123 Frage · Wer zahlt? Was tun?

Roller oder Moped gestohlen: Wer zahlt den Schaden?

Kommt darauf an: nur mit Teilkasko. Das Versicherungskennzeichen belegt nur die Kfz-Haftpflicht. Die zahlt für Ihren eigenen gestohlenen Roller nichts. Den Diebstahl ersetzt nur eine Teilkasko, die Sie zum Kennzeichenvertrag abschließen können. Die Hausrat zahlt für Roller, Mopeds und E-Scooter nicht, weil Kraftfahrzeuge nicht zum Hausrat gehören.

  • Kennzeichen allein: nur Haftpflicht
  • Diebstahl: nur mit Teilkasko
  • Hausrat zahlt keine Roller
  • Sofort Polizei und Versicherer

Die kurze Antwort: Wer zahlt den gestohlenen Roller?

● Zahlt

Sie haben zum Kennzeichen eine Teilkasko. Sie leistet unter anderem bei Diebstahl ( GDV); versichert sind Diebstahl und Raub ( AKB A.2.2.1.2). Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ( AKB A.2.5.1.1); der angeschlossene Helm ist mitversichert ( AKB A.2.1.2.1 d).

◆ Kommt darauf an

Ihr Roller hat mehr als 50 ccm: Dann reicht das Versicherungskennzeichen nicht, er braucht ein amtliches Kennzeichen ( GDV); es gelten die Regeln wie beim gestohlenen Motorrad. Haben Sie den Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht, darf der Versicherer kürzen ( AKB A.2.9.1).

▲ Zahlt nicht

Sie haben nur das Kennzeichen: Es ist der Nachweis der Kfz-Haftpflicht ( § 52 Abs. 1 FZV), und die deckt kein Abhandenkommen des eigenen Fahrzeugs ( AKB A.1.5.3). Die Hausrat zahlt nicht, denn Kraftfahrzeuge aller Art gehören nicht zum Hausrat ( VHB 2022 A 9.1.3).

Roller gestohlen: Das sollten Sie jetzt tun

  • 1. Polizei: Erstatten Sie Anzeige. Übersteigt der Schaden den Betrag aus Ihrem Vertrag, ist sie nach den Musterbedingungen Pflicht ( AKB E.1.3.3). Suchen Sie nicht allein, sondern schalten Sie die Polizei ein ( Polizei).
  • 2. Versicherer in Textform: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich in Textform ( AKB E.1.3.1). Bei welchem Versicherer ein Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstaben des Kennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 klären ( GDV).
  • 3. Nachweise sammeln: Bescheinigung zum Versicherungskennzeichen ( § 52 Abs. 1 FZV), dazu alle Schlüssel und Angaben zum Wert, wie sie Versicherer auch beim Autodiebstahl verlangen ( GDV). Haben Sie Ihren E-Scooter im Fahrradpass erfasst, geben Sie Polizei und Versicherer diese Angaben ( Polizei).
  • 4. Monatsfrist abwarten: Gezahlt wird nach den Musterbedingungen frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige ( AKB A.2.7.3).

Für ein neues Fahrzeug brauchen Sie ein eigenes, gültiges Versicherungskennzeichen; es gilt immer von März bis Ende Februar ( GDV, § 52 FZV). Mehr zu E-Scootern: E-Scooter-Versicherung.

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Ihr Roller mit Versicherungskennzeichen, ohne Teilkasko, wird gestohlen. Niemand zahlt: Das Kennzeichen belegt nur die Haftpflicht ( § 52 FZV, AKB A.1.5.3). ▲ Nicht gedeckt
Ihr Roller mit Teilkasko wird vor dem Bahnhof gestohlen. Die Teilkasko: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ( AKB A.2.5.1.1) und Selbstbeteiligung, frühestens nach einem Monat ( AKB A.2.7.3). ● Gedeckt
Der Roller wird aus der abgeschlossenen Garage gestohlen, Sie haben nur eine Hausrat. Die Hausrat zahlt nicht, auch nicht bei Einbruch ( VHB 2022 A 9.1.3). ▲ Nicht gedeckt
Ihr E-Scooter wird gestohlen. Nur über eine Teilkasko zum E-Scooter-Vertrag ( GDV); zum Hausrat gehört er nicht ( VHB 2022 A 9.1.3). ◆ Kommt darauf an
Der angeschlossene Helm wird mitgestohlen. Mit Teilkasko mitversichert ( AKB A.2.1.2.1 d). ● Gedeckt

Welches Kennzeichen, welche Versicherung?

