123 Frage · Krankenkasse zahlt?

Haushaltshilfe nach OP: Was zahlt die Krankenkasse?

Kommt darauf an. Nach einer OP oder bei schwerer Krankheit zahlt die Kasse eine Haushaltshilfe, wenn niemand im Haushalt einspringen kann: bis zu 4 Wochen, auch ohne Kind, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen. Während einer Klinikbehandlung mit Kind unter 12 gilt keine feste Höchstdauer. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt sie wegen schwerer Krankheit nur zur Versorgung eines Kindes. Manche Kassen zahlen per Satzung mehr. Sie zahlen 5 bis 10 Euro pro Tag zu.

  • Bis 4 Wochen, auch ohne Kind
  • Mit Kind unter 12 bis 26 Wochen
  • Zuzahlung 5 bis 10 Euro pro Tag
  • Sieben Kassen geprüft

Die kurze Antwort: Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

● Kasse zahlt

Sie können den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung nicht weiterführen, und im Haushalt lebt ein Kind unter 12 oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind ( § 38 Abs. 1 SGB V). Auch ohne Kind bei schwerer Krankheit, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP, bis zu 4 Wochen.

◆ Kommt darauf an

Ihr jüngstes Kind ist 12 oder 13. Gesetzlich gibt es dann wie ohne Kind bis zu 4 Wochen; die 26 Wochen gelten nur mit Kind unter 12 ( § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V). Kassen dürfen per Satzung mehr leisten ( § 38 Abs. 2 SGB V), einige auch bei älteren Kindern ( Verbraucherzentrale).

▲ Kein Anspruch

Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen ( § 38 Abs. 3 SGB V). Oder Sie haben Pflegegrad 2 bis 5: Dann entfällt der Anspruch wegen schwerer Krankheit, außer zur Versorgung eines Kindes ( § 38 Abs. 1 Satz 3 und 5 SGB V).

Typische Fälle: Zahlt die Kasse?

Situation Was gilt? Ergebnis
Ambulante Knie-OP, Sie leben allein ohne Kinder, kein Pflegegrad. Ja, bei schwerer Krankheit nach ambulanter OP bis zu 4 Wochen ( § 38 SGB V); bei der AOK PLUS per Satzung bis 6 Wochen ( Satzung AOK PLUS). ● Gedeckt
Krankenhausaufenthalt, zu Hause ein 8-jähriges Kind, der Partner arbeitet Vollzeit. Ja, für die Dauer der Krankenhausbehandlung, und danach bei schwerer Krankheit bis zu 26 Wochen, wenn der Partner den Haushalt nicht weiterführen kann ( § 38 SGB V). ● Gedeckt
Nach einer OP, das jüngste Kind ist 12 oder 13. Gesetzlich ja, bis zu 4 Wochen wie ohne Kind (schwere Krankheit, kein Pflegegrad 2 bis 5). Die 26 Wochen gibt es gesetzlich nur mit Kind unter 12 ( § 38 Abs. 1 SGB V). Per Satzung mehr, etwa bei TK (bis 13), DAK-Gesundheit (in einigen Fällen bis 14), AOK PLUS und IKK classic (unter 14). ◆ Kommt darauf an
Sie haben Pflegegrad 2 und brauchen nach einer OP Hilfe, kein Kind. Nein, der Anspruch wegen schwerer Krankheit ist bei Pflegegrad 2 bis 5 ausgeschlossen ( § 38 Abs. 1 SGB V). ▲ Nicht gedeckt
Ihre Mutter hilft und verdient dadurch weniger. Keine Bezahlung als Haushaltshilfe, aber Erstattung von Verdienstausfall und Fahrkosten möglich ( § 38 Abs. 4 SGB V). ◆ Kommt darauf an
Eine Nachbarin hilft. Erstattung angemessener Kosten; 2025 laut Verbraucherzentrale 11,75 Euro pro Stunde ( Verbraucherzentrale). ● Gedeckt

Zuzahlung, Verwandte und Stundensatz

  • Zuzahlung: Ab 18 zahlen Sie je Kalendertag 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro ( § 38 Abs. 5 SGB V, § 61 SGB V). Bei Schwangerschaft und Geburt fällt laut TK keine Zuzahlung an ( TK).
  • Verwandte bis zum 2. Grad: Eltern, Kinder, Geschwister oder Großeltern bekommen keine Vergütung als Haushaltshilfe ( § 38 Abs. 4 SGB V). Die Kasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten, wenn das im Verhältnis zu den Kosten einer Ersatzkraft angemessen ist. Nahe Verwandte oder Ehepartner müssen Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen ( Verbraucherzentrale).
  • Nachbarn und Bekannte: Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlten die Kassen 2025 11,75 Euro pro Stunde, für 8 Stunden also 94 Euro ( Verbraucherzentrale).
  • Stunden pro Tag: Das Gesetz legt keine Zahl fest; maßgeblich sind die ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit und Umfang ( BARMER) und der Einzelfall.

Welche Krankenkasse zahlt mehr?

Wir haben die Seiten und Satzungen von sieben Kassen geprüft (abgerufen im Oktober 2026). Die Leistungen unterscheiden sich je Kasse ( Verbraucherzentrale).

