123 Frage · Wer zahlt?

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Kommt darauf an, was nass ist. Bei Rohrbruch oder ausgelaufener Waschmaschine zahlt die Wohngebäudeversicherung für Wände, Böden und Rohre, die Hausratversicherung für Möbel und Teppiche. Hat jemand den Schaden verschuldet, zahlt seine Haftpflicht für fremde Sachen. Wasser durch Starkregen oder Rückstau ist nur mit Elementarschutz versichert.

  • Wände, Böden, Rohre: Wohngebäude
  • Möbel, Teppiche: Hausrat
  • Schaden bei anderen: Haftpflicht
  • Starkregen, Rückstau: Elementar

Die kurze Antwort: Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden?

● Zahlt

Leitungswasser: Wasser ist bestimmungswidrig aus Rohren, angeschlossenen Geräten, Heizung, Wasserbett oder Aquarium ausgetreten ( VGB 2022, A 4.2). Schäden am Gebäude ersetzt die Wohngebäude ( GDV), den Hausrat die Hausratversicherung ( VHB 2022, A 5.2).

◆ Kommt darauf an

Wasser läuft zu anderen, etwa in die Nachbarwohnung. Wer schuld ist, haftet ( § 823 BGB); seine Privathaftpflicht zahlt, aber nur den Zeitwert ( Stiftung Warentest). Gibt es keinen Verursacher, springen Wohngebäude bzw. Hausrat ein ( GDV).

▲ Nur mit Elementar

Starkregen, Hochwasser, Grundwasser oder Rückstau sind kein Leitungswasser ( VGB 2022, A 4.5.3). Dagegen ist man nur mit Elementarschadenversicherung geschützt ( GDV, Stiftung Warentest).

Wer zahlt was beim Wasserschaden?

Was ist nass? Zuständig Beachten
Wände, Decken, Böden, Estrich Wohngebäude ( Stiftung Warentest) Auch die Trocknung der Bausubstanz ( GDV).
Geplatztes Rohr selbst Wohngebäude ( VGB A 4.3.1) Rohre unter der Bodenplatte nach Muster nur, wenn vereinbart ( VGB A 4.3).
Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte Hausrat ( GDV) Gleiche Leitungswasser-Definition wie im Gebäude.
Einbauküche Individuell gefertigt: Gebäude ( VGB A 7.2) Selbst gekaufte Einbauten eines Mieters: dessen Hausrat ( VHB A 8.3.1).
Sachen der Nachbarn Haftpflicht des Verursachers, wenn er schuld ist ( Stiftung Warentest) Nur Zeitwert; sonst Hausrat der Nachbarn.
Keller nach Starkregen Elementarschadenversicherung ( Verbraucherzentrale) Rückstau muss ausdrücklich abgesichert sein.

Gebäude- und Hausratversicherer zählen laut GDV jedes Jahr rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden ( dieversicherer.de). Welche Kosten konkret gezahlt werden, etwa für die Suche nach dem Leck, regelt Ihr Vertrag ( GDV).

Typische Fälle: Wer zahlt?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Rohrbruch in der Wand des eigenen Hauses: Wand, Estrich und Parkett sind nass. Wohngebäude, einschließlich Rohrreparatur und Trocknung ( GDV). ● Gedeckt
Mieter: Die Waschmaschine läuft aus, Sofa und Teppich sind hinüber. Die Hausrat des Mieters ( GDV). Mehr: Waschmaschine ausgelaufen. ● Gedeckt
Mieter: Wasser läuft durch die Decke in die Wohnung darunter. Gebäude: Versicherung des Vermieters. Möbel der Nachbarn: Haftpflicht des Verursachers, wenn er schuld ist, sonst deren Hausrat ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Starkregen: Wasser drückt durch den Abfluss in den Keller. Nur mit Elementarschadenversicherung ( Verbraucherzentrale). ▲ Nicht gedeckt
Die Badewanne läuft über, weil der Hahn vergessen wurde. Austritt aus einer angeschlossenen Einrichtung, grundsätzlich Leitungswasser ( VGB A 4.2). Plansch- oder Reinigungswasser ist ausgeschlossen ( VGB A 4.5.1). War das Überlaufen grob fahrlässig, kann der Versicherer kürzen ( § 81 Abs. 2 VVG). ◆ Kommt darauf an
Ein Leck unter der Bodenplatte des Hauses. Nach Muster nicht versichert, wenn nichts anderes vereinbart ist ( VGB A 4.3). ◆ Kommt darauf an
Eine Leitung tropfte monatelang unbemerkt in die Wand. Grundsätzlich Leitungswasser. Für die Frage, ob der Schaden in die Vertragslaufzeit fällt, stellte der BGH (zu den VGB 2001) auf die Entdeckung ab, nicht auf den ersten Tropfen ( BGH, IV ZR 151/15). Schwamm ist ausgeschlossen ( VGB A 4.5.2). ◆ Kommt darauf an

Als Mieter: Wer zahlt den Schaden am Gebäude?

