Wechseln wegen neuem Job

Neuer Job: Krankenkasse sofort frei wählen

Mit einer neuen Beschäftigung dürfen Sie Ihre Krankenkasse neu wählen – auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Dafür haben Sie 14 Tage ab Beschäftigungsbeginn Zeit.

  • Sie kündigen nicht selbst: die neue Kasse übernimmt die Formalitäten
  • Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an
  • Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen

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Kassenwahlrecht

Was beim Jobwechsel gilt

Sofortiges Wahlrecht
Beginnt eine neue Beschäftigung, können Sie die Kasse neu wählen – auch wenn alte und neue Mitgliedschaft nahtlos aneinander anschließen.
Keine Bindungsfrist
Die zwölf Monate Mindestmitgliedschaft müssen Sie nicht abwarten. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig.
14 Tage Zeit
Beantragen Sie die Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn bei der neuen Kasse.
Keine Wahl getroffen?
Dann meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Kasse an, bei der Sie zuletzt versichert waren.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Gut zu wissen

Erster Job, Zweitjob, hohes Gehalt

● Wahlrecht

Ausbildung oder erster Job

Waren Sie bisher familienversichert, wählen Sie jetzt Ihre eigene Kasse. Ohne Wahl meldet der Arbeitgeber Sie bei der Kasse an, bei der Sie zuletzt versichert waren.

◆ kein Wahlrecht

Zweitjob

Ein zusätzlicher Job neben der Hauptbeschäftigung gibt kein neues Wahlrecht. Dann gilt die normale Bindungsfrist.

● Option

Gehalt über der Pflichtgrenze

Liegt Ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie statt einer gesetzlichen auch eine private Krankenversicherung wählen.

Hat Ihr neuer Arbeitgeber eine eigene Betriebskrankenkasse, die nur für Beschäftigte geöffnet ist, können Sie als Mitarbeiter auch dort Mitglied werden.

Vergleich

Welche Kasse passt zum neuen Job?

Am günstigsten sind 2026 unter den bundesweit wählbaren Kassen in unserem Vergleich: hkk(2,59 %), Audi BKK(2,6 %), TK(2,69 %). Ob eine Kasse zu Ihnen passt, hängt aber auch von Leistungen und Service ab.

FAQ

Häufige Fragen zum Kassenwechsel bei neuem Job

Kann ich bei einem neuen Job die Krankenkasse wechseln?

Ja. Mit Beginn der neuen Beschäftigung dürfen Sie die Kasse neu wählen, auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindungsfrist.

Wie viel Zeit habe ich?

14 Tage ab Beschäftigungsbeginn. Beantragen Sie in dieser Zeit die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse und sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid.

Muss ich meine alte Kasse kündigen?

Nein. Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die bisherige Kasse.

Was passiert, wenn ich keine Kasse wähle?

Dann meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Kasse an, bei der Sie zuletzt versichert waren.

Gilt das auch für einen Minijob oder Zweitjob?

Ein zusätzlicher Job neben einer bestehenden Beschäftigung gibt kein neues Wahlrecht.

Neuer Job, neue Kasse?

Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Leistungen aller wählbaren Kassen – kostenlos.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.