123 Frage · Wer zahlt?

Erbstreit: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

In der Regel nicht. Erbstreitigkeiten sind in der Rechtsschutzversicherung in der Regel ausgeschlossen. Versichert ist meist nur eine Erstberatung beim Anwalt nach dem Erbfall, wenn Beratungs-Rechtsschutz vereinbart ist. Einzelne Tarife leisten mehr.

  • Erbrecht ist ausgeschlossen
  • Erstberatung oft bis 250 Euro
  • Nach Muster keine Wartezeit für die Beratung
  • Prozesskostenhilfe möglich

Die kurze Antwort: Was zahlt der Rechtsschutz beim Erbstreit?

● Versichert

Erstberatung beim Anwalt nach dem Tod eines Angehörigen, wenn Beratungs-Rechtsschutz im Vertrag steht. Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung übernommen ( GDV), in vielen Tarifen bis 250 Euro ( Stiftung Warentest).

◆ Kommt darauf an

Tarife mit erweitertem Erbrechts-Baustein zahlen teilweise mehr. Mediation unter Erben ist nur versichert, wenn der Tarif sie vorsieht, mit Höchstbetrag ( ARB, Ziffer 2.3.1.1, GDV).

▲ Nicht versichert

Klage gegen Miterben oder Streit um den Pflichtteil vor Gericht: Streitigkeiten im Erbrecht sind ausgeschlossen ( ARB, Ziffer 3.2). Laut Verbraucherzentrale besteht bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel kein oder nur sehr eingeschränkter Rechtsschutz ( Verbraucherzentrale).

Typische Fälle: Was ist versichert?

Situation Was gilt? Ergebnis
Klage gegen Miterben oder Streit um den Pflichtteil vor Gericht. Nicht versichert ( ARB, Ziffer 3.2). Bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe ( § 114 ZPO). ▲ Nicht gedeckt
Erstberatung beim Anwalt nach dem Erbfall, Beratungs-Rechtsschutz im Vertrag. Versichert: Rat oder Auskunft, meist einmalig, oft bis 250 Euro ( Stiftung Warentest). ● Gedeckt
Der Anwalt schreibt nach der Beratung die Miterben an. Dann erstattet die Versicherung insgesamt keine Kosten ( ARB, Ziffer 2.2.11). ▲ Nicht gedeckt
Das eigene Testament vorsorglich prüfen lassen, ohne Erbfall. Nicht versichert, rein vorsorgliche Beratung ( Verbraucherzentrale). ▲ Nicht gedeckt
Tarif mit Erbrechts-Baustein. Teilweise mehr, im Test bis 5.000 Euro im Familien- und Erbrecht ( Stiftung Warentest). Hängt vom Vertrag ab. ◆ Kommt darauf an
Mediation unter Erben. Nur wenn der Tarif Mediation für diesen Bereich vorsieht, mit Höchstbetrag ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Gebühren für den Erbschein. Sie richten sich nach dem Nachlasswert ( § 40 GNotKG). Der Beratungs-Rechtsschutz umfasst nur Rat oder Auskunft eines Anwalts. ▲ Nicht gedeckt

Was der Beratungs-Rechtsschutz leistet

Streitigkeiten aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sind nach den Musterbedingungen des GDV ausgeschlossen. Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz vereinbart ( ARB, Ziffer 3.2).

  • Was versichert ist: Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts ( ARB, Ziffer 2.2.11). Meist ist das eine einmalige Erstberatung nach Änderung der Rechtslage ( Verbraucherzentrale).
  • Wie viel: Viele Tarife zahlen nur eine anwaltliche Erstberatung bis 250 Euro ( Stiftung Warentest).
  • Die Falle: Wird der Anwalt über Rat oder Auskunft hinaus tätig, erstattet der Versicherer nach Muster insgesamt keine Kosten( ARB, Ziffer 2.2.11).
  • Wann der Fall eintritt: Versicherungsfall ist das Ereignis, das Ihre Rechtslage geändert hat ( ARB, Ziffer 2.4). Liegt es vor Vertragsbeginn, fehlt der Schutz. Rein vorsorgliche Beratung ist nicht versichert ( Verbraucherzentrale).
  • Wartezeit: Allgemein gelten meist drei Monate. Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sehen die Musterbedingungen und der GDV keine Wartezeit vor ( ARB, Ziffer 3.1, GDV).

