Preiserhöhung Strom

Strompreiserhöhung: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihr Stromanbieter die Preise, können Sie ohne die übliche Frist kündigen – zum Tag, an dem die Erhöhung gilt. Prüfen Sie zuerst, ob die Mitteilung korrekt ist, und rechnen Sie dann nach, was ein anderer Tarif kostet.

  • Mitteilung mindestens 1 Monat vorher (Sondervertrag)
  • In der Grundversorgung 6 Wochen vorher
  • Kündigung ohne Frist und ohne Kosten
  • Gilt auch bei höheren Steuern und Umlagen

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Welche Fristen bei einer Preiserhöhung gelten

Fristen bei Preiserhöhungen
Vertrag Mitteilung vorher Ihr Recht
Normaler Stromvertrag (Sondervertrag) mindestens 1 Monat, direkt an Sie Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden, ohne Entgelt
Grundversorgung mindestens 6 Wochen, per Brief und öffentlich Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden

Rechtsgrundlagen: § 41 Abs. 5 EnWG und § 5 StromGVV. In der Grundversorgung werden Preisänderungen nur zum Monatsbeginn wirksam.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge
Die Reihenfolge der Ergebnisse und mögliche Hervorhebungen bestimmt Verivox. 123tarifvergleich hat darauf keinen Einfluss.
Unsere Rolle
Wir wählen den Rechner je Produktbereich aus. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte auf dieser Seite.

Stromtarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten

Rechner: Verivox

Den Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.

Ist die Preiserhöhung wirksam?

Der Anbieter muss Sie unmittelbar informieren, einfach und verständlich, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Erhöhung ( § 41 Abs. 5 EnWG). Eine bloße Veröffentlichung auf der Website oder ein Hinweis im Kundenportal genügt nicht.

  • Datum: Ab wann gilt der neue Preis? Ist die Monatsfrist (Grundversorgung: sechs Wochen) eingehalten?
  • Anlass: Nennt das Schreiben einen konkreten Grund? Allgemeine Floskeln reichen nicht.
  • Umfang: Alter und neuer Preis, bei Sonderverträgen auch die Änderung des Versorgeranteils.
  • Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht: Er muss in der Mitteilung stehen.

Fehlt der konkrete Anlass, ist die Erhöhung unwirksam

Laut Verbraucherzentrale hat der Bundesgerichtshof am 21. Oktober 2025 entschieden: Floskeln wie „gestiegene Großhandelspreise“ genügen nicht ( Verbraucherzentrale). Bei Zweifeln können Sie der Erhöhung widersprechen und sich beraten lassen.

Auch bei höheren Steuern, Umlagen oder Netzentgelten

Ihr Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig vom Grund der Erhöhung – auch wenn Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte steigen. Ausnahme: Der Anbieter gibt eine Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter ( § 41 Abs. 6 EnWG).

Was gilt, wenn Sie nicht kündigen?

Dann bleiben Sie im Vertrag, und der neue Preis gilt – sofern Preisklausel und Mitteilung wirksam sind ( Verbraucherzentrale). Bevor Sie bleiben, lohnt der Vergleich: Liegt Ihr neuer Preis über dem, was andere Tarife für Ihren Verbrauch kosten, ist die Preiserhöhung der richtige Anlass zum Wechsel.

Neuen Tarif auswählen

Im Rechner Postleitzahl und Verbrauch eingeben und Angebote vergleichen – am besten mit dem Preis ohne Bonus.

Wechsel beauftragen

Geben Sie im Antrag an, dass Sie wegen der Preiserhöhung kündigen. Der neue Anbieter kündigt dann meist für Sie.

Zählerstand notieren

Am Tag des Wechsels den Zählerstand ablesen und aufbewahren.

FAQ

Häufige Fragen zur Strompreiserhöhung

Wie lange vorher muss mein Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigen?

Bei einem normalen Stromvertrag mindestens einen Monat vorher, in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vorher.

Bis wann kann ich nach einer Preiserhöhung kündigen?

Sie können ohne Frist zum Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird. Kosten darf der Anbieter dafür nicht verlangen.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei höheren Netzentgelten?

Ja. Es gilt auch, wenn Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte der Grund sind. Ausnahme ist nur die unveränderte Weitergabe einer Änderung der Umsatzsteuer.

Muss die Mitteilung per Brief kommen?

Der Anbieter muss Sie unmittelbar informieren. Laut Verbraucherzentrale meist per Brief, per E-Mail nur, wenn das vereinbart ist. Ein Hinweis im Kundenportal allein genügt nicht.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Dann gilt der neue Preis, sofern Preisklausel und Mitteilung wirksam sind. Ein Vergleich zeigt, ob Bleiben sich noch lohnt.

Ist eine Preiserhöhung ohne Begründung wirksam?

Nein. Die Mitteilung muss den konkreten Anlass nennen. Allgemeine Floskeln reichen laut Bundesgerichtshof nicht aus.

Preiserhöhung bekommen? Jetzt vergleichen

Prüfen Sie, was ein anderer Tarif für Ihren Verbrauch kostet – bevor die Erhöhung gilt.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.