123 Frage · Wer zahlt?

Grobe Fahrlässigkeit: Zahlt die Kaskoversicherung?

Kommt auf Ihren Vertrag an. Ohne Verzichtsklausel darf der Kaskoversicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen, im Extremfall bis auf null. Mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zahlt er in der Regel voll, meist aber nicht bei Alkohol, Drogen oder Diebstahl.

  • Kürzung statt Alles-oder-nichts
  • Verzichtsklausel im Vertrag prüfen
  • Ausnahmen: Alkohol, Drogen, Diebstahl
  • Beispiele aus Urteilen

Die kurze Antwort: Was zahlt die Kasko?

● Volle Leistung

Ihr Tarif enthält den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Die Klausel gilt in Teil- und Vollkasko ( Stiftung Warentest).

◆ Gekürzt

Kein Verzicht im Vertrag: Der Versicherer darf seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen ( § 81 Abs. 2 VVG). Ein Alles-oder-nichts gibt es seit 2009 im Regelfall nicht mehr.

▲ Wenig oder nichts

Alkohol oder Drogen am Steuer, grob fahrlässig ermöglichter Diebstahl: Hier gilt die Verzichtsklausel meist nicht ( GDV). Bei Vorsatz zahlt der Versicherer gar nicht ( § 81 Abs. 1 VVG).

Was als grob fahrlässig gilt: Beispiele aus Urteilen

  • Rote Ampel: gilt im Regelfall als grob fahrlässig, auch aus Versehen ( Stiftung Warentest). Ein Stoppschild zu überfahren häufig ebenso.
  • Handy: Bei Tempo 120 ein Gespräch wegdrücken wollen und auffahren (LG Frankfurt/Main, 2/23 O 506/00).
  • Navi: das Navigationsgerät während der Fahrt bedienen (LG Potsdam, 6 O 32/09) ( Urteilsübersicht).
  • Fahrräder auf dem Dach vergessen und in die Garage fahren: 30 % Kürzung (LG Hagen, 7 S 21/13).
  • Zweitschlüssel im Handschuhfach: nach dem Diebstahl 50 % Kürzung (AG Rheinbach, 10 C 114/13); in einem Schlüsselfall kürzte ein Gericht um 100 % (LG Kleve, 6 S 79/10) ( Stiftung Warentest).

Nicht grob fahrlässig: Sekundenschlaf ohne vorherige Anzeichen von Müdigkeit. Dann muss der Versicherer zahlen.

Alkohol und Drogen: Hier hilft auch die Verzichtsklausel nicht

Bei Alkohol und Drogen gilt die Verzichtsklausel nicht. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor; schon darunter sind 100 % Kürzung möglich, relative Fahruntüchtigkeit kann ab etwa 0,3 Promille vorliegen ( Stiftung Warentest).

Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden anderer auch bei grober Fahrlässigkeit. Bei Alkohol kann sie aber Geld vom Fahrer zurückfordern, im Beispiel der Stiftung Warentest 5.000 € ( Stiftung Warentest).

So prüfen Sie Ihren Kaskovertrag

  • Verzichtsklausel suchen: In vielen neuen Tarifen ist sie Standard, vor allem in älteren Verträgen fehlt sie ( Stiftung Warentest).
  • Ausnahmen lesen: Die GDV-Musterbedingungen regeln nur die Kürzung; Verzicht und Ausnahmen legt jeder Tarif selbst fest ( AKB A.2.9.1).
  • Nachrüsten: Fehlt die Klausel, fragen Sie, ob sie sich gegen Aufpreis einschließen lässt.
  • Beim Wechsel: Die Verbraucherzentrale rät, auf Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit zu achten, etwa bei Übermüdung oder Telefonieren ohne Freisprechanlage ( Verbraucherzentrale Hamburg).

Tarife mit Verzichtsklausel vergleichen

Achten Sie im Vergleich auf den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und seine Ausnahmen.

Häufige Fragen

Was gilt bei der Kaskoversicherung als grob fahrlässig?

Typische Beispiele sind Alkohol am Steuer und das Überfahren einer roten Ampel. Der Versicherer darf dann seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen.

Wie viel darf die Kasko bei grober Fahrlässigkeit kürzen?

Je nach Schwere des Verschuldens; in Urteilen reicht das von Teilkürzungen wie 30 % oder 50 % bis zu 100 %.

Was ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?

Eine Klausel im Kaskovertrag: Der Versicherer verzichtet darauf, wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Sie gilt in Teil- und Vollkasko, meist nicht bei Alkohol, Drogen und Diebstahl.

Zahlt die Kasko, wenn ich über Rot gefahren bin?

Mit Verzichtsklausel in der Regel ja. Ohne Klausel kann der Versicherer kürzen, weil eine rote Ampel im Regelfall als grob fahrlässig gilt.

Zahlt die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, die Schäden anderer zahlt die Kfz-Haftpflicht auch dann. Bei Alkohol kann sie aber einen Teil vom Fahrer zurückfordern.

Verzichtsklausel beim Vergleich prüfen

Ein kleiner Satz im Vertrag entscheidet, ob Sie bei grober Fahrlässigkeit voll entschädigt werden. Vergleichen Sie Tarife mit diesem Baustein.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quellen: § 81 VVG · GDV AKB · Stiftung Warentest · dieversicherer.de · Verbraucherzentrale Hamburg

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.