Fahrzeug Kennzeichen Diebstahl versichert über Quelle
Mofa, Moped, Roller bis 50 ccm und 45 km/h Versicherungskennzeichen Teilkasko zum Kennzeichenvertrag GDV
E-Roller mit Betriebserlaubnis bis 45 km/h Versicherungskennzeichen Teilkasko zum Kennzeichenvertrag GDV
S-Pedelec bis 45 km/h Versicherungskennzeichen Kasko GDV, GDV
E-Scooter Versicherungsplakette Teilkasko zum Plakettenvertrag GDV
Roller über 50 ccm Amtliches Kennzeichen Teil- oder Vollkasko wie beim Motorrad GDV

2024 wurden rund 12.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen, 46 Prozent mehr als im Vorjahr; davon waren 8.570 E-Scooter. Von 10.000 E-Scootern wurden 284 gestohlen, bei Pkw 3 ( GDV, 2026). Seit 1. März 2026 sind die grünen Kennzeichen ungültig ( GDV). Hinweise für einzelne Marken: Vespa, Kymco.

Typische Irrtümer beim Rollerdiebstahl

  • „Mit dem Versicherungskennzeichen ist der Roller gegen Diebstahl versichert.“ Nein. Es belegt nur die Kfz-Haftpflicht ( § 52 Abs. 1 FZV); den Diebstahl deckt nur eine Teilkasko ( GDV).
  • „Die Hausrat zahlt, wenn der Roller aus der Garage gestohlen wird.“ Nein. Kraftfahrzeuge aller Art gehören nicht zum Hausrat ( VHB 2022 A 9.1.3); dort zählen nur Fahrzeuge wie Rasenmäher oder Spielfahrzeuge ohne Versicherungspflicht ( VHB 2022 A 8.3.4).
  • „Jeder Roller fährt mit Versicherungskennzeichen.“ Ab mehr als 50 ccm braucht er ein amtliches Kennzeichen ( GDV).

Vorbeugen: Scooter ohne eigene Rahmen- oder Akkunummer selbst kennzeichnen und im Fahrradpass erfassen ( Polizei).

Roller mit Teilkasko versichern

Achten Sie beim Kennzeichenvertrag darauf, ob eine Teilkasko enthalten ist und welche Selbstbeteiligung gilt.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Roller gestohlen wurde?

Nein. Das Versicherungskennzeichen belegt nur die Kfz-Haftpflicht, und die zahlt kein Abhandenkommen des eigenen Fahrzeugs. Den Diebstahl ersetzt nur eine Teilkasko.

Zahlt die Hausratversicherung für einen gestohlenen Roller oder E-Scooter?

Nein. Kraftfahrzeuge aller Art gehören unabhängig von der Versicherungspflicht nicht zum Hausrat, auch wenn der Roller aus der abgeschlossenen Garage gestohlen wird.

Wie finde ich heraus, wo ein Moped versichert ist?

Über die Buchstabenkombination des Kennzeichens. Auskunft gibt es im Internet oder beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600.

Wann zahlt die Teilkasko nach einem Rollerdiebstahl?

Nach den Musterbedingungen frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige in Textform. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung.

Wie oft werden Roller und E-Scooter gestohlen?

2024 wurden rund 12.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen, davon 8.570 E-Scooter. Von 10.000 E-Scootern kamen 284 abhanden, bei Pkw waren es 3.

Roller und Moped passend versichern

Das Kennzeichen allein schützt nicht vor Diebstahl. Vergleichen Sie Tarife mit Teilkasko.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: dieversicherer.de (Versicherungskennzeichen) · § 52 FZV · GDV AKB · GDV VHB 2022 · polizei-beratung.de (Zweiräder) · polizei-beratung.de (Fahrradpass) · Verbraucherzentrale

Stand: 21.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.