Kinder in der PKV: Nachversicherung, Familienversicherung und Beihilfe
Ist ein Elternteil privat versichert, stellt sich nach der Geburt die Frage: Kind privat oder gesetzlich versichern? Oft entscheidet das Gesetz. Wer das Kind privat versichern will oder muss, sollte die Zwei-Monats-Frist für die Kindernachversicherung kennen.
- Nachversicherung binnen 2 Monaten
- Ohne Risikozuschläge und Wartezeiten
- GKV-Familienversicherung oft ausgeschlossen
- Beamte: Beihilfe 80 % für Kinder
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Kindernachversicherung: die Zwei-Monats-Frist
Ist ein Elternteil am Tag der Geburt beim Versicherer versichert, muss dieser das Neugeborene ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern – wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend anmelden ( § 198 VVG).
- Umfang: Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
- Mindestversicherungsdauer: Der Vertrag kann vorsehen, dass der Elternteil schon bis zu drei Monate versichert sein muss.
- Adoption: steht der Geburt gleich, wenn das Kind minderjährig ist; bei höherem Risiko ist ein Zuschlag bis zur einfachen Prämie möglich.
Wann Kinder nicht in die GKV-Familienversicherung können
Ein Kind ist nicht beitragsfrei in der GKV familienversichert, wenn der mit ihm verwandte Elternteil privat versichert ist, regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: über 6.450 € im Monat) und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil ( § 10 Abs. 3 SGB V). Dann muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Kinder von Beamten
Bei Bundesbeamten beträgt die Beihilfe für Kinder 80 %, privat versichert werden also nur 20 % ( § 46 BBhV). Auch Neugeborene können innerhalb von sechs Monaten über die Öffnungsaktion versichert werden ( PKV). Mehr dazu: PKV für Beamte.
Quellen
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Rund um die private Krankenversicherung
Häufige Fragen zu Kindern in der PKV
Wie versichere ich mein Neugeborenes privat?
Melden Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer des privat versicherten Elternteils an. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten.
Muss mein Kind privat versichert werden?
Wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen.
Darf das Kind besser versichert sein als ich?
Nicht über die Kindernachversicherung. Der Schutz darf nicht höher sein als der des Elternteils.
Was gilt bei Beamten?
Die Beihilfe zahlt für Kinder 80 %, den Rest deckt ein privater Tarif.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und Zuschläge oder Ausschlüsse vereinbaren.
Familie richtig absichern
Prüfen Sie früh, wie Ihr Kind versichert werden kann – die Frist läuft ab Geburt.
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