Wechseln in der Elternzeit

Krankenkasse wechseln in der Elternzeit: Geht das?

Ja, auch in Mutterschutz und Elternzeit können Sie die Krankenkasse wechseln. Als Pflichtversicherte bleiben Sie Mitglied und sind während des Elterngelds in der Regel beitragsfrei. Es gelten die üblichen Wechselfristen – und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Meldung an die neue Kasse.

  • Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen
  • Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an

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Elternzeit

So sind Sie in der Elternzeit versichert

Pflichtversicherte
Die Mitgliedschaft bleibt bei Elterngeld oder Elternzeit erhalten ( § 192 SGB V). Während des Elterngelds sind Sie beitragsfrei, wenn Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben ( § 224 SGB V).
Freiwillig Versicherte
Sie zahlen in der Regel weiter Beiträge, mindestens nach der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (2026). Beitragsfrei sind Sie, wenn Sie ohne die freiwillige Versicherung familienversichert wären.
Familienversicherung
Sind Sie über Ihren Ehepartner familienversichert, läuft das weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen: Familienportal des Bundes, DAK-Gesundheit (Stand 01.10.2026), Bundesgesundheitsministerium. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Wechseln

Wann und wie Sie in der Elternzeit wechseln

Die DAK schreibt, dass Sie während Mutterschutz und Elternzeit problemlos wechseln können. Rechtlich gelten dieselben Fristen wie sonst:

Nach 12 Monaten
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist läuft bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Bei einer Erhöhung
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie bis zum Ende des Monats wechseln, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird – auch vor Ablauf der zwölf Monate.
Wer kündigt?
Sie nicht. Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, sie meldet den Wechsel elektronisch an die bisherige.

Kasse wählen

Zusatzbeitrag und Familien-Extras vergleichen.

Mitgliedschaft beantragen

Bei der neuen Kasse – sie übernimmt die Formalitäten.

Arbeitgeber informieren

Er meldet die Elternzeit elektronisch an die neue Kasse. Eine Abmeldung bei der alten Kasse ist nicht nötig.

Meldeverfahren laut BARMER (Firmenkunden, Stand 02.12.2024). Rechtsgrundlage: § 175 SGB V in der seit 30.07.2026 geltenden Fassung. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Familie

Worauf Familien beim Vergleich achten

● beitragsfrei

Kinder

Ihr Kind ist bei der Kasse eines Elternteils beitragsfrei familienversichert.

● vergleichen

Extras

Viele Kassen zahlen zusätzlich, etwa für Hebammen-Rufbereitschaft, Babybonus oder Osteopathie für Babys – Extras im Vergleich.

◆ im Blick behalten

Ab 2028

Für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner kommt ein Zuschlag – nicht bei einem Kind unter zwölf Jahren. Mehr: GKV-Reform 2027.

FAQ

Häufige Fragen zum Kassenwechsel in der Elternzeit

Kann ich in der Elternzeit die Krankenkasse wechseln?

Ja. Es gelten die üblichen Fristen: nach zwölf Monaten Mitgliedschaft oder per Sonderkündigung bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags.

Muss ich in der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zahlen?

Als Pflichtversicherte während des Elterngelds in der Regel nicht, solange Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben. Freiwillig Versicherte zahlen meist weiter.

Wer meldet den Wechsel?

Ihr Arbeitgeber meldet die Elternzeit elektronisch an die neue Kasse. Eine Ende-Meldung an die bisherige Kasse ist nicht nötig.

Was gilt für freiwillig Versicherte?

Sie zahlen in der Regel weiter, mindestens nach 1.318,33 € im Monat (2026). Beitragsfrei sind Sie, wenn Sie sonst familienversichert wären.

Wo wird mein Baby versichert?

Beitragsfrei bei der Kasse eines Elternteils in der Familienversicherung.

Die passende Kasse für Ihre Familie

Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Familien-Extras – kostenlos.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.