Vorsorge · Hinterbliebene

Witwenrente: Wie viel Ihnen zusteht

Nach dem Tod des Partners sichert die Witwen- oder Witwerrente einen Teil des Einkommens. Wie viel ankommt, hängt von Alter, Kindern und Ihrem eigenen Einkommen ab.

  • Große Witwenrente: 55 %
  • Kleine: 25 %, 24 Monate
  • Freibetrag: 1.122,53 €
  • Sterbevierteljahr: 100 %

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Rechner

Wie hoch ist Ihre Witwenrente?

Tragen Sie die Rente Ihres verstorbenen Partners und Ihr eigenes Einkommen ein. Der Rechner zeigt Sterbevierteljahr, Anspruch und den Betrag nach Einkommensanrechnung.

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Freibetrag ab 1. Juli 2026 1.122,53 € plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind ( Deutsche Rentenversicherung, 13.07.2026); pauschale Abzüge für Lohn (40 %) und eigene Rente (14 %). Ergebnis vor Kranken- und Pflegeversicherung.

Anspruch

Große oder kleine Witwenrente?

Große Witwenrente

55 % der Rente des Verstorbenen (altes Recht: 60 %), unbefristet. Voraussetzung: Sie sind bei einem Todesfall 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt, erziehen ein Kind unter 18 oder sind erwerbsgemindert.

Kleine Witwenrente

25 % der Rente des Verstorbenen, höchstens 24 Monate. Für alle, die die Voraussetzungen der großen Witwenrente nicht erfüllen. Bei Ehen nach altem Recht ohne Befristung.

Altersgrenze für die große Witwenrente
Todesjahr Mindestalter
2025 46 Jahre und 4 Monate
2026 46 Jahre und 6 Monate
2027 46 Jahre und 8 Monate
2028 46 Jahre und 10 Monate
ab 2029 47 Jahre

Quelle: § 242a SGB VI, § 46 SGB VI. Altes Recht: Ehe vor 2002 geschlossen und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren.

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Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe an Ihre Familie – unabhängig von der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Gesundheitsfragen beantworten Sie im Antrag.

Hinzuverdienst

So wird Ihr Einkommen angerechnet

Eigenes Einkommen kürzt die Witwenrente, wenn es über dem Freibetrag liegt. Ab 1. Juli 2026 sind das 1.122,53 € netto im Monat, plus 238,11 € für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % abgezogen.

Pauschale Abzüge vom Bruttoeinkommen
Einkommensart Pauschalabzug Angerechnet wird
Arbeitslohn 40 % 60 % des Bruttos
Gewinn aus Selbstständigkeit 39,8 % 60,2 %
Eigene gesetzliche Rente (Beginn ab 2011) 14 % 86 %
Eigene gesetzliche Rente (Beginn vor 2011) 13 % 87 %

Im Sterbevierteljahr – den drei Monaten nach dem Todesmonat – gibt es die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 13.07.2026, § 18b SGB IV.

Praxis

Antrag, Fristen und was sonst wichtig ist

  • Antrag innerhalb von 12 Monaten: Dann wird die Witwenrente rückwirkend ab dem Todestag gezahlt.
  • Vorschuss nutzen: Bezog Ihr Partner schon Rente, können Sie über den Renten Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen.
  • Mindestens ein Jahr Ehe: Bei kürzeren Ehen vermutet die Rentenversicherung eine Versorgungsehe – außer bei Unfalltod oder unvorhersehbarer Erkrankung.
  • Wiederheirat: Die Witwenrente endet; bei der ersten Wiederheirat gibt es eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten.
  • Eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt, unverheiratete Partner haben keinen Anspruch.
FAQ

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (altes Recht 60 %), die kleine 25 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?

Ab 1. Juli 2026 1.122,53 € netto im Monat, plus 238,11 € je Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Der Freibetrag steigt mit jeder Rentenanpassung.

Bekomme ich Witwenrente, wenn ich selbst Rente beziehe?

Ja, aber Ihre eigene Rente wird nach einem Pauschalabzug von 14 % als Einkommen angerechnet. Liegt sie deutlich über dem Freibetrag, kann die Witwenrente stark sinken oder ganz entfallen.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den drei Monaten nach dem Todesmonat erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen – ohne Anrechnung Ihres Einkommens.

Gilt das auch für Witwer?

Ja. Witwerrente und Witwenrente folgen denselben Regeln, ebenso für eingetragene Lebenspartner.

Die Witwenrente allein reicht selten

Sie ersetzt nur einen Teil des Einkommens. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe – etwa für Kredit, Miete und Kinder.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und Familienportal des Bundes: Hinterbliebenenrente. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte kostenlos.