Krankenkasse wechseln in der Elternzeit: Geht das?
Ja, auch in Mutterschutz und Elternzeit können Sie die Krankenkasse wechseln. Als Pflichtversicherte bleiben Sie Mitglied und sind während des Elterngelds in der Regel beitragsfrei. Es gelten die üblichen Wechselfristen – und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Meldung an die neue Kasse.
- Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen
- Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an
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So sind Sie in der Elternzeit versichert
- Pflichtversicherte
- Die Mitgliedschaft bleibt bei Elterngeld oder Elternzeit erhalten ( § 192 SGB V). Während des Elterngelds sind Sie beitragsfrei, wenn Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben ( § 224 SGB V).
- Freiwillig Versicherte
- Sie zahlen in der Regel weiter Beiträge, mindestens nach der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (2026). Beitragsfrei sind Sie, wenn Sie ohne die freiwillige Versicherung familienversichert wären.
- Familienversicherung
- Sind Sie über Ihren Ehepartner familienversichert, läuft das weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen: Familienportal des Bundes, DAK-Gesundheit (Stand 01.10.2026), Bundesgesundheitsministerium. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
- Vergleichsgrundlage
- Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
- Bezahlte Platzierungen
- Keine.
Krankenkassen vergleichen
Rechner: VGK24Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Wann und wie Sie in der Elternzeit wechseln
Die DAK schreibt, dass Sie während Mutterschutz und Elternzeit problemlos wechseln können. Rechtlich gelten dieselben Fristen wie sonst:
- Nach 12 Monaten
- Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist läuft bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
- Bei einer Erhöhung
- Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie bis zum Ende des Monats wechseln, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird – auch vor Ablauf der zwölf Monate.
- Wer kündigt?
- Sie nicht. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie meldet den Wechsel elektronisch an die bisherige.
Kasse wählen
Zusatzbeitrag und Familien-Extras vergleichen.
Mitgliedschaft beantragen
Bei der neuen Kasse – sie übernimmt die Formalitäten.
Arbeitgeber informieren
Er meldet die Elternzeit elektronisch an die neue Kasse. Eine Abmeldung bei der alten Kasse ist nicht nötig.
Meldeverfahren laut BARMER (Firmenkunden, Stand 02.12.2024). Rechtsgrundlage: § 175 SGB V in der seit 30.07.2026 geltenden Fassung. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Worauf Familien beim Vergleich achten
Kinder
Ihr Kind ist bei der Kasse eines Elternteils beitragsfrei familienversichert.
Extras
Viele Kassen zahlen zusätzlich, etwa für Hebammen-Rufbereitschaft, Babybonus oder Osteopathie für Babys – Extras im Vergleich.
Ab 2028
Für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner kommt ein Zuschlag – nicht bei einem Kind unter zwölf Jahren. Mehr: GKV-Reform 2027.
Krankenkasse wechseln während …
Häufige Fragen zum Kassenwechsel in der Elternzeit
Kann ich in der Elternzeit die Krankenkasse wechseln?
Ja. Es gelten die üblichen Fristen: nach zwölf Monaten Mitgliedschaft oder per Sonderkündigung bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags.
Muss ich in der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zahlen?
Als Pflichtversicherte während des Elterngelds in der Regel nicht, solange Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben. Freiwillig Versicherte zahlen meist weiter.
Wer meldet den Wechsel?
Ihr Arbeitgeber meldet die Elternzeit elektronisch an die neue Kasse. Eine Ende-Meldung an die bisherige Kasse ist nicht nötig.
Was gilt für freiwillig Versicherte?
Sie zahlen in der Regel weiter, mindestens nach 1.318,33 € im Monat (2026). Beitragsfrei sind Sie, wenn Sie sonst familienversichert wären.
Wo wird mein Baby versichert?
Beitragsfrei bei der Kasse eines Elternteils in der Familienversicherung.
Die passende Kasse für Ihre Familie
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Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.