123 Frage · Krankenkasse zahlt?

Reiseimpfung: Welche Krankenkasse zahlt?

Kommt auf Ihre Kasse an. Für Urlaubsreisen sind Reiseimpfungen keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen zahlen sie trotzdem freiwillig über ihre Satzung, von 100 % bis zu gedeckelten Budgets. Ist die Reise beruflich oder durch die Ausbildung bedingt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

  • 22 Kassen im Überblick
  • Malaria-Vorbeugung je Kasse
  • Rechtslage nach § 20i SGB V
  • So bekommen Sie das Geld zurück

Die kurze Antwort: Wann zahlt die Krankenkasse?

● Pflichtleistung

Der Auslandsaufenthalt ist beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt, etwa ein Auslandssemester oder ein Pflichtpraktikum. Auch die Polio-Reiseimpfung führt die Schutzimpfungs-Richtlinie als Schutz vor Einschleppung nach Deutschland ( § 20i Abs. 1 SGB V, SI-RL).

◆ Je nach Kasse

Private Urlaubsreise: Die Kasse kann Reiseimpfungen und Malaria-Vorbeugung als freiwillige Satzungsleistung zahlen ( § 20i Abs. 2 SGB V). Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich, meist muss die STIKO die Impfung empfehlen ( Stiftung Warentest).

▲ Oft selbst zahlen

Die reisemedizinische Beratung beim Arzt ist oft eine Privatleistung (IGeL) und wird nicht mit erstattet ( KKH). Stand-by-Notfallmedikamente gegen Malaria schließen mehrere Kassen aus.

Reiseimpfungen: Was zahlt welche Krankenkasse?

Die Tabelle fasst die Angaben auf den Internetseiten der Kassen zusammen (abgerufen am 20.10.2026). Bei den AOKs unterscheiden sich die Leistungen je Region; aufgeführt sind vier AOKs. Klären Sie vor der Reise mit Ihrer Kasse, welche Belege sie braucht.

Kasse Reiseimpfung Malaria-Vorbeugung Hinweis
TK ● Ja ● Ja Arztleistung 100 %, Impfstoff abzüglich gesetzlicher Zuzahlung. Stand-by-Medikamente gegen Malaria nein. Quelle
BARMER ● Ja ● Ja 100 % ohne Zuzahlung, auch Stand-by-Therapie gegen Malaria. Seite zuletzt aktualisiert 01.02.2023. Quelle
DAK-Gesundheit ● Ja ● Ja 100 % bei privater Auslandsreise. Quelle
IKK classic ● Ja ● Ja Die meisten STIKO-Reiseimpfungen; Impfstoff abzüglich Zuzahlung, Arzt zu Vertragssätzen. Malaria bis 50 €. Quelle
hkk ● Ja ○ Keine klare Angabe 100 %, wenn STIKO und Reisehinweise des Auswärtigen Amts die Impfung empfehlen. Quelle
KKH ● Ja ● Ja Vollständige Impfkosten; Malaria-Vorbeugung voll, Stand-by-Medikamente nein. Quelle
BIG direkt gesund ● Ja ○ Keine klare Angabe Impfstoff 100 %, Arztkosten bis zum 2,3-fachen Satz, geringer Eigenanteil möglich. Quelle
SBK ● Ja ● Ja Impfstoff und ärztliche Leistung 100 % bei privaten Reisen, kein Jahreshöchstbetrag, keine Zuzahlung. Reisemedizinische Beratung zahlen Sie selbst. Quelle
HEK ◆ Teilweise ● Ja Höchstens der Betrag einer vergleichbaren Impfung über die Gesundheitskarte, Eigenanteil möglich. Keine Stand-by-Medikamente. Quelle
Audi BKK ● Ja ● Ja Volle Übernahme, Arztleistung bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz. Quelle
Mobil Krankenkasse ● Ja ● Ja 100 % nachträglich, ab 18 Jahren abzüglich gesetzlicher Zuzahlung je Impfstoff. Quelle
VIACTIV ● Ja ○ Keine klare Angabe 100 % für die von der STIKO fürs Reiseland empfohlenen Impfungen. Quelle
mhplus ◆ Teilweise ▲ Nein Impfstoff abzüglich Eigenanteil, ärztliche Kosten nur bis 4,66 €. Quelle
pronova BKK ◆ Teilweise ● Ja Impfstoff 100 %, ärztliche Leistung höchstens 15 € je Impfung. Quelle
KNAPPSCHAFT ● Ja ● Ja Impfstoff, Beratung und Impfung für die auf der Kassenseite genannten Reiseimpfungen; Rechnung mit Reiseziel einreichen. Quelle
BKK firmus ◆ Teilweise ○ Keine klare Angabe Bis zu 500 € (Zeitraum nicht genannt). Keine Erstattung, wenn der Arbeitgeber zuständig ist. Quelle
mkk ● Ja ○ Keine klare Angabe 100 % inklusive Impfberatung und Arzthonorar. Quelle
IKK gesund plus ● Ja ● Ja Impfstoff voll, Arztkosten nach Vertragssätzen bzw. als Zuschuss. Quelle
AOK Bayern ◆ Teilweise ● Ja Impfstoff 100 %, Beratung und Behandlung beim Arzt bis 15 €. Quelle
AOK Baden-Württemberg ◆ Teilweise ● Ja Höchstens 300 € je Kalenderjahr, gemeinsam mit weiteren Satzungsleistungen. Quelle
AOK PLUS ○ Unklar ● Ja Zusätzliche Impfungen nur über besondere Verträge, kein Betrag in der Satzung genannt. Quelle
AOK NordWest ◆ Teilweise ○ Keine klare Angabe Bis zu 80 %, höchstens 500 € pro Kalenderjahr. Quelle

„Unklar“ heißt: Die Kasse nennt auf ihrer Seite keinen Umfang oder keine eindeutige Aussage. Die AOK selbst weist darauf hin, dass Reiseschutzimpfungen nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören und die Leistung je AOK verschieden ist ( AOK).

