Wechseln während Krankengeld

Krankenkasse wechseln während Krankengeld: Geht das?

Ja, ein Wechsel ist auch während des Krankengeldbezugs möglich – Ihr Anspruch bleibt bestehen, solange keine Versicherungslücke entsteht. Es gelten aber die normalen Fristen, und die neue Kasse prüft in der Regel neu. Hier sehen Sie, worauf es ankommt.

  • Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen
  • Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an

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Krankengeld

Was mit Ihrem Krankengeld beim Wechsel passiert

Mitgliedschaft
Solange Sie Anspruch auf Krankengeld haben oder es beziehen, bleibt Ihre Mitgliedschaft als Pflichtversicherter erhalten ( § 192 SGB V) – beitragsfrei ( § 224 SGB V).
Anspruch beim Wechsel
Laut BARMER bleibt Ihr Anspruch bestehen, solange keine Versicherungslücke entsteht. Ab dem Wechseltermin zahlt die neue Kasse.
Neuer Antrag
Laut Finanztip verlangt die neue Kasse in der Regel einen erneuten Antrag auf Krankengeld.
Datenweitergabe
Die bisherige Kasse muss der neuen die für die Fortführung nötigen Angaben übermitteln ( § 304 SGB V). Laufende Arbeitsunfähigkeitsdaten leitet sie weiter.

Rechtsgrundlage: § 175 SGB V in der seit 30.07.2026 geltenden Fassung. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Wann wechseln?

Welche Fristen gelten?

Die Mitgliedschaft während des Krankengelds begründet kein sofortiges Kassenwahlrecht. Es gelten die normalen Regeln:

Nach 12 Monaten
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist läuft bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Bei einer Erhöhung
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie bis zum Ende des Monats wechseln, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird – auch vor Ablauf der zwölf Monate.
Wer kündigt?
Sie nicht. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie meldet den Wechsel elektronisch an die bisherige.

Die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit regelt das Gesetz ohne eigene Vorschrift für den Kassenwechsel. Klären Sie vor dem Wechsel mit beiden Kassen, wie lange Sie noch Anspruch haben.

Einordnung

Jetzt wechseln oder abwarten?

● meist entspannter

Wechsel nach dem Krankengeld

Finanztip rät, mit dem Wechsel zu warten, bis das Krankengeld endet. So vermeiden Sie einen neuen Antrag mitten in der Krankheit.

◆ vorher klären

Kasse erhöht den Beitrag

Auch während des Krankengelds gilt das Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie aber vorher, wie die neue Kasse Ihren Fall weiterführt.

▲ vermeiden

Lücke riskieren

Entsteht zwischen alter und neuer Mitgliedschaft eine Lücke, kann der Krankengeldanspruch gefährdet sein. Der Wechsel muss nahtlos laufen.

Sonderfall

Selbstständige mit Krankengeld-Wahltarif

Hauptberuflich Selbstständige haben Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung oder einem Wahltarif ( § 44 SGB V, § 53 SGB V).

  • Krankengeld-Wahltarife binden drei Jahre.
  • Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung gilt für Krankengeld-Wahltarife nach dem Gesetzeswortlaut nicht – nur ein Härtefall-Sonderkündigungsrecht laut Satzung.
  • Eine Wahlerklärung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit wirkt erst ab dem Tag nach deren Ende.
FAQ

Häufige Fragen zum Kassenwechsel bei Krankengeld

Kann ich während des Krankengeldbezugs die Krankenkasse wechseln?

Ja. Laut BARMER bleibt Ihr Anspruch bestehen, solange keine Versicherungslücke entsteht. Es gelten die normalen Fristen: 12 Monate Bindung oder Sonderkündigung bei einer Beitragserhöhung.

Wer zahlt nach dem Wechsel das Krankengeld?

Ab dem Wechseltermin die neue Kasse. Sie verlangt in der Regel einen erneuten Antrag.

Muss ich während des Krankengelds Beiträge zahlen?

Nein. Für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld sind Pflichtversicherte beitragsfrei (§ 224 SGB V).

Gibt das Krankengeld ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Die Mitgliedschaft während des Krankengelds begründet kein sofortiges Wahlrecht. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Was gilt für Selbstständige mit Krankengeld-Wahltarif?

Krankengeld-Wahltarife binden drei Jahre. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung gilt dafür nicht.

Wechsel gut vorbereiten

Vergleichen Sie Kassen in Ruhe – und wechseln Sie, wenn es zu Ihrer Situation passt.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.