Überspannung durch Blitz: Hausrat oder Wohngebäude?
Kommt darauf an, was kaputt ist. Bewegliche Geräte wie Fernseher oder PC zahlt die Hausratversicherung, fest eingebaute Technik wie die Heizungsanlage die Wohngebäudeversicherung. Ob Überspannung durch Blitz versichert ist, hängt vom Vertrag ab: Viele Altverträge schließen sie aus.
- Fernseher, PC, Kühlschrank: Hausrat
- Heizung, Einbruchmeldeanlage: Wohngebäude
- Altvertrag: Überspannung prüfen
- Schaden unverzüglich melden
Die kurze Antwort: Wer zahlt den Blitzschaden?
Der Blitz schlägt ins Dach ein, Dachstuhl und Mauerwerk sind beschädigt. Das zahlt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ( GDV, Verbraucherzentrale).
Nach einem Gewitter in der Nähe sind Fernseher und Router defekt. Zuständig ist die Hausrat ( GDV), aber nur, wenn Ihr Vertrag Überspannung einschließt ( Verbraucherzentrale).
Geräte gehen durch Überspannung ohne Gewitter kaputt. „Überspannung durch Blitz“ setzt einen Blitz oder atmosphärische Elektrizität voraus ( VHB 2022, A 3.3).
Hausrat oder Wohngebäude: Was die Bedingungen sagen
| Was ist kaputt? | Wer zahlt? |
|---|---|
| Fernseher, Computer, Kühlschrank | Ihre Hausratversicherung ( GDV). |
| Fest installierte Technik wie Heizungs-, Hebe- oder Einbruchmeldeanlage | Die Wohngebäudeversicherung ( GDV). Fest verbundene Sachen sind Gebäudebestandteile ( VGB 2022, A 7.2). |
| Selbst bezahlte Einbauküche des Mieters | Gehört zum Hausrat des Mieters ( VHB 2022, A 8.3.1). |
| Balkonkraftwerk | Neuere Policen decken das teils ab. Fragen Sie Ihren Versicherer ( GDV). |
Blitzschlag ist nach den GDV-Musterbedingungen der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungsschäden an Geräten können als Blitzschlagschaden gelten, wenn der Einschlag auf dem Grundstück zumindest durch Spuren nachweisbar ist ( VHB 2022, A 3.2). Daneben nennen die Muster für Hausrat und Wohngebäude Überspannung durch Blitz als eigene Gefahr ( VGB 2022, A 3.3).
Muster und Vertrag sind zweierlei: Laut Verbraucherzentrale sind Überspannungsschäden in Gebäude- und Hausratversicherung nur mit zusätzlicher Klausel versichert ( Verbraucherzentrale). Laut Stiftung Warentest fehlen sie in vielen Altverträgen, heute sind sie oft enthalten ( Stiftung Warentest). Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Blitzschaden: Das sollten Sie jetzt tun
- Unverzüglich melden( § 30 VVG): bewegliche Geräte der Hausrat, Gebäudetechnik und Gebäudeschäden der Wohngebäudeversicherung. Als Mieter informieren Sie den Vermieter.
- Folgeschäden verhindern und Weisungen des Versicherers befolgen ( § 82 VVG).
- Fotografieren: Reparaturen und Aufräumen nur in Abstimmung mit dem Versicherer ( GDV-Broschüre).
- Blitzspuren festhalten: Oft reichen Spuren auf dem Grundstück oder am Gebäude ( Verbraucherzentrale).
- Vertrag prüfen: Steht „Überspannung“ in den Bedingungen? Besonders bei älteren Verträgen.
Typische Irrtümer beim Blitzschaden
- „Versichert ist nur ein direkter Einschlag ins Haus.“ Die Muster nennen Überspannung durch Blitz als eigene Gefahr, auch durch atmosphärische Elektrizität ( VHB 2022, A 3.3). Ob Ihr Vertrag sie enthält, hängt vom Tarif ab.
- „Die Hausrat zahlt auch die Heizungssteuerung.“ Fest installierte Technik fällt unter die Wohngebäudeversicherung ( GDV).
- „Wer den Stecker nicht zieht, verliert den Schutz.“ Nicht automatisch ( GDV). Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen ( § 81 VVG); viele Verträge verzichten auf diesen Einwand.
- „Jeder Überspannungsschaden ist ein Blitzschaden.“ Überspannung kann auch ohne Blitz entstehen, etwa bei Schaltvorgängen im Stromnetz ( Stiftung Warentest). Die Gefahr „Überspannung durch Blitz“ setzt dagegen einen Blitz oder atmosphärische Elektrizität voraus ( VHB 2022, A 3.3).
Hausrat und Wohngebäude passend absichern
Ihre Geräte
Viele Basistarife der Hausrat schließen Überspannungsschäden ohne Aufpreis ein ( Stiftung Warentest). Zerstörte Geräte ersetzt die Hausrat zum Neuwert, beschädigte über die Reparaturkosten ( VHB 2022, A 17.1).
Ihr Haus
Für Eigentümer: Dach, Mauerwerk und fest installierte Technik sichert die Wohngebäudeversicherung ab, zum gleitenden Neuwert ( GDV).
Auch Hitze ohne Feuer ist eine Hausrat-Frage: Sengschaden: Zahlt die Hausratversicherung?
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei Überspannung durch Blitz?
Bewegliche Geräte zahlt die Hausratversicherung, fest eingebaute Technik die Wohngebäudeversicherung. Ob Überspannung versichert ist, hängt vom Vertrag ab.
Bekomme ich für den kaputten Fernseher den Neupreis?
Ist der Fernseher zerstört, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert, also den Preis für ein gleichwertiges neues Gerät. Lässt er sich reparieren, zahlt sie die Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag Überspannung einschließt und die Versicherungssumme ausreicht.
Ich bin Mieter: Wer zahlt die kaputte Heizung?
Das ist Sache des Eigentümers. Zahlen kann seine Wohngebäudeversicherung, wenn sie Überspannung durch Blitz einschließt. Ihre Hausrat deckt Ihre beweglichen Sachen und selbst bezahlte Einbauten.
Verliere ich den Schutz, wenn ich bei Gewitter den Stecker nicht ziehe?
Nicht automatisch. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer kürzen; viele Verträge verzichten auf diesen Einwand.
Muss ich den Blitzeinschlag nachweisen?
Nach den Hausrat-Musterbedingungen können Überspannungsschäden als Blitzschlagschaden gelten, wenn der Einschlag auf dem Grundstück zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Daneben gibt es die eigene Gefahr „Überspannung durch Blitz“. Welche Regel gilt, steht in Ihrem Vertrag.
Wie häufig sind Blitz- und Überspannungsschäden?
Die Versicherer registrierten 2025 insgesamt 180.000 Blitz- und Überspannungsschäden.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Überspannung im Vertrag prüfen
Ob Ihr Vertrag Überspannung durch Blitz einschließt, steht in den Bedingungen. Vergleichen Sie beim Wechsel Leistungen, nicht nur den Preis.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV VHB 2022 · GDV VGB 2022 · dieversicherer.de · Verbraucherzentrale · Stiftung Warentest · GDV-Broschüre · § 30 VVG · § 81 VVG
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.