Stromvertrag beim Umzug: kündigen, mitnehmen oder neu abschließen
Beim Umzug können Sie Ihren Stromvertrag mitnehmen oder mit sechs Wochen Frist kündigen. In der neuen Wohnung fließt der Strom auch ohne neuen Vertrag – dann aber meist zum Preis der Grundversorgung. Planen Sie den Wechsel deshalb rechtzeitig.
- Sonderkündigung mit 6 Wochen Frist
- Grundversorgung: 2 Wochen Frist
- Kein Strom-Aus beim Einzug
- Zählerstände dokumentieren
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Mitnehmen oder kündigen?
Vertrag mitnehmen
Bietet Ihr Anbieter an der neuen Adresse die Belieferung zu gleichen Bedingungen an, läuft der Vertrag weiter. Das lohnt sich, wenn Ihr Tarif günstig ist.
Sonderkündigung
Sie können mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder später kündigen. Das entfällt, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern ( § 41b Abs. 5 EnWG).
Sind Sie in der Grundversorgung, kündigen Sie einfach mit zwei Wochen Frist ( § 20 StromGVV). Ein Umzug innerhalb desselben Hauses gilt laut Verbraucherzentrale ebenfalls als Wohnsitzwechsel.
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Stromtarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
Einzug ohne Vertrag: Was dann passiert
Nutzen Sie in der neuen Wohnung Strom, ohne vorher einen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden Sie automatisch Kunde des örtlichen Grundversorgers ( § 2 Abs. 2 StromGVV). Der Strom fällt also nicht aus. Die Grundversorgung ist aber meist teurer als ein frei gewählter Tarif.
Rückstände des Vormieters dürfen Ihnen dabei nicht angelastet werden ( § 2 Abs. 5 StromGVV). Ein- und Auszug müssen Sie laut Bundesnetzagentur nicht Wochen vorher melden – den neuen Vertrag sollten Sie trotzdem vor dem Einzug abschließen ( Bundesnetzagentur).
Was die Grundversorgung in Ihrer Stadt kostet, sehen Sie in unserer Übersicht der Grundversorger.
Checkliste: Strom beim Umzug
- Sechs Wochen vorher: Alten Vertrag prüfen – mitnehmen oder kündigen?
- Vor dem Einzug: Tarif für die neue Wohnung abschließen. Verbrauch unbekannt? Mit der Personenzahl im Rechner starten.
- Zählernummer: Selbst in der neuen Wohnung ablesen, nicht ungeprüft vom Vormieter übernehmen – sonst droht eine Zählerverwechslung.
- Am Umzugstag: Zählerstände in alter und neuer Wohnung mit Foto festhalten und an Lieferanten melden.
- Nach dem Auszug: Die Schlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Lieferende kommen.
Fristen und Hinweise nach Verbraucherzentrale und § 40c EnWG.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zu Strom und Umzug
Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen?
Ja, mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder später. Das Recht entfällt, wenn Ihr Anbieter binnen zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern.
Was passiert, wenn ich ohne Stromvertrag einziehe?
Sie werden automatisch Kunde des Grundversorgers, sobald Sie Strom nutzen. Der Strom fällt nicht aus, ist aber meist teurer.
Muss ich die Schulden des Vormieters zahlen?
Nein. Der Grundversorger darf die Belieferung nicht davon abhängig machen, dass Rückstände des Vormieters beglichen werden.
Wie hoch ist mein Verbrauch in der neuen Wohnung?
Das wissen Sie erst nach einem Jahr. Für den Vergleich reicht anfangs die Personenzahl; passen Sie den Abschlag später an.
Ich ziehe zu meinem Partner. Kann ich kündigen?
Laut Verbraucherzentrale ist eine Belieferung an der neuen Adresse nicht möglich, wenn dort schon ein anderer Stromvertrag besteht – dann greift die Sonderkündigung.
Strom für die neue Wohnung vergleichen
Vor dem Einzug abschließen und nicht in der Grundversorgung landen.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.