Krankenkasse wechseln als Rentner: Das gilt in der Rente
Auch in der Rente können Sie die Krankenkasse wechseln – die Regeln sind fast dieselben wie im Berufsleben. Eine Besonderheit gibt es beim Zusatzbeitrag: Eine Erhöhung wirkt bei Rentnern erst zwei Monate später. Die Frist für die Sonderkündigung verschiebt sich dadurch nicht.
- Keine Gesundheitsfragen: wählbare Kassen müssen Sie aufnehmen
- Lückenlos versichert: die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an
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Wann Rentner die Krankenkasse wechseln können
- Bei Rentenbeginn
- Wer in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt, hat ein sofortiges Wahlrecht. Die Verbraucherzentrale nennt dafür bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn. Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt bereits mit dem Tag des Rentenantrags – wählen Sie die Kasse am besten schon mit dem Antrag.
- Nach 12 Monaten
- Danach gilt die normale Bindung von zwölf Monaten. Anschließend wechseln Sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
- Bei einer Erhöhung
- Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie per Sonderkündigung wechseln – bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt.
- Meldung
- Sie müssen nichts melden. Die neue Kasse informiert die Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage: § 175 SGB V in der seit 30.07.2026 geltenden Fassung. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Reihenfolge bestimmt
- VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
- Vergleichsgrundlage
- Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
- Bezahlte Platzierungen
- Keine.
Krankenkassen vergleichen
Rechner: VGK24Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
Zusatzbeitrag in der Rente: zwei Monate Zeitversatz
Rentner tragen den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag zur Hälfte, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Ändert eine Kasse den Zusatzbeitrag, gilt das bei Rentnern erst ab dem ersten Tag des zweiten folgenden Kalendermonats ( § 247 SGB V).
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Kasse erhöht den Zusatzbeitrag | 1. Januar |
| Sonderkündigung möglich bis | 31. Januar |
| Höherer Abzug von der Rente | ab 1. März |
| Neue Kasse bei Wechsel im Januar | ab 1. April |
Nicht auf den Rentenabzug warten
Die Frist für die Sonderkündigung richtet sich nach dem Monat, in dem die Kasse den höheren Beitrag erhebt – nicht nach dem späteren Abzug von der Rente. Prüfen Sie den Satz Ihrer Kasse deshalb schon im Dezember. Seit dem 30.07.2026 müssen Kassen Sie nicht mehr per Brief informieren.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (11.02.2026) und Baden-Württemberg (16.02.2026), Bundesgesundheitsministerium.
Freiwillig versicherte Rentner
Wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, ist freiwillig versichert und zahlt den vollen Beitrag selbst. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss – 2026 höchstens 8,55 % der Rente und höchstens die Hälfte des Beitrags. Steigt der Zusatzbeitrag, steigt auch der Zuschuss zwei Monate später.
Krankenkasse wechseln während …
Häufige Fragen zum Kassenwechsel als Rentner
Können Rentner die Krankenkasse wechseln?
Ja. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft jederzeit, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags per Sonderkündigung auch früher.
Kann ich mit Rentenbeginn eine neue Kasse wählen?
Ja. Beim Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner haben Sie ein sofortiges Wahlrecht. Wählen Sie die Kasse am besten schon mit dem Rentenantrag.
Wann wirkt eine Erhöhung des Zusatzbeitrags bei Rentnern?
Ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Änderung. Eine Erhöhung zum 1. Januar wirkt bei der Rente ab 1. März.
Verlängert sich dadurch die Sonderkündigungsfrist?
Nein. Maßgeblich ist der Monat, in dem die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis 31. Januar.
Muss ich die Rentenversicherung über den Wechsel informieren?
Nein. Die neue Kasse meldet den Wechsel an die Rentenversicherung.
Günstigere Kasse für die Rente?
Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Leistungen – die Hälfte des Unterschieds sparen Sie selbst.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.