Lieferstopp

Stromanbieter insolvent: Was jetzt zu tun ist

Liefert Ihr Anbieter keinen Strom mehr, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger – ohne Unterbrechung. Diese Ersatzversorgung ist aber zeitlich begrenzt und oft teurer. Sichern Sie Ihre Zählerstände und suchen Sie zügig einen neuen Tarif.

  • Kein Strom-Aus: Ersatzversorgung greift
  • Höchstens 3 Monate
  • Eigene, oft höhere Preise möglich
  • Jederzeit neuen Vertrag abschließen

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Sofort

Diese Schritte sollten Sie jetzt gehen

Zählerstand ablesen

Stand und Datum notieren, am besten mit Foto. In der Ersatzversorgung darf der Verbrauch sonst geschätzt werden.

Stand melden

An Netzbetreiber, Grund- bzw. Ersatzversorger und den bisherigen Anbieter.

Zahlungen stoppen

Einzugsermächtigung beim insolventen Anbieter widerrufen, Daueraufträge löschen.

Neuen Vertrag abschließen

Einen Tarif wählen und den Wechsel beauftragen – das geht jederzeit.

Empfehlungen der Bundesnetzagentur.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
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Unsere Rolle
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Stromtarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten

Rechner: Verivox

Den Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.

So funktioniert die Ersatzversorgung

Kann Ihr Stromverbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch, ohne Vertragsabschluss ( § 38 EnWG). Er muss Ihnen Beginn und Ende schriftlich mitteilen.

Dauer
Höchstens drei Monate. Sie endet, sobald ein neuer Liefervertrag greift – ohne Kündigungsfrist.
Preise
Seit Juli 2022 darf der Grundversorger für die Ersatzversorgung eigene Preise festlegen. Sie können höher sein als in der Grundversorgung.
Danach
Ohne neuen Vertrag gehen Sie nach drei Monaten in die Grundversorgung über.
Ihr Guthaben
Ansprüche gegen den insolventen Anbieter melden Sie beim Insolvenzverwalter an.

Quellen: § 38 EnWG, Bundesnetzagentur zur Ersatzversorgung.

Ein Lieferstopp kommt nicht ohne Vorwarnung

Will ein Anbieter die Belieferung von Haushaltskunden einstellen, muss er das der Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vorher anzeigen und Sie gleichzeitig in Textform informieren ( § 5 EnWG). Nutzen Sie diese Zeit für den Wechsel.

Vorsicht bei Vorkasse

Tarife mit Vorauszahlung oder Kaution sind riskant: Fällt der Anbieter aus, ist vorausbezahltes Geld oft verloren. Monatliche Abschläge sind die sicherere Wahl.

FAQ

Häufige Fragen zur Insolvenz des Stromanbieters

Bekomme ich weiter Strom, wenn mein Anbieter pleite ist?

Ja. Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch per Ersatzversorgung, ohne dass Sie etwas abschließen müssen.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Höchstens drei Monate. Sie endet, sobald Ihr neuer Liefervertrag greift.

Ist die Ersatzversorgung teurer?

Sie kann es sein. Seit Juli 2022 darf der Grundversorger dafür eigene Preise festlegen, die von der Grundversorgung abweichen.

Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?

Nein. Sie endet ohne Kündigungsfrist, sobald ein neuer Vertrag beginnt.

Was passiert mit meinem Guthaben?

Forderungen gegen den insolventen Anbieter melden Sie beim Insolvenzverwalter an. Ob und wie viel Sie zurückbekommen, hängt vom Verfahren ab.

Raus aus der Ersatzversorgung

Ein neuer Tarif beendet die Ersatzversorgung ohne Frist.

Weitere Informationen zur Insolvenz eines Energielieferanten finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.