Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er und wann er sich lohnt
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute mehr, damit Ihr PKV-Beitrag ab einem bestimmten Alter – meist 65 – sinkt. Das klingt gut, lohnt sich laut Verbraucherzentrale Hamburg aber meist nicht. Unabhängig davon spart jeder Privatversicherte ohnehin über einen gesetzlichen Zuschlag fürs Alter.
- Zusatzbeitrag heute, Entlastung meist ab 65
- Arbeitgeberzuschussfähig
- Gesetzlicher 10-%-Zuschlag bis 60
- Bei Wechsel meist verloren
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So funktioniert ein Beitragsentlastungstarif
Der Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein. Ihr zusätzlicher Beitrag wird verzinslich angelegt und später für eine garantierte Beitragssenkung genutzt – meist ab 65, je nach Anbieter auch ab 55, 60 oder 70 ( PKV-Verband). Die Entlastung ist auf 60 bis 100 % des Beitrags begrenzt, der beim Abschluss für den eigentlichen Schutz gezahlt wird. Auch in der Entlastungsphase zahlen Sie den Beitrag für den Entlastungstarif meist weiter.
Der Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig – der Arbeitgeber beteiligt sich also, solange Sie angestellt sind.
Der gesetzliche Zuschlag: Vorsorge, die Sie schon haben
In jeder privaten Krankenvollversicherung wird vom Kalenderjahr nach dem 21. bis zum Kalenderjahr des 60. Geburtstags ein Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie erhoben und der Alterungsrückstellung zugeführt ( § 149 VAG). Ab 65 wird das Geld genutzt, um Beitragserhöhungen abzufedern; was übrig bleibt, senkt ab 80 den Beitrag ( § 150 VAG).
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Eher nicht
Laut Verbraucherzentrale Hamburg meist nicht: geringe Verzinsung, Kosten und eine Rentenberechnung mit hoher Lebenserwartung. Bei einem Wechsel des Versicherers oder in die GKV ist das Angesparte meist weg, im Todesfall erhalten Erben nichts ( VZ Hamburg).
Unter Umständen sinnvoll
Für Angestellte, deren Arbeitgeber sich beteiligt und die die Beiträge steuerlich geltend machen können. Rechnen Sie trotzdem gegen eine eigene Rücklage.
Ein späterer Tarifwechsel nach § 204 VVG kann im Alter oft mehr sparen. Mehr dazu: PKV-Beitrag senken.
Quellen
- PKV-Verband: Beitragsentlastungstarife
- Verbraucherzentrale Hamburg: Beitragsentlastungstarif
- § 149 VAG
- § 150 VAG
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Rund um die private Krankenversicherung
Häufige Fragen zum Beitragsentlastungstarif
Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Ein Zusatzbaustein, für den Sie heute mehr zahlen, damit Ihr PKV-Beitrag ab einem festgelegten Alter, meist 65, sinkt.
Zahlt der Arbeitgeber mit?
Ja, der Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig.
Was passiert bei einem Wechsel des Versicherers?
Das Angesparte wird in der Regel nicht mitgenommen oder ausgezahlt.
Was ist der gesetzliche 10-%-Zuschlag?
Ein Zuschlag von 10 % der Prämie, den alle Privatversicherten vom 22. bis zum 60. Lebensjahr zahlen. Er federt ab 65 Beitragserhöhungen ab.
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Laut Verbraucherzentrale Hamburg meist nicht. Am ehesten für Angestellte mit Arbeitgeberbeteiligung.
Beitrag im Alter im Griff behalten
Prüfen Sie Ihre Tarifoptionen beim eigenen Versicherer.
Eine unabhängige Einschätzung zum Beitragsentlastungstarif gibt die Verbraucherzentrale Hamburg.