123 Frage · Wer zahlt?

Kündigung vom Arbeitgeber: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Kommt darauf an. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Ihren Anwalt, wenn Sie Arbeits-Rechtsschutz versichert haben, die Wartezeit vorbei ist und der Streit erst nach Vertragsbeginn entstanden ist. Wer erst abschließt, wenn die Kündigung droht, ist für diesen Fall meist nicht geschützt.

  • Arbeits-Rechtsschutz muss im Vertrag stehen
  • Meist 3 Monate Wartezeit
  • Schon die Androhung kann zählen
  • Klagefrist: 3 Wochen

Die kurze Antwort: Wann zahlt der Rechtsschutz?

● Versichert

Arbeits-Rechtsschutz besteht schon länger, die Wartezeit ist vorbei, jetzt kommt die Kündigung. Die Versicherung zahlt Anwalt und Gericht – bis zur Deckungssumme, abzüglich Selbstbeteiligung.

◆ Kommt darauf an

Die Versicherung lehnt ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Dann können Sie ein Gutachter- oder Stichentscheidverfahren verlangen ( § 128 VVG).

▲ In der Regel nicht versichert

Sie schließen erst ab, wenn die Kündigung angedroht oder ausgesprochen ist – oder die Kündigung kommt in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit: der häufigste Grund für eine Ablehnung

Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV gilt eine Wartezeit von drei Monaten: Tritt der Versicherungsfall in dieser Zeit ein, besteht kein Schutz. Der Arbeits-Rechtsschutz ist von dieser Wartezeit nicht ausgenommen ( GDV-Musterbedingungen ARB, Abschnitt 3.1.1).

Entscheidend ist außerdem, wann der Streit begonnen hat. Im Arbeitsrecht ist das der Zeitpunkt, zu dem jemand gegen Rechtspflichten verstoßen hat oder verstoßen haben soll – nicht erst der Tag der Klage. Bei mehreren Verstößen zählt der erste (ARB, Abschnitt 2.4). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass schon die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung den Rechtsschutzfall auslösen kann ( BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07).

Das heißt für Sie: Eine Rechtsschutzversicherung, die Sie erst abschließen, wenn sich der Konflikt ankündigt, hilft für genau diesen Streit in der Regel nicht. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass bestehende oder sich ankündigende Streitigkeiten nicht versichert sind ( Verbraucherzentrale).

Wechseln Sie lückenlos von einem Rechtsschutzversicherer zum nächsten, wird für bereits versicherte Bausteine in der Regel auf die Wartezeit verzichtet ( dieversicherer.de, GDV). Die Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich ist immer Ihr Vertrag.

Was die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigung zahlt

  • Ihren Anwalt bis zur gesetzlichen Vergütung nach dem RVG. Sie dürfen den Anwalt frei wählen (ARB, Abschnitte 2.3.1 und 4.1).
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht hinzuzieht (ARB, 2.3.1).
  • Kosten des Arbeitgebers nur, soweit Sie diese nach einer gerichtlichen Festsetzung zahlen müssen (ARB, 2.3.1).
  • Abzüglich Selbstbeteiligung je Versicherungsfall, wenn eine vereinbart ist, und nur bis zur Deckungssumme Ihres Vertrags (ARB, 3.3).

Warum Arbeits-Rechtsschutz hier besonders zählt

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht bekommt auch die Seite, die gewinnt, ihre Anwaltskosten nicht vom Gegner erstattet ( § 12a ArbGG). Ohne Versicherung zahlen Sie Ihren Anwalt in der 1. Instanz also auch dann selbst, wenn Sie gewinnen, außer Sie bekommen Prozesskostenhilfe oder Gewerkschaftsrechtsschutz.

Wonach sich die Kosten richten

Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt höchstens ein Vierteljahresgehalt; eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet ( § 42 Abs. 2 GKG). Danach berechnen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen unter anderem Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Straftat, das kollektive Arbeitsrecht und Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern(ARB, 3.2).

