123 Frage · Wer zahlt?

Vergleich geschlossen: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ja, aber oft nur zum Teil. Bei einer Einigung zahlt der Rechtsschutz die Kosten meist nur im Verhältnis dazu, wie weit Sie mit Ihrer Forderung nicht durchgekommen sind. Setzen Sie 8.000 von 10.000 Euro durch, trägt er 20 % der Kosten. Den Rest tragen Sie selbst, wenn der Vergleich nichts anderes regelt.

  • Kostenquote nach Ergebnis
  • Einigungsgebühr kommt dazu
  • Vorher Deckung klären
  • Arbeitsgericht: Gebühr entfällt

Die kurze Antwort: Was zahlt der Rechtsschutz beim Vergleich?

● Zahlt

Sie setzen sich im Vergleich voll durch und die Gegenseite übernimmt die Kosten. Was dem Ergebnis entsprechend noch bei Ihnen bleibt, zahlt der Versicherer im Rahmen Ihres Vertrags ( Muster-ARB 2012 des GDV).

◆ Kommt darauf an

Sie geben einen Teil nach. Die Musterbedingungen zahlen Kosten einer gütlichen Einigung nur, soweit sie dem Verhältnis von angestrebtem und erzieltem Ergebnis entsprechen ( Muster-ARB 2012 des GDV). Beispiel: 10.000 Euro gefordert, 8.000 Euro erreicht, der Versicherer trägt 20 % der Kosten ( ARAG).

▲ Zahlt nicht

Sie übernehmen im Vergleich freiwillig Kosten, die über Ihr Unterliegen hinausgehen, oder einigen sich auch über nicht versicherte oder unstreitige Ansprüche. Diesen Teil zahlt der Versicherer nicht ( Muster-ARB 2012 des GDV).

Beispiele: Wer zahlt was beim Vergleich?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Sie fordern 10.000 € und einigen sich auf 8.000 €. Der Rechtsschutz trägt 20 % der Kosten, also den Anteil Ihres Nachgebens ( ARAG). Den Rest regelt der Vergleich oder Sie tragen ihn. ◆ Teilweise
Gerichtlicher Vergleich ohne Kostenregel. Die Kosten gelten als gegeneinander aufgehoben: Jede Seite zahlt ihren Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt ( § 98 ZPO). Der Versicherer zahlt davon den Anteil, der Ihrem Ergebnis entspricht ