123 Frage · Wer zahlt?

Ist die PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Nur mit Einschluss oder eigener Police. Nach den GDV-Musterbedingungen sind Photovoltaikanlagen samt Wechselrichter und fest verbundenem Stromspeicher nicht versichert. Sie müssen per Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder über eine eigene Photovoltaikversicherung abgesichert werden. Den Ertragsausfall leistet in der Regel nur eine PV-Versicherung oder ein entsprechender Baustein.

  • Muster: PV-Anlage ausgeschlossen
  • Einschluss oder eigene Police
  • Speicher mit einschließen
  • Vor der Montage melden

Die kurze Antwort: Ist die PV-Anlage versichert?

● Mit Einschluss

Die PV-Anlage ist per Zusatzbaustein eingeschlossen. Sie kann entweder über die Gebäudeversicherung oder über eine eigenständige Police geschützt werden ( GDV). Über die Wohngebäude geht das laut Verbraucherzentrale meist für einen kleinen Aufpreis ( Verbraucherzentrale).

◆ Kommt darauf an

Ertragsausfall, Diebstahl, Tierbiss: Fällt die Anlage aus, entgeht die Einspeisevergütung ( GDV). Eine PV-Versicherung kommt auch für Ertragsausfälle auf ( Stiftung Warentest). Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler lassen sich ergänzend versichern ( GDV).

▲ Ohne Einschluss

Kein Einschluss vereinbart: Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten wie Solarmodule, Montagerahmen, Wechselrichter und Verkabelung gehören nach Muster zu den nicht versicherten Sachen ( VGB 2022, A 7.6.1). Ohne Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt ( GDV).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Hagel zerstört Module auf dem Dach, die PV-Anlage ist im Vertrag nicht eingeschlossen. Die Wohngebäude zahlt nicht, PV-Anlagen sind nach Muster ausgeschlossen ( VGB A 7.6.1). ▲ Nicht gedeckt
Hagel zerstört Module, die PV-Anlage ist per Zusatzbaustein eingeschlossen. Die Wohngebäude im Rahmen des Bausteins ( GDV). ● Gedeckt
Die Anlage steht nach dem Schaden wochenlang still, die Einspeisevergütung fällt weg. Nur wenn Ertragsausfall versichert ist, meist über eine PV-Versicherung ( Stiftung Warentest). ◆ Kommt darauf an
Ein Marder beißt Kabel durch oder Module werden gestohlen. Nur mit erweitertem Schutz, etwa gegen Diebstahl und Marderschäden ( Stiftung Warentest). ◆ Kommt darauf an
Ein Balkonkraftwerk am Geländer wird vom Sturm beschädigt. Nach Muster Gebäudezubehör ( VGB A 7.3) bzw. Hausrat ( VHB A 8.3.3). Den Versicherer unverzüglich informieren ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Ein herabfallendes Modul beschädigt das Auto des Nachbarn. Nicht die Wohngebäude. Als Betreiber können Sie haften; infrage kommen die Privathaftpflicht oder eine eigene Betreiber-Haftpflicht ( Verbraucherzentrale). ◆ Kommt darauf an

Was die Musterbedingungen zur PV-Anlage sagen

Bauteil Nach Muster-VGB Beachten
Solarmodule, Montagerahmen Nicht versichert ( A 7.6.1) Einschluss per Baustein oder eigene Police ( GDV).
Wechselrichter, Moduloptimierer, Verkabelung Nicht versichert ( A 7.6.1) Im Einschluss mit nennen lassen.
Dauerhaft verbundener Stromspeicher Nicht versichert ( A 7.6.1) Muss im Einschluss mit genannt sein.
Balkonkraftwerk Gebäudezubehör, der PV-Ausschluss gilt nicht ( A 7.3) Im Hausrat-Muster ebenfalls genannt ( VHB A 8.3.3); Entschädigungsgrenze laut Vertrag.

Bestehende Wohngebäudeversicherungen decken die PV-Anlage laut GDV in der Regel nicht ab ( GDV). Ob sie aufgenommen werden kann, hängt von Anlage und Versicherer ab ( Verbraucherzentrale). Die Verbraucherzentrale rät, Solarstromanlagen wenigstens in die Wohngebäude einzuschließen ( Verbraucherzentrale).

Zusatzbaustein oder eigene Photovoltaikversicherung?

  • Baustein in der Wohngebäude: Meist für einen kleinen Aufpreis möglich ( Verbraucherzentrale).
  • Eigene PV-Versicherung: Sie kommt auch für Ertragsausfälle auf ( Stiftung Warentest) und bietet weitergehenden Schutz, etwa gegen Diebstahl, Ertragseinbußen und Marderschäden ( Stiftung Warentest). Laut Verbraucherzentrale lohnt sie sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung ( Verbraucherzentrale).
  • Ertragsausfall: Wer Strom einspeist, sollte laut GDV den Ertragsausfall versichern ( GDV-Broschüre, S. 8).
  • Mehr als Grundschutz: Muss laut Stiftung Warentest fast immer extra versichert werden ( Stiftung Warentest).

Typische Irrtümer zur PV-Anlage

  • „Die PV-Anlage auf dem Dach ist als Teil des Hauses automatisch mitversichert.“ Nach Muster ist sie ausdrücklich ausgeschlossen; nötig ist ein Einschluss oder eine eigene Police ( VGB A 7.6.1, GDV).
  • „Wenn die Module versichert sind, ist auch der Speicher drin.“ Der Muster-Ausschluss umfasst auch einen dauerhaft verbundenen Speicher, er muss im Einschluss mit genannt sein ( VGB A 7.6.1).
  • „Die Wohngebäude ersetzt die entgangene Einspeisevergütung.“ Ertragsausfall ist ein eigener Baustein, typischerweise in der PV-Versicherung ( Stiftung Warentest).

PV-Anlage geplant: Das sollten Sie jetzt tun

  • Vor Arbeitsbeginn melden: Die geplante Installation schon vor der Montage dem Versicherer melden ( Verbraucherzentrale). Manche Gesellschaften betrachten die Anlage als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung ( Verbraucherzentrale).
  • Ausdrücklich einschließen: Anlage samt Wechselrichter und Speicher einschließen lassen oder eine eigene PV-Versicherung abschließen ( GDV).
  • Extras wählen: Ertragsausfall, Diebstahl und Tierbiss mitversichern, wenn gewünscht ( GDV, Stiftung Warentest).
  • Haftpflicht prüfen: Für Schäden bei Dritten durch Ihre Anlage ( Verbraucherzentrale). Mehr Haustechnik: Wärmepumpe versichert?.

PV-Anlage richtig absichern

Vergleichen Sie, ob ein Baustein in der Wohngebäude reicht oder eine eigene Photovoltaikversicherung mit Ertragsausfall besser passt.

Häufige Fragen

Ist die PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Nach den GDV-Musterbedingungen nicht: Photovoltaikanlagen samt Wechselrichter, Verkabelung und dauerhaft verbundenem Speicher gehören zu den nicht versicherten Sachen. Nötig ist ein Zusatzbaustein oder eine eigene Police.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine PV-Versicherung?

Nach den Musterbedingungen gilt ein Balkonkraftwerk als Gebäudezubehör bzw. als Hausrat, der PV-Ausschluss gilt dafür nicht. Informieren Sie Ihren Versicherer trotzdem unverzüglich.

Wann lohnt sich eine eigene Photovoltaikversicherung?

Laut Verbraucherzentrale meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung.

Muss ich die Anlage dem Versicherer melden?

Die Verbraucherzentrale rät, die Installation schon vor Arbeitsbeginn zu melden. Manche Versicherer betrachten die Anlage als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung.

Zahlt die Versicherung die entgangene Einspeisevergütung?

Nur wenn Ertragsausfall versichert ist, typischerweise in einer PV-Versicherung oder einem entsprechenden Baustein.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ohne Einschluss ist die PV-Anlage nach Muster nicht versichert. Vergleichen Sie Bausteine und eigene Policen nach Speicher, Ertragsausfall und Diebstahl.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV VGB 2022 · GDV VHB 2022 · dieversicherer.de (PV) · dieversicherer.de (Wohngebäude) · dieversicherer.de (Balkonkraftwerke) · GDV-Broschüre · Verbraucherzentrale (PV-Bedingungen) · Verbraucherzentrale (PV-Planung) · Verbraucherzentrale (Energiewende-Technik) · Stiftung Warentest

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.