123 Frage · Wer zahlt?

Ferienhaus versichern: Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Kommt auf Nutzung und Pflichten an. Die Musterbedingungen kennen keine eigene Ferienhaus-Regel. Versichert sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind, gegen die vereinbarten Gefahren. Für nicht genutzte Gebäude gelten strenge Pflichten: genügend häufig kontrollieren, Wasserleitungen absperren und entleeren, im Winter zudem heizen oder entleeren. Hotelkosten setzen eine ständig bewohnte Wohnung voraus, und eine Vermietung kann meldepflichtig sein.

  • Überwiegend Wohnzwecke
  • Kontrolle und Frostschutz
  • Kein Hotel fürs Ferienhaus
  • Vermietung melden

Die kurze Antwort: Was zahlt die Versicherung beim Ferienhaus?

● Zahlt

Ein Sturm deckt im Herbst das Dach ab. Versichert sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind ( VGB 2022, A 7.1), gegen die vereinbarten Gefahren. Sturm beginnt bei Windstärke 8 ( VGB 2022, A 5.1.1).

◆ Kommt darauf an

Das Haus wird an Feriengäste vermietet. Die Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein ( VGB 2022, A 21.1.5), ebenso die Änderung eines Umstands, nach dem der Versicherer gefragt hat ( A 21.1.1). Melden Sie die Vermietung.

▲ Kürzung möglich

Im Januar platzt ein Rohr, das Haus war unbeheizt und das Wasser nicht abgelassen. Bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein ( VGB 2022, A 20.2). Bei grober Fahrlässigkeit wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt ( § 28 Abs. 2 VVG).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Ein Sturm deckt im Herbst das Dach des Ferienhauses ab. Die Wohngebäude, wenn Sturm versichert ist ( VGB A 5.1.1). ● Gedeckt
Im Januar platzt ein Rohr, das Haus war unbeheizt und das Wasser nicht abgelassen. Die Leistung kann gekürzt werden oder entfallen ( VGB A 20.2, § 28 VVG). Stiftung Warentest zählt solche Frostschäden zu den nicht versicherten ( Stiftung Warentest). ▲ Nicht gedeckt
Nach einem Brand ist das Ferienhaus unbewohnbar. Wer zahlt das Hotel? Hotelkosten gibt es nach Muster nur, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde, also nicht für ein Ferienhaus ( VGB A 11.2.4). ▲ Nicht gedeckt
Das Ferienhaus ist vermietet, nach einem Leitungswasserschaden fällt die Miete aus. Kommt auf den Vertrag an: Mietausfall ist im Muster für Mieter von Wohnräumen geregelt ( VGB A 12.1.1). Ob Ferienvermietung darunterfällt, haben wir nicht belegt gefunden. Vermietung melden. ◆ Kommt darauf an

Welche Pflichten für ein nicht ständig bewohntes Haus gelten

  • Kontrollieren: Nicht genutzte Gebäude müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden ( VGB 2022, A 20.1.2). Eine feste Frequenz nennen die Musterbedingungen nicht.
  • Wasser absperren: Wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten ( VGB 2022, A 20.1.2).
  • Heizen: In der kalten Jahreszeit beheizen, alternativ Anlagen entleeren ( VGB 2022, A 20.1.3).
  • Folgen: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein ( VGB 2022, A 20.2). Wann Leerstand außerdem gemeldet werden muss, lesen Sie unter Haus steht leer.

Nutzung: Das Wohngebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden ( Verbraucherzentrale). Ob die Vermietung an Feriengäste als Gewerbebetrieb im Sinne der Musterbedingungen gilt, haben wir nicht belegt gefunden. Klären Sie das vorab mit dem Versicherer.

Typische Irrtümer beim Ferienhaus

  • „Ein Ferienhaus ist versichert wie das eigene Wohnhaus, Pflichten gibt es keine.“ Für nicht genutzte Gebäude gelten Kontroll- und Frostschutzpflichten; Verstöße können zur Kürzung führen ( VGB A 20.1.2, A 20.2).
  • „Ist das Ferienhaus unbewohnbar, zahlt die Versicherung das Hotel.“ Hotelkosten setzen nach Muster eine ständig bewohnte Wohnung voraus ( VGB A 11.2.4).
  • „Einmal im Monat nachschauen reicht immer.“ Die Muster verlangen „genügend häufig“ und zu jeder Jahreszeit ( VGB A 20.1.2); eine feste Frequenz nennen sie nicht.

Ferienhaus: Das sollten Sie jetzt tun

  • Nutzung angeben: Dem Versicherer sagen, dass das Haus nicht ständig bewohnt bzw. vermietet wird ( VGB A 21.1.1, A 21.1.5).
  • Kontrollen organisieren: zum Beispiel über Nachbarn oder einen Hausmeister, und dokumentieren ( VGB A 20.1.2).
  • Winterfest machen: Solange niemand im Haus ist, Leitungen absperren und entleeren ( VGB A 20.1.2); in der kalten Jahreszeit gilt zudem: beheizen oder entleeren ( VGB A 20.1.3). Wie ein Leitungswasserschaden sonst geregelt ist: Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?.

Wohngebäude für das Ferienhaus

Achten Sie im Vergleich auf Regeln für nicht ständig bewohnte Häuser, Vermietung und Frostschutz.

Häufige Fragen

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung beim Ferienhaus?

Schäden durch die vereinbarten Gefahren, etwa Sturm ab Windstärke 8. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sein. Für nicht genutzte Gebäude gelten Kontroll- und Frostschutzpflichten.

Muss ich die Vermietung an Feriengäste melden?

Melden Sie sie. Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs oder die Änderung von Angaben, nach denen der Versicherer gefragt hat, kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein.

Wie oft muss ich das Ferienhaus kontrollieren?

„Genügend häufig“, und zwar zu jeder Jahreszeit. Eine feste Frequenz nennen die Musterbedingungen nicht.

Zahlt die Versicherung ein Hotel, wenn das Ferienhaus unbewohnbar ist?

Nach den Musterbedingungen nicht: Hotelkosten setzen voraus, dass die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Beim Ferienhaus entscheiden Nutzung, Kontrollen und Frostschutz. Vergleichen Sie Tarife, die nicht ständig bewohnte Häuser klar regeln.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV VGB 2022 · Verbraucherzentrale · Stiftung Warentest · § 28 VVG

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.