Baum oder Dachziegel aufs Auto: Wer zahlt?
Meist Ihre Teilkasko. Bei Sturm ab Windstärke 8 zahlt die eigene Teilkasko, ohne Rückstufung und gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung. War der Baum erkennbar morsch oder das Dach mangelhaft, haftet der Eigentümer. Fällt ein gesunder Baum im Sturm um, gilt das meist als höhere Gewalt.
- Teilkasko ab Windstärke 8
- Keine Rückstufung in der Teilkasko
- Morscher Baum: Eigentümer haftet
- Baum auf der Fahrbahn: Vollkasko
Die kurze Antwort: Wer zahlt den Schaden?
Ein Baum, Äste oder Dachziegel fallen im Sturm aufs Auto. Die Teilkasko zahlt, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, ohne Höherstufung ( Verbraucherzentrale, ADAC).
Der Baum war nachweislich morsch oder das Dach mangelhaft unterhalten. Dann haften der Eigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung; bei Sturm ist der Nachweis meist schwierig.
Ein Baum stürzt auf die Fahrspur und Sie fahren auf. Dann zahlt die Vollkasko, meist mit Rückstufung ( Verbraucherzentrale).
Teilkasko: Warum Windstärke 8 entscheidet
Die Teilkasko nach GDV-Muster deckt Sturm ab mindestens Windstärke 8, auch wenn der Sturm Gegenstände auf das Auto wirft ( AKB A.2.2.1.3). Das sind laut Verbraucherzentrale etwa 62 km/h. Ab welcher Windstärke Ihr Versicherer zahlt, steht in Ihren Bedingungen.
- Windstärke nicht mehr feststellbar? Ein Sturmschaden kann trotzdem vorliegen, etwa wenn in der Umgebung weitere Schäden entstanden sind ( Verbraucherzentrale).
- Abgeknickte Äste, entwurzelte Bäume, fliegende Dachziegel: zahlt die Teilkasko, wenn der Sturm die Ursache war ( ADAC).
- Auf liegende Äste aufgefahren: Dafür sind Sie laut ADAC selbst verantwortlich, beim Ausweichen vor Schreck meist auch. Dann hilft nur die Vollkasko.
Wann der Baum- oder Hauseigentümer haftet
Grundstückseigentümer müssen Gefahrenquellen absichern (Verkehrssicherungspflicht). War die Gefahr eines kranken Baums erkennbar, können Sie den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Eigentümers geltend machen ( ADAC); Grundlage ist die Verschuldenshaftung ( § 823 BGB). Bei Straßenbäumen gilt dasselbe für die Gemeinde.
Für Dachziegel und andere Teile, die sich von Gebäuden lösen, haftet der Grundstücksbesitzer, außer er hat die erforderliche Sorgfalt beachtet ( § 836 BGB). Selbstnutzer eines Einfamilienhauses sind dafür in der Regel über die Privathaftpflicht geschützt, Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ( Stiftung Warentest).
Hohe Hürde: Ein Gericht wies eine Klage gegen einen privaten Baumeigentümer ab; eine Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn Warnzeichen übersehen wurden, und der Geschädigte muss beweisen, dass eine Kontrolle den Schaden verhindert hätte ( LG Coburg, 11 O 76/21).
So melden Sie den Schaden
- Fotos machen vom Auto, vom Baum oder Dach und von weiteren Schäden in der Umgebung.
- Zeitnah melden, mit Tag und Uhrzeit des Unwetters ( ADAC).
- Werkstattbindung prüfen: Je nach Vertrag müssen Sie eine bestimmte Werkstatt nutzen; vor der Reparatur klären.
- Eigentümer ansprechen, wenn der Baum erkennbar krank war; sonst über die Teilkasko abrechnen.
Nur Haftpflicht?
Ohne Teilkasko zahlen Sie Sturmschäden am eigenen Auto selbst, sofern kein Eigentümer haftet.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko, wenn ein Baum aufs Auto fällt?
Ja, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 die Ursache war. Die Teilkasko zahlt dann abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, ohne Höherstufung.
Wer zahlt, wenn ein Dachziegel aufs Auto fällt?
Weht ein Sturm den Ziegel herunter, zahlt die Teilkasko des Halters. War das Dach mangelhaft unterhalten, haftet der Grundstücksbesitzer.
Haftet der Nachbar, wenn sein Baum auf mein Auto fällt?
Nur wenn der Baum erkennbar krank oder morsch war. Fällt ein gesunder Baum im Sturm um, gilt das als höhere Gewalt.
Werde ich in der Teilkasko zurückgestuft?
Nein. Ein Teilkaskoschaden führt zu keiner Höherstufung, in der Vollkasko meist schon.
Was gilt, wenn ich auf einen umgestürzten Baum auffahre?
Dann zahlt nur die Vollkasko.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Teilkasko schützt bei Sturm
Sturmschäden am Auto zahlt die Teilkasko ohne Rückstufung. Prüfen Sie, welche Kasko zu Ihrem Auto passt.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV AKB · Verbraucherzentrale · ADAC · § 823 BGB · § 836 BGB · LG Coburg · Stiftung Warentest
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.