Wechseln im Studium

Krankenkasse im Studium: Wann Sie selbst wählen – und wechseln

Im Studium sind viele zunächst über die Eltern familienversichert. Spätestens mit 25 brauchen Sie eine eigene Mitgliedschaft – und dürfen die Kasse dann frei wählen, unabhängig von der Kasse der Eltern. Hier sehen Sie, was der Studententarif kostet und welche Fristen gelten.

  • Freie Wahl: beim Wechsel aus der Familienversicherung
  • Studententarif 2026: 87,38 € plus Zusatzbeitrag

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Überblick

Krankenversicherung im Studium: die drei Phasen

Krankenversicherung im Studium
Phase Versicherung Kassenwahl
Bis 25 Jahre Familienversicherung über ein Elternteil, solange Ihr Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt (Minijob: 603 €). Verlängerung um höchstens 12 Monate bei einem Freiwilligendienst. Kasse der Eltern
Ab 25 Jahre Eigene Pflichtversicherung als Student (KVdS). frei – zusätzlich ist die AOK am Hochschulort wählbar
Ab 30 Jahre Die studentische Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 werden – danach meist freiwillig versichert. freiwillige Mitgliedschaft

Quellen: § 10, § 5, § 173 und § 190 SGB V; Einkommensgrenzen laut Stiftung Warentest (2026).

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Studententarif

Was der Studententarif 2026 kostet

Krankenversicherung
87,38 € im Monat plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
Pflegeversicherung
30,78 € (unter 23 Jahren oder mit Kind) bzw. 35,91 € (kinderlos ab 23).
Grundlage
Der Beitrag richtet sich nach dem BAföG-Bedarfssatz von 855 €. Ändert sich der Satz, ändert sich der Studententarif bei allen Kassen.

Weil der Grundbeitrag überall gleich ist, unterscheiden sich die Kassen im Studium vor allem beim Zusatzbeitrag und bei Extras wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Auslandsschutz.

Quelle: Techniker Krankenkasse, Studententarif 2026 (Stand 16.01.2026).

Wechseln

Wann Studierende die Kasse wechseln können

  • Aus der Familienversicherung: Mit Beginn der eigenen Pflichtmitgliedschaft wählen Sie Ihre Kasse frei – ohne Bindung an die Kasse der Eltern.
  • Später: nach zwölf Monaten Mitgliedschaft oder per Sonderkündigung bei einer Beitragserhöhung.
  • Werkstudenten: Bleiben Sie Student im Versicherungsrecht (in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche), bleibt es beim Studententarif.

Befreiung für die private Krankenversicherung

Zu Studienbeginn können Sie sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen, um privat versichert zu sein. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für das ganze Studium.

FAQ

Häufige Fragen zur Krankenkasse im Studium

Muss ich im Studium bei der Kasse meiner Eltern bleiben?

Nur solange Sie familienversichert sind. Sobald Sie eine eigene Mitgliedschaft brauchen, etwa ab 25, wählen Sie die Kasse frei.

Was kostet die Krankenkasse für Studenten 2026?

87,38 € im Monat plus Zusatzbeitrag der Kasse, dazu die Pflegeversicherung mit 30,78 € oder 35,91 €.

Bis wann bin ich als Student versichert?

Längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

Kann ich als Student zur AOK am Studienort?

Ja. Studierende können zusätzlich die AOK am Ort der Hochschule wählen.

Kann ich die Befreiung für die PKV rückgängig machen?

Nein. Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student kann nicht widerrufen werden.

Die passende Kasse fürs Studium

Der Grundbeitrag ist überall gleich – vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Extras.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.