus einem Zuschlag nach den Versicherungszeiten.

Bis wann wird die Waisenrente gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag, bei Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst längstens bis zum 27. Geburtstag.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?

Nein. Ausbildungsvergütung, Minijob oder Nebenjob kürzen die Waisenrente nicht.

Ist die Waisenrente steuerpflichtig?

Grundsätzlich ja, mit dem Besteuerungsanteil wie andere gesetzliche Renten. Bei Kindern bleibt sie in aller Regel unter dem Grundfreibetrag.

Bekommen auch Stiefkinder Waisenrente?

Ja, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Kinder absichern, bevor etwas passiert

Die Waisenrente deckt nur einen kleinen Teil der Kosten. Eine Risikolebensversicherung sichert Kinder mit einer festen Summe ab.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und Familienportal des Bundes: Hinterbliebenenrente. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.