Mehr als eine Erstberatung? Einzelne Tarife leisten mehr. Im Vergleich von Stiftung Warentest (Juni 2026) zahlt einer der am besten bewerteten Tarife 5.000 Euro im Familien- und Erbrecht, in Scheidungssachen bis zu 2.500 Euro ( Stiftung Warentest). Das hängt vom Vertrag ab.

Kosten im Erbstreit und Hilfe ohne Versicherung

Punkt Was gilt
Erstberatung ohne Versicherung Ohne Gebührenvereinbarung für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für das erste Beratungsgespräch ( § 34 RVG).
Erbschein Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls; Schulden des Erblassers werden abgezogen ( § 40 Abs. 1 GNotKG).
Außergerichtlich Beratungshilfe für Menschen mit geringem Einkommen, die keine andere zumutbare Hilfe haben ( § 1 BerHG).
Vor Gericht Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können, die Klage Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist ( § 114 ZPO).

Typische Irrtümer zu Erbstreit und Rechtsschutz

  • „Mit Privat-Rechtsschutz kann ich gegen meine Geschwister ums Erbe klagen.“ Erbrechtsstreitigkeiten sind ausgeschlossen; meist zahlt die Versicherung nur eine Erstberatung ( ARB, Ziffer 3.2, GDV).
  • „Ich schließe nach dem Todesfall schnell eine Rechtsschutzversicherung ab.“ Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz ist die Änderung der Rechtslage ( ARB, Ziffer 2.4). Liegt sie vor Vertragsbeginn, fehlt der Schutz.
  • „Die Erstberatung ist versichert, also auch der Brief an die Miterben.“ Wird der Anwalt über die Beratung hinaus tätig, entfällt die Erstattung nach Muster komplett ( ARB, Ziffer 2.2.11).

Streit ums Erbe: Das sollten Sie jetzt tun

  • Vertrag prüfen: Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht oder ein erweiterter Erbrechts-Baustein, und mit welchem Höchstbetrag ( Stiftung Warentest)?
  • Erstberatung vorher melden: Klären Sie, dass der Anwalt nur berät ( ARB, Ziffer 2.2.11).
  • Hilfe beantragen: Bei geringem Einkommen Beratungshilfe ( BerHG) bzw. Prozesskostenhilfe für die Klage ( § 114 ZPO).
  • Nach Mediation fragen: Die Leistungen der Versicherer sind ganz unterschiedlich ( GDV).

Ähnlich ist die Lage bei einer Scheidung. Wie es im Arbeitsrecht aussieht, lesen Sie unter Kündigung vom Arbeitgeber.

Rechtsschutz mit Beratung im Erbrecht

Vergleichen Sie, ob ein Tarif Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht enthält und bis zu welchem Betrag.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Erbstreit?

In der Regel nicht. Streitigkeiten im Erbrecht sind ausgeschlossen. Versichert ist meist nur eine Erstberatung beim Anwalt nach dem Erbfall, wenn Beratungs-Rechtsschutz vereinbart ist.

Wie viel zahlt der Rechtsschutz für die Erbrechtsberatung?

Viele Tarife zahlen nur eine Erstberatung bis 250 Euro. Einzelne Tarife leisten mehr; im Vergleich von Stiftung Warentest zahlt einer der am besten bewerteten Tarife 5.000 Euro im Familien- und Erbrecht.

Gibt es eine Wartezeit für die Erbrechtsberatung?

Nach den Musterbedingungen und laut GDV gilt für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht keine Wartezeit.

Was kostet die Erstberatung ohne Versicherung?

Ohne Gebührenvereinbarung für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für das erste Beratungsgespräch (§ 34 RVG).

Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?

Nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Schulden des Erblassers.

Zahlt die Versicherung eine vorsorgliche Testamentsberatung?

Nein. Rein vorsorgliche Beratung ist nicht versichert; Versicherungsfall ist erst die Änderung der Rechtslage.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Für Klagen im Erbrecht gibt es kaum Rechtsschutz. Wer Beratung absichern will, vergleicht Bausteine und Höchstbeträge.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV, Musterbedingungen ARB (Stand 06/2025) · Verbraucherzentrale · Stiftung Warentest (Juni 2026) · dieversicherer.de · dieversicherer.de (Mediation) · § 34 RVG · § 40 GNotKG · § 114 ZPO · BerHG

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.