  • Versicherung umgelegt: Legt der Vermieter die Gebäudeversicherung auf die Miete um, muss diese zahlen und darf Mieter nur bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen ( Stiftung Warentest).
  • Nicht umgelegt: Dann haften Mieter, wenn sie einen Wasserschaden anrichten ( Stiftung Warentest). Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in der Privathaftpflicht mitversichert ( AVB PHV, A1-6.6.1). Mehr: Schaden in der Mietwohnung.
  • Miete mindern: Laufen Trocknungsgeräte, dürfen Mieter unter Umständen die Miete mindern, wenn sie den Schaden nicht selbst verursacht haben ( Stiftung Warentest).
  • Wohnung unbewohnbar: Die Muster-Hausratbedingungen sehen Hotelkosten vor, Dauer und Tagessatz hängen vom Vertrag ab ( VHB 2022, A 13.2.3). Vermieter erhalten über die Wohngebäude den Mietausfall ( VGB 2022, A 12.1.1).

Typische Irrtümer beim Wasserschaden

  • „Wasser ist Wasser, die Wohngebäude zahlt jeden Wasserschaden.“ Leitungswasser ja. Starkregen, Hochwasser und Rückstau nur mit Elementarschutz ( Stiftung Warentest).
  • „Als Mieter zahle ich den Schaden am Gebäude immer selbst.“ Legt der Vermieter die Gebäudeversicherung um, darf sie Mieter nur bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen ( Stiftung Warentest).
  • „Die Haftpflicht ersetzt dem Nachbarn den Neupreis.“ Die Privathaftpflicht erstattet nur den Zeitwert ( Stiftung Warentest).
  • „Die Hausrat zahlt auch den nassen Estrich.“ Fest eingefügte Sachen sind Gebäudebestandteile, zuständig ist die Wohngebäude ( VGB A 7.2).

Wasserschaden: Das sollten Sie sofort tun

  • Wasser abstellen: Bei Rohrbruch sofort den betreffenden Absperrhahn zudrehen ( Stiftung Warentest). Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit mindern ( § 82 VVG).
  • Noch am selben Tag melden: Den Versicherer am besten noch am selben Tag informieren ( Stiftung Warentest), als Mieter zusätzlich den Vermieter. Gesetzlich gilt: unverzüglich ( § 30 VVG).
  • Dokumentieren und abstimmen: Schaden fotografieren, Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer ( GDV).
  • Zuständigkeit klären: Gebäude für Wände, Böden und Rohre, Hausrat für eigene Sachen, Haftpflicht für Schäden bei anderen ( GDV).
  • Rückstau vorbeugen: Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse regelmäßig prüfen und warten, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz ( Verbraucherzentrale).

Gebäude und Hausrat richtig absichern

Prüfen Sie im Vergleich Leitungswasser, Rohre unter der Bodenplatte und den Elementarschutz.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Für Wände, Böden und Rohre die Wohngebäudeversicherung, für Möbel und andere eigene Sachen die Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden bei anderen verschuldet, zahlt seine Haftpflicht. Starkregen und Rückstau sind nur mit Elementarschutz versichert.

Zahlt die Versicherung die Trocknungsgeräte?

Die Wohngebäude trägt laut GDV die Kosten für die Trocknung der Bausubstanz. Die Einzelheiten regelt Ihr Vertrag.

Darf ich als Mieter die Miete mindern, solange getrocknet wird?

Unter Umständen ja, wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben.

Was zahlt die Versicherung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Die Muster-Hausratbedingungen sehen Hotelkosten vor; Dauer und Tagessatz hängen vom Vertrag ab. Vermieter erhalten über die Wohngebäude den Mietausfall.

Ist ein Leck unter der Bodenplatte versichert?

Nach den Musterbedingungen nicht, wenn nichts anderes vereinbart ist. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Wie häufig sind Leitungswasserschäden?

Laut GDV zählen die Gebäude- und Hausratversicherer jedes Jahr rund 1,1 Millionen; Stiftung Warentest nennt über 3.000 pro Tag.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ob Gebäude, Hausrat oder Elementar: Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was nass ist und woher das Wasser kommt.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Quellen: GDV VGB 2022 · GDV VHB 2022 · GDV AVB PHV · dieversicherer.de · Stiftung Warentest · Verbraucherzentrale (Rückstau) · BGH IV ZR 151/15 · GDV-Broschüre · § 30 VVG · § 82 VVG

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.