Warum Reiseimpfungen keine Pflichtleistung sind

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Schutzimpfungen. Impfungen wegen eines Auslandsaufenthalts gehören aber nur dann dazu, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder die Impfung die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland verhindern soll ( § 20i Abs. 1 SGB V).

Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses schließt alle anderen Reiseimpfungen von der Leistungspflicht aus (§ 11 Abs. 3, SI-RL in Kraft seit 28.04.2026). Am 03.09.2026 hat der G-BA die neuen Reiseimpfempfehlungen der STIKO übernommen und dabei nur Hinweise zu Chikungunya und Dengue angepasst; an der Regel für private Reisen ändert sich nichts ( Tragende Gründe).

Was trotzdem gezahlt wird, regelt jede Kasse in ihrer Satzung ( § 20i Abs. 2 SGB V). Welche Impfungen für Ihr Reiseland empfohlen sind, steht in den Reiseimpfempfehlungen von STIKO und DTG ( RKI).

Dienstreise oder Einsatz in den Tropen

Ist der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt, gehört die Impfung zur Pflichtleistung der Krankenkasse ( § 20i Abs. 1 SGB V). Zusätzlich gilt das Arbeitsschutzrecht:

  • Bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und anderen Aufenthalten mit besonderen Infektionsgefahren ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben ( ArbMedVV, Anhang Teil 4).
  • Impfungen gehören zur Vorsorge und sind anzubieten, wenn das Infektionsrisiko durch die Tätigkeit höher ist als in der Allgemeinbevölkerung ( § 6 Abs. 2 ArbMedVV). Dafür muss der Arbeitgeber sorgen ( § 3 ArbMedVV).
  • Kosten für Arbeitsschutz darf der Arbeitgeber nicht auf Beschäftigte abwälzen ( § 3 Abs. 3 ArbSchG).

Praxis: Mehrere Kassen verweisen bei Dienstreisen auf den Arbeitgeber, die BKK firmus schließt die Erstattung dann ausdrücklich aus. Fragen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber oder Betriebsarzt.

So bekommen Sie das Geld zurück

  • Früh beraten lassen: Empfohlen wird eine reisemedizinische Beratung mindestens sechs Wochen vor der Reise ( Audi BKK).
  • Vorher bei der Kasse fragen: Die Verbraucherzentrale rät, Satzungsleistungen vorab zu klären ( Verbraucherzentrale).
  • Belege sammeln: Meist stellt die Praxis ein Privatrezept und eine Rechnung aus. Sie zahlen zuerst und reichen beides mit Angabe des Reiselands ein ( KKH).
  • Kartenabrechnung nutzen: In einigen Bundesländern rechnen Praxen direkt über die Gesundheitskarte ab; welche, hängt von der Kasse ab.

Was ohne Erstattung anfällt

Malaria-Tabletten für einen 14-tägigen Urlaub im Malariagebiet kosten je nach Medikament etwa 60 bis 150 Euro. Manche Kassen zahlen nur ein Budget von etwa 150 bis 200 Euro für alle Extraimpfungen zusammen ( Stiftung Warentest, 2025).

Wenn Sie öfter reisen

Reiseimpfungen sind eine freiwillige Leistung und ein Kriterium beim Kassenvergleich, neben Zusatzbeitrag und anderen Satzungsleistungen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen für den Urlaub?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Kassen zahlen Reiseimpfungen aber freiwillig über ihre Satzung, häufig zu 100 %, andere nur teilweise oder mit Höchstbetrag.

Auf welcher Grundlage zahlen Kassen trotzdem?

Über ihre Satzung nach § 20i Abs. 2 SGB V. Deshalb unterscheidet sich der Umfang von Kasse zu Kasse.

Welche Impfungen gelten als typische Reiseimpfungen?

Je nach Reiseland unter anderem Cholera, Dengue, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut und Typhus. Maßgeblich sind die Reiseimpfempfehlungen von STIKO und DTG.

Wer zahlt die Impfung bei einer Dienstreise?

Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind Pflichtleistung der Krankenkasse. Bei Tätigkeiten in den Tropen muss außerdem der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen und darf die Kosten nicht abwälzen. Mehrere Kassen verweisen in diesem Fall auf den Arbeitgeber.

Zahlt die Kasse auch Malaria-Tabletten?

Viele Kassen übernehmen die medikamentöse Malaria-Vorbeugung, etwa TK, BARMER, DAK, KKH und Audi BKK. Die mhplus zahlt sie nicht, die IKK classic bis 50 €. Stand-by-Notfallmedikamente schließen TK, KKH und HEK aus.

Hat sich 2026 an der Rechtslage etwas geändert?

Für private Reisen nicht. Der G-BA hat am 03.09.2026 die neuen STIKO-Reiseempfehlungen übernommen und dabei nur Hinweise zu Chikungunya und Dengue angepasst.

Reiseimpfungen als Kriterium beim Kassenwechsel

Wenn Sie regelmäßig in Fernreiseländer reisen, lohnt sich ein Blick auf die Satzungsleistungen. Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Extras Ihrer Kasse.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: § 20i SGB V · G-BA Schutzimpfungs-Richtlinie · G-BA 03.09.2026 · RKI/STIKO · Stiftung Warentest · ArbMedVV · § 3 ArbSchG · AOK · Verbraucherzentrale

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.