123 Frage · Wer zahlt?

Haus unbewohnbar: Wer zahlt Hotel und Unterbringung?

Kommt auf Vertrag und Wohnsituation an. Wohnen Sie als Eigentümer selbst im Haus, ersetzt die Wohngebäudeversicherung nach GDV-Muster den ortsüblichen Mietwert, wenn Ihnen auch eine Teilnutzung nicht zumutbar ist. Hotelkosten ersetzt sie nach Muster nur, soweit sie den Mietwert übersteigen, und bis zu Höchstdauer und Tageslimit laut Vertrag. Mieter erhalten Hotelkosten über ihre Hausratversicherung, soweit vereinbart, und schulden für die unbewohnbare Wohnung keine Miete.

  • Eigentümer: ortsüblicher Mietwert
  • Hotel: Dauer und Limit laut Vertrag
  • Mieter: Hausrat und Mietbefreiung
  • Wiederherstellung nicht verzögern

Die kurze Antwort: Wer zahlt die Unterbringung?

● Zahlt

Sie vermieten, und Ihre Mieter zahlen wegen des Versicherungsfalls zu Recht keine oder weniger Miete. Dann ersetzt die Wohngebäude den Mietausfall ( VGB 2022, A 12.1.1), laut Verbraucherzentrale in der Regel für zwölf Monate ( Verbraucherzentrale).

◆ Kommt darauf an

Sie wohnen selbst im Haus, es ist unbewohnbar. Ersetzt wird der ortsübliche Mietwert, wenn auch eine Teilnutzung nicht zumutbar ist ( VGB 2022, A 12.1.2), höchstens für die im Vertrag genannten Monate ( A 12.2.1). Hotelkosten setzen eine ständig bewohnte Wohnung voraus und werden nur ersetzt, soweit sie den Mietwert übersteigen; Tage und Tagesbetrag stehen im Vertrag ( A 11.2.4).

▲ Eher kein Ersatz

Nur das Bad ist unbenutzbar, die übrigen Räume sind nutzbar. Voraussetzung für den Mietwert ist, dass Ihnen auch die Nutzung von Teilen der Wohnung nicht zugemutet werden kann ( VGB 2022, A 12.1.2).

Wer zahlt was, wenn Sie ausziehen müssen?

Wer? Zuständig Beachten
Eigentümer, selbst bewohnt Wohngebäude: ortsüblicher Mietwert ( VGB A 12.1.2) Höchstdauer laut Vertrag ( A 12.2.1).
Eigentümer, Hotel Wohngebäude, wenn kein anderer Vertrag leistet ( VGB A 11.2.4) Nur soweit über dem Mietwert; Tage und Tageshöchstbetrag laut Vertrag.
Mieter, Hotel Hausrat ( VHB A 13.2.3) Ohne Nebenkosten wie Frühstück; Dauer laut Vertrag.
Mieter, Miete Keine Miete, solange die Tauglichkeit aufgehoben ist ( § 536 BGB) Schaden dem Vermieter unverzüglich anzeigen ( § 536c BGB).
Vermieter Wohngebäude: Mietausfall ( VGB A 12.1.1) Laut Verbraucherzentrale in der Regel zwölf Monate ( Verbraucherzentrale).
Möbel einlagern Hausrat: Transport und Lagerung ( VHB A 13.2.4) Laut Vertrag.

Stiftung Warentest führt Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit bzw. den ortsüblichen Mietwert als Zusatzleistung ( Stiftung Warentest). Der GDV rät, Kosten für Mietersatz mitzuversichern ( GDV); die Hausrat übernimmt laut GDV für gewisse Zeit auch Hotelkosten ( GDV-Broschüre, S. 14).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Sie wohnen selbst im Haus, nach einem Brand ist es komplett unbewohnbar. Die Wohngebäude: ortsüblicher Mietwert, Dauer laut Vertrag ( VGB A 12.1.2, A 12.2.1). Hotelkosten nur, soweit sie den Mietwert übersteigen ( VGB A 11.2.4); auch die Hausrat kann das Hotel zahlen ( VHB A 13.2.3). ◆ Kommt darauf an
Nach einem Leitungswasserschaden ist nur das Bad unbenutzbar. Eher nein, Voraussetzung ist, dass auch eine Teilnutzung nicht zumutbar ist ( VGB A 12.1.2). Mehr: Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?. ▲ Nicht gedeckt
Sie sind Mieter und müssen nach einem Brand ausziehen. Hotelkosten über Ihre Hausrat, wenn vereinbart ( VHB A 13.2.3). Die Miete entfällt für die Zeit der Unbewohnbarkeit ( § 536 BGB). ◆ Kommt darauf an
Als Vermieter erhalten Sie wegen des Schadens keine Miete. Mietausfall über die Wohngebäude, zeitlich begrenzt ( VGB A 12.1.1, A 12.2.1). ● Gedeckt
Die Möbel müssen während der Sanierung eingelagert werden. Die Hausrat zahlt nach Muster Transport und Lagerung ( VHB A 13.2.4); Umfang laut Vertrag. ◆ Kommt darauf an