Kasse Mehrleistung Was die Kasse nennt
TK ● Ja Mit Kind, bis das Kind 13 Jahre alt ist, also bis einen Tag vor dem 14. Geburtstag. Ohne Kind höchstens 4 Wochen. Helfen Verwandte bis zum 2. Grad: Verdienstausfall und Fahrkosten für höchstens zwei Monate. Quelle
AOK PLUS ● Ja Satzung: ohne Kind bei schwerer Krankheit laut ärztlicher Bescheinigung bis 6 Wochen, mit Kind unter 14 Jahren bis 52 Wochen. Ohne Kind nicht bei Pflegegrad 2 bis 5. Quelle
IKK classic ● Ja Satzung: in den gesetzlichen Fällen auch, wenn das Kind bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 14 Jahre alt ist. Quelle
DAK-Gesundheit ● Ja In einigen Fällen auch für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr; die Bedingungen nennt die Seite nicht. Quelle
KKH ◆ Ja, Details unklar Auch bei Krankheit ohne Klinikaufenthalt, wenn ein Kind im Haushalt lebt: höchstens 10 Tage im Jahr, höchstens 4 Stunden täglich. Die Altersgrenze des Kindes ist auf der Website unterschiedlich angegeben, bitte bei der KKH nachfragen. Quelle
BARMER ○ Keine genannt Die Seite nennt die gesetzlichen Fälle. Fahrkosten helfender Verwandter ohne Verdienstausfall bis 99,20 Euro pro Tag. Quelle
AOK Bayern ○ Keine genannt Keine Mehrleistung über das Gesetz hinaus genannt. Zuzahlung 5 bis 10 Euro pro Tag. Quelle

Typische Irrtümer zur Haushaltshilfe

  • „Haushaltshilfe gibt es nur mit kleinen Kindern.“ Auch ohne Kind bei schwerer Krankheit nach Krankenhaus oder ambulanter OP, bis zu 4 Wochen ( § 38 Abs. 1 SGB V).
  • „Meine Tochter bekommt von der Kasse Geld, wenn sie mir hilft.“ Verwandte bis zum 2. Grad bekommen keine Vergütung, nur gegebenenfalls Fahrkosten und Verdienstausfall ( § 38 Abs. 4 SGB V).
  • „Die Kasse zahlt auch, wenn der Partner zu Hause ist.“ Nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann ( § 38 Abs. 3 SGB V).
  • „Alle Kassen zahlen gleich.“ Satzungsleistungen unterscheiden sich, etwa bei der Altersgrenze des Kindes oder der Dauer ohne Kind.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  • Bescheinigung: Lassen Sie sich vom Arzt Notwendigkeit und Umfang der Haushaltshilfe bescheinigen ( BARMER).
  • Antrag vor Beginn: Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe beginnt ( BARMER), schriftlich bei der Kasse und möglichst schon im Krankenhaus ( Verbraucherzentrale).
  • Nach Satzungsleistungen fragen: Altersgrenze des Kindes und Dauer ohne Kind unterscheiden sich je Kasse ( § 38 Abs. 2 SGB V).
  • Verlängerung rechtzeitig beantragen: Die BARMER rät, etwa eine Woche vor Ende der Genehmigung ( BARMER).
  • Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ( § 84 SGG).

Satzungsleistungen beim Kassenwechsel mitdenken

Familien mit älteren Kindern profitieren von Kassen, die Haushaltshilfe länger oder für Kinder bis 13 zahlen. Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Leistungen.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhausbehandlung, ambulanter OP oder schwerer Krankheit nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Bei schwerer Krankheit bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen; während der Klinikbehandlung mit Kind unter 12 für deren Dauer.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Geburt fällt laut TK keine Zuzahlung an.

Zahlt die Kasse, wenn mein Kind schon 12 ist?

Gesetzlich bis zu 4 Wochen, wenn Sie schwer krank sind oder nach einer OP Hilfe brauchen; die längeren Ansprüche gelten nur für Kinder unter 12. Einige Kassen zahlen per Satzung mehr, etwa die TK bis 13 Jahre, die AOK PLUS und die IKK classic für Kinder unter 14.

Bekommen Verwandte Geld, wenn sie helfen?

Verwandte bis zum 2. Grad bekommen keine Vergütung als Haushaltshilfe. Die Kasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.

Wie viel zahlt die Kasse für eine Nachbarin als Hilfe?

Laut Verbraucherzentrale zahlten die Kassen 2025 für eine selbst organisierte Ersatzkraft 11,75 Euro pro Stunde.

Brauche ich vorher eine Genehmigung?

Ja. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe, mit ärztlicher Bescheinigung über Notwendigkeit und Umfang.

Mehrleistungen beim Kassenvergleich mitdenken

Bei der Haushaltshilfe unterscheiden sich die Kassen vor allem bei Altersgrenze und Dauer. Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Satzungsleistungen.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: § 38 SGB V · § 61 SGB V · § 84 SGG · Verbraucherzentrale · TK · BARMER · DAK-Gesundheit · Satzung AOK PLUS · Satzung IKK classic · KKH · AOK Bayern

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.