123 Frage · Wer zahlt?

Haus gekauft: Geht die Wohngebäudeversicherung auf mich über?

Ja, per Gesetz. Die Wohngebäudeversicherung geht per Gesetz auf den Käufer über, sobald das Eigentum übergeht, laut Verbraucherzentrale mit dem Eintrag im Grundbuch. Sie können innerhalb eines Monats nach dem Erwerb sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Den Verkauf muss der Verkäufer oder Käufer dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

  • Vertrag geht automatisch über
  • Kündigung binnen eines Monats
  • Verkauf unverzüglich anzeigen
  • Beitrag mit Verkäufer regeln

Die kurze Antwort: Geht die Versicherung auf Sie über?

● Zahlt

Sie haben das Haus gekauft. Der Erwerber tritt an die Stelle des Veräußerers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein ( § 95 Abs. 1 VVG). Laut GDV geht die Versicherung beim Kauf automatisch über ( GDV).

◆ Ihre Wahl

Sie wollen wechseln. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen ( § 96 Abs. 2 VVG). Das Recht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt ( VGB 2022, A 23.2.2), laut Verbraucherzentrale ab dem Eintrag im Grundbuch ( Verbraucherzentrale). Wussten Sie nichts von der Versicherung, läuft der Monat erst ab Ihrer Kenntnis ( § 96 Abs. 2 VVG).

▲ Frist verpasst

Die Monatsfrist ist verstrichen, obwohl Sie von der Versicherung wussten: Das Sonderkündigungsrecht ist erloschen ( VGB 2022, A 23.2.2).

Typische Fälle: Was gilt beim Hauskauf?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Sie sind im Grundbuch eingetragen und behalten den Vertrag des Verkäufers. Der Vertrag läuft mit Ihnen als Versicherungsnehmer weiter ( § 95 VVG). ● Gedeckt
Sie wollen einen eigenen, günstigeren Vertrag. Binnen eines Monats nach dem Erwerb sofort oder zum Periodenende kündigen ( § 96 VVG). Die Zustimmungsregel für Grundpfandgläubiger gilt ausdrücklich unbeschadet dieses Kündigungsrechts ( § 144 VVG). ● Gedeckt
Die Monatsfrist ist verstrichen, Sie wussten von der Versicherung. Das Sonderkündigungsrecht ist erloschen ( VGB A 23.2.2, Verbraucherzentrale). ▲ Nicht gedeckt
Sie kündigen nach dem Erwerb sofort. Wer zahlt den laufenden Beitrag? Der Verkäufer; Sie als Erwerber haften dafür nicht ( § 96 Abs. 3 VVG). ● Gedeckt
Sie haben das Haus geerbt. Laut GDV haben Erben kein Sonderkündigungsrecht ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Der Verkauf wurde nicht angezeigt, Monate später brennt es. Leistungsfrei ist der Versicherer nur, wenn der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und er den Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen hätte; Ausnahmen regelt Abs. 2 ( § 97 VVG). ◆ Kommt darauf an

Beitrag, Kündigung und Bank: Was Sie wissen sollten

  • Beitrag: Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner ( § 95 Abs. 2 VVG, VGB A 23.1.2). Sie sollten sich einigen, wer welchen Anteil zahlt ( Verbraucherzentrale).
  • Kenntnis des Versicherers: Er muss Ihren Eintritt erst gegen sich gelten lassen, wenn er davon erfährt ( § 95 Abs. 3 VVG).
  • Bank: Hat ein Grundpfandgläubiger sein Recht beim Versicherer angemeldet, ist eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer nur wirksam, wenn seine Zustimmung oder die fehlende Belastung nachgewiesen wird. Das gilt ausdrücklich unbeschadet Ihres Sonderkündigungsrechts als Käufer nach § 96 Abs. 2 VVG ( § 144 VVG).
  • Kündigung durch den Versicherer: Auch er kann Ihnen mit einer Frist von einem Monat kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis vom Verkauf ( § 96 Abs. 1 VVG).

Typische Irrtümer beim Hauskauf

  • „Mit dem Notartermin bin ich sofort Versicherungsnehmer.“ Maßgeblich ist der Erwerb ( § 95 VVG), laut Verbraucherzentrale der Eintrag im Grundbuch ( Verbraucherzentrale).
  • „Ich kann jederzeit nach dem Kauf sonderkündigen.“ Nur innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ( VGB A 23.2.2); wussten Sie nichts von der Versicherung, innerhalb eines Monats ab Ihrer Kenntnis ( § 96 Abs. 2 VVG).
  • „Auch Erben haben ein Sonderkündigungsrecht.“ Laut GDV nicht ( GDV).

Haus gekauft: Das sollten Sie jetzt tun

  • Kauf anzeigen: Verkäufer oder Käufer müssen den Verkauf unverzüglich anzeigen ( § 97 Abs. 1 VVG), nach Muster in Textform ( VGB A 23.3.1).
  • Vertrag prüfen: innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag entscheiden, ob Sie kündigen ( Verbraucherzentrale).
  • Bank fragen: Ihr Sonderkündigungsrecht als Käufer hängt nicht von der Zustimmung eines Grundpfandgläubigers ab ( § 144 VVG). Klären Sie trotzdem, ob Ihre finanzierende Bank einen Versicherungsnachweis verlangt.
  • Beitrag regeln: die Aufteilung mit dem Verkäufer schriftlich festhalten ( Verbraucherzentrale). Steht das Haus bis zum Einzug leer, lesen Sie Haus steht leer.

Neuen Vertrag innerhalb der Monatsfrist prüfen

Vergleichen Sie Tarife, bevor das Sonderkündigungsrecht erlischt, und achten Sie auf Elementarschutz und Versicherungssumme.

Häufige Fragen

Geht die Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf auf mich über?

Ja. Mit dem Erwerb tritt der Käufer per Gesetz in den bestehenden Vertrag ein. Sie können ihn binnen eines Monats nach dem Erwerb sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.

Ab wann läuft die Monatsfrist für die Kündigung?

Ab dem Erwerb, laut Verbraucherzentrale ab dem Eintrag im Grundbuch. Wussten Sie nichts von der Versicherung, beginnt der Monat erst mit Ihrer Kenntnis.

Kann der Versicherer mir als Käufer kündigen?

Ja, mit einer Frist von einem Monat. Sein Recht erlischt einen Monat nach seiner Kenntnis vom Verkauf.

Wer zahlt den Beitrag für die laufende Versicherungsperiode?

Verkäufer und Käufer haften dafür gemeinsam. Kündigen Sie nach § 96 VVG, schuldet der Verkäufer die Prämie. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Aufteilung abzusprechen.

Brauche ich für die Kündigung die Zustimmung meiner Bank?

Für die Sonderkündigung als Käufer nicht: Die Zustimmungsregel für Grundpfandgläubiger in § 144 VVG gilt ausdrücklich unbeschadet dieses Kündigungsrechts. Klären Sie trotzdem, ob Ihre finanzierende Bank einen Versicherungsnachweis verlangt.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Nach dem Hauskauf haben Sie einen Monat Zeit für die Sonderkündigung. Prüfen Sie den übernommenen Vertrag und vergleichen Sie rechtzeitig.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: § 95 VVG · § 96 VVG · § 97 VVG · § 144 VVG · GDV VGB 2022 · Verbraucherzentrale · dieversicherer.de

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.