Stromvertrag kündigen: Welche Frist für Sie gilt
Wie schnell Sie aus Ihrem Stromvertrag kommen, hängt von der Vertragsart ab. Nach der Erstlaufzeit ist es oft nur ein Monat, in der Grundversorgung zwei Wochen. Bei Preiserhöhung und Umzug gibt es Sonderrechte.
- Grundversorgung: 2 Wochen
- Nach Erstlaufzeit meist 1 Monat
- Preiserhöhung: ohne Frist
- Umzug: 6 Wochen
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Kündigungsfristen im Überblick
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen, jederzeit, in Textform | § 20 StromGVV |
| Vertrag ab März 2022, nach der Erstlaufzeit | Verlängerung nur unbefristet, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist | § 309 Nr. 9 BGB |
| Während der Erstlaufzeit | zum Ende der Erstlaufzeit (höchstens 2 Jahre), Frist höchstens 1 Monat | § 309 Nr. 9 BGB |
| Preis- oder Vertragsänderung | ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Umzug | 6 Wochen, außer der Anbieter beliefert Sie am neuen Wohnort weiter | § 41b Abs. 5 EnWG |
Die Regeln aus § 309 BGB gelten für Verträge mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Ältere Verträge können längere Fristen haben – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
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Wer kündigt – Sie oder der neue Anbieter?
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung, wenn Sie über ihn wechseln. Kündigen Sie selbst, genügt Textform, etwa per E-Mail. Der Anbieter muss Ihre Kündigung innerhalb einer Woche mit dem Vertragsende bestätigen ( § 41b Abs. 1 EnWG).
Der technische Wechsel muss heute binnen 24 Stunden möglich sein. Ihre Kündigungsfrist verkürzt das nicht ( Bundesnetzagentur). Der Wechsel selbst kostet Sie nichts ( § 20a EnWG).
So vermeiden Sie Lücken und Doppelkosten
- Kündigungsbestätigung aufbewahren: Sie enthält das Vertragsende.
- Zählerstand zum Wechseltag notieren: und an alten und neuen Anbieter melden.
- Bonus nicht verschenken: Manche Boni gibt es nur nach zwölf Monaten Belieferung – prüfen Sie das vor einer frühen Kündigung.
- Lücke ausgeschlossen: Klappt der Wechsel nicht rechtzeitig, beliefert Sie der Grundversorger übergangsweise – meist teurer.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zur Kündigung des Stromvertrags
Wie kurzfristig kann ich die Grundversorgung kündigen?
Jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen, in Textform.
Gilt bei meinem Vertrag die Ein-Monats-Frist?
Für Verträge ab März 2022 gilt: Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur unbefristet und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bei älteren Verträgen gilt, was im Vertrag steht.
Kann ich wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja, ohne Frist zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich wechsle?
Meist nicht. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim bisherigen Lieferanten, wenn Sie das im Antrag angeben.
Kann der Strom beim Wechsel ausfallen?
Nein. Klappt die Zuordnung zum neuen Anbieter nicht rechtzeitig, beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger.
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Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.