Kündigung erhalten: Das sollten Sie jetzt tun

  • Zugang notieren: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden ( § 4 KSchG). Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam ( § 7 KSchG).
  • Versicherer sofort informieren: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und frühere Abmahnungen oder Androhungen vollständig vorlegen (ARB, 4.1.1).
  • Deckungszusage einholen: Wer vor der Bestätigung des Versicherers Kosten auslöst, bekommt nur ersetzt, was auch mit Bestätigung angefallen wäre (ARB, 4.1). Die Klagefrist läuft trotzdem weiter.
  • Bei Ablehnung: Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, können Sie das vorgesehene Gutachter- oder Stichentscheidverfahren nutzen ( § 128 VVG).

Ohne Rechtsschutz: Vor dem Arbeitsgericht dürfen Sie sich in der 1. Instanz selbst vertreten ( § 11 ArbGG), Gewerkschaften dürfen ihre Mitglieder vertreten. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe ( BerHG) und Prozesskostenhilfe ( § 114 ZPO). Auch der Gewerkschaftsrechtsschutz hat Voraussetzungen, bei der IG Metall etwa mindestens drei Monate Mitgliedschaft (Regeln je Gewerkschaft verschieden).

So prüfen Sie Ihren Rechtsschutzvertrag

  • Baustein Arbeit: Steht „Arbeits-Rechtsschutz“ in Ihrem Versicherungsschein? Ein reiner Verkehrs- oder Wohnungs-Rechtsschutz hilft bei einer Kündigung nicht (ARB, 2.2.2).
  • Beginn und Wartezeit: Seit wann läuft der Vertrag, und ab wann gilt der Arbeits-Rechtsschutz?
  • Selbstbeteiligung und Deckungssumme: Beide stehen im Vertrag und unterscheiden sich je nach Versicherer ( dieversicherer.de).
  • Vorvertraglichkeit: Manche Bedingungen enthalten Sonderregeln für Streitfälle, die vor Vertragsbeginn angelegt waren – die GDV-Muster sehen dafür optionale Klauseln vor.

Noch keinen Arbeits-Rechtsschutz?

Für einen Streit, der schon droht, kommt ein neuer Vertrag meist zu spät. Für künftige Konflikte können Sie Tarife mit Arbeits-Rechtsschutz vergleichen – achten Sie auf Wartezeit, Selbstbeteiligung und Deckungssumme.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Ja, wenn Arbeits-Rechtsschutz versichert ist, die Wartezeit vorbei ist und der Streit nach Vertragsbeginn entstanden ist. Sie zahlt dann den eigenen Anwalt bis zur gesetzlichen Vergütung und die Gerichtskosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Gilt beim Arbeits-Rechtsschutz eine Wartezeit?

Nach den GDV-Musterbedingungen ja: drei Monate ab Versicherungsbeginn. Bei einem lückenlosen Wechsel des Versicherers wird darauf meist verzichtet.

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn die Kündigung schon droht?

Abschließen können Sie, aber für diesen Streit zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Laut BGH kann schon die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung den Rechtsschutzfall auslösen.

Muss ich meinen Anwalt bezahlen, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?

In der ersten Instanz ja. Nach § 12a ArbGG trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch die Seite, die gewinnt.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG).

Wie kündige ich meine eigene Rechtsschutzversicherung?

Zum Ende der Vertragslaufzeit mit der Frist aus Ihrem Vertrag; gesetzlich ist eine Frist von 1 bis 3 Monaten zulässig (§ 11 VVG); die GDV-Musterbedingungen sehen 3 Monate vor Ablauf vor (ARB, 6.2).

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Arbeits-Rechtsschutz lohnt sich, bevor ein Konflikt entsteht. Vergleichen Sie Tarife nach Wartezeit, Selbstbeteiligung und Deckungssumme.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV, Musterbedingungen ARB (Stand 06/2025) · BGH IV ZR 305/07 · § 12a ArbGG · § 4 KSchG · § 7 KSchG · § 42 GKG · § 128 VVG · § 11 VVG · dieversicherer.de · Verbraucherzentrale

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.