Kfz-Versicherung · Beitragsrechnung

Kfz-Beitragsrechnung prüfen: So lesen Sie Ihre neue Rechnung

Im Oktober und November verschicken die Versicherer die Beitragsrechnungen für das neue Jahr. Wer jetzt genau hinschaut, erkennt versteckte Erhöhungen, falsche Angaben und Sparpotenzial – und hat bis 30. November Zeit zu wechseln.

  • Fällig: meist zum 1. Januar
  • Wechsel: Kündigung bis 30. November
  • Vergleichsbeitrag zeigt Erhöhungen

123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008

Selbst prüfen

Ist Ihr Beitrag gestiegen – und warum?

Tragen Sie alten und neuen Jahresbeitrag ein. Steht auf Ihrer Rechnung ein Vergleichsbeitrag, tragen Sie ihn ebenfalls ein.

Werte aus Ihrer alten und neuen Beitragsrechnung eintragen. Nichts wird gespeichert.

Ist Ihre SF-Klasse besser geworden?

Tragen Sie Ihre Beiträge ein – die Einordnung erscheint hier.

Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen (AKB) Ihres Versicherers. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Erklärt

Was auf Ihrer Kfz-Beitragsrechnung steht

Angaben auf der Kfz-Beitragsrechnung
Angabe Was sie bedeutet Prüfen Sie
SF-Klasse und Beitragssatz Ihre Schadenfreiheitsklasse je Sparte und der Prozentsatz des Grundbeitrags Ist die Klasse nach einem schadenfreien Jahr gestiegen?
Typklasse Einstufung Ihres Modells nach der Schadenbilanz Neue Werte für 2027: Typklassen
Regionalklasse Einstufung Ihres Zulassungsbezirks Neue Werte für 2027: Regionalklassen
Vergleichsbeitrag Beitrag des neuen Jahres mit den alten Klassen und dem alten Tarif Liegt der neue Beitrag darüber, hat der Versicherer erhöht
Fahrleistung und Fahrerkreis Stehen im Versicherungsschein bzw. in der Beitragsinformation Stimmen Kilometer und Fahrer noch?
Selbstbeteiligung Ihr Eigenanteil in Teil- und Vollkasko Passt die Höhe noch zu Ihrem Auto?
Zahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich Ratenzahlung kostet meist Aufschlag
Versicherungsteuer Im Beitrag enthalten, allgemeiner Satz 19 % Eine Steuererhöhung ist kein Kündigungsgrund
Fälligkeit meist 1. Januar Bis wann muss gezahlt werden?

Quellen: ERGO-Beitragsinformation, VHV-Musterrechnung, GDV „So setzt sich der Beitrag zusammen“ (09.09.2026), § 6 VersStG. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen (AKB) Ihres Versicherers. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Den Kfz-Vergleich liefert CHECK24, eingebunden über das Partnerprogramm von Tarifcheck. Beim Laden des Rechners werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen – mehr in unserer Datenschutzerklärung. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
CHECK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Tarife nicht fest und verkauft keine Platzierungen.
Vergleichsgrundlage
Typ- und Regionalklasse fließen automatisch in die Beiträge ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.
Bezahlte Platzierungen
Keine durch 123tarifvergleich.

Was kostet Ihr Auto bei anderen Versicherern?

Rechner: CHECK24 über Tarifcheck

Nicht jeder Versicherer ist in jedem Vergleichsportal vertreten, HUK24 zum Beispiel ist im CHECK24-Vergleich nicht enthalten. So machen Sie die Gegenprobe.

Prüfpunkte

Typische Fehler und Sparhebel

  • SF-Klasse nicht verbessert: Nach einem schadenfreien Jahr sollte die Klasse steigen. Die neue Klasse gilt ab der ersten Fälligkeit im neuen Jahr.
  • Versteckte Erhöhung: Gleicher Beitrag trotz besserer SF-Klasse heißt, dass der Rabatt durch eine Erhöhung aufgezehrt wurde.
  • Zu hohe Fahrleistung: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Kilometer an die Realität anzupassen.
  • Zu großer Fahrerkreis: So wenige Fahrer wie möglich versichern – jüngere Fahrer erhöhen den Beitrag.
  • Monatliche Zahlung: Jahreszahlung vermeidet den Ratenzuschlag. Finanztip ermittelte 2018 für monatliche Zahlung im Schnitt fast 9 % Aufschlag.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen (03.11.2025), Stiftung Warentest (04.11.2025), Finanztip-Studie Zahlweise (12.09.2018).

Was tun?

Beitrag gestiegen: Ihre Möglichkeiten

● ein Monat

Sonderkündigung

Hat der Versicherer Typ- oder Regionalklasse oder den Tarif angehoben, dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen. Jetzt prüfen.

◆ bis 30.11.

Regulär wechseln

Endet Ihr Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung bis 30. November eingehen. Fristen und Musterschreiben.

● sofort möglich

Vertrag anpassen

Fahrleistung, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung und Zahlweise anpassen – oft ohne Wechsel.

Vergleichen

So vergleichen Sie Beiträge richtig

Gleiche SF-Klasse

Beiträge sind nur bei gleicher Schadenfreiheitsklasse vergleichbar.

Gleiche Merkmale

Fahrleistung, Fahrerkreis, Stellplatz und Selbstbeteiligung wie auf Ihrer Rechnung eingeben.

Leistungen prüfen

Achten Sie etwa auf Wildunfälle, Marderbiss und grobe Fahrlässigkeit.

Erst abschließen, dann kündigen

So stehen Sie nie ohne Versicherung da.

FAQ

Häufige Fragen zur Kfz-Beitragsrechnung

Wann kommt die Kfz-Beitragsrechnung?

Meist im Oktober oder November, rechtzeitig vor der Fälligkeit zum 1. Januar.

Was ist der Vergleichsbeitrag?

Der Beitrag, den Sie im neuen Jahr mit den bisherigen Klassen und dem bisherigen Tarif zahlen würden. Liegt der neue Beitrag darüber, hat der Versicherer erhöht.

Warum ist mein Beitrag trotz schadenfreiem Jahr gestiegen?

Oft wegen einer höheren Typ- oder Regionalklasse oder einer Tarifanpassung. Dann haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Wie viel Versicherungsteuer zahle ich?

Der allgemeine Satz der Versicherungsteuer beträgt 19 % und ist im Beitrag enthalten.

Lohnt sich jährliche Zahlung?

Meist ja. Bei Ratenzahlung verlangen viele Versicherer einen Aufschlag.

Bis wann kann ich nach der Rechnung noch wechseln?

Regulär bis 30. November für Verträge mit Ablauf 31. Dezember. Bei einer Erhöhung durch den Versicherer zusätzlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.

Rechnung geprüft? Jetzt vergleichen.

Sehen Sie, was Ihr Auto bei anderen Versicherern kostet – mit den Angaben von Ihrer Rechnung.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.