Typische Irrtümer bei der Unterbringung

  • „Die Versicherung zahlt das Hotel, so lange die Sanierung dauert.“ Dauer und Tagesbetrag sind vertraglich begrenzt ( VGB A 11.2.4, Verbraucherzentrale).
  • „Wohngebäude und Hausrat zahlen das Hotel doppelt.“ Die Wohngebäude zahlt Hotelkosten nach Muster nur, wenn kein anderer Vertrag leistet ( VGB A 11.2.4).
  • „Wer bei Verwandten unterkommt, bekommt nichts.“ Der Mietwert knüpft nach Muster daran an, dass Sie die Räume selbst bewohnen und eine Teilnutzung nicht zumutbar ist, nicht an eine Hotelrechnung ( VGB A 12.1.2). Hotelkosten werden nach Muster nur ersetzt, soweit sie den Mietwert übersteigen ( VGB A 11.2.4).

Haus unbewohnbar: Das sollten Sie jetzt tun

  • Sofort melden: und mit dem Versicherer klären, ob Mietwert oder Hotelkosten gezahlt werden ( VGB A 11.2.4, A 12.1.2).
  • Vertrag lesen: Höchstdauer und Tageslimit nachsehen ( VGB A 11.2.4, A 12.2.1).
  • Belege sammeln: für Hotel und Lagerung; Nebenkosten wie Frühstück werden nach Muster nicht ersetzt ( VHB A 13.2.3).
  • Nicht verzögern: Mietwert und Mietausfall gibt es nur, soweit Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern ( VGB A 12.2.2).

Mietwert und Hotelkosten mitversichern

Achten Sie im Vergleich auf Hotelkosten, ortsüblichen Mietwert und die Höchstdauer. Als Mieter prüfen Sie Ihre Hausrat.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Hotel, wenn das Haus unbewohnbar ist?

Bei Eigentümern die Wohngebäude, soweit Hotelkosten vereinbart sind, kein anderer Vertrag leistet und die Kosten den Mietwert übersteigen; bei Mietern die Hausratversicherung, soweit vereinbart. Dauer und Tagesbetrag regelt der Vertrag.

Bekomme ich als Eigentümer Geld, wenn ich bei Verwandten unterkomme?

Nach Muster wird der ortsübliche Mietwert der selbst bewohnten Räume ersetzt, wenn auch eine Teilnutzung nicht zumutbar ist. Die Details regelt Ihr Vertrag.

Wie lange wird Mietausfall gezahlt?

Die Höchstdauer ist im Muster offen und steht im Vertrag; laut Verbraucherzentrale in der Regel zwölf Monate.

Muss ich als Mieter weiter Miete zahlen?

Grundsätzlich nicht: Solange die Tauglichkeit der Wohnung aufgehoben ist, sind Sie von der Miete befreit. Zeigen Sie den Schaden dem Vermieter unverzüglich an, sonst können Sie dieses Recht verlieren, soweit er deshalb nicht abhelfen konnte.

Zahlt die Versicherung auch das Frühstück im Hotel?

Nach den Hausrat-Musterbedingungen nicht, Nebenkosten wie Frühstück sind ausgenommen.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ob Hotel oder Mietwert gezahlt wird, regelt Ihr Vertrag. Vergleichen Sie Tarife nach Hotelkosten, Mietwert und Höchstdauer.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV VGB 2022 · GDV VHB 2022 · Verbraucherzentrale · Stiftung Warentest · dieversicherer.de · GDV-Broschüre · § 536 BGB · § 536c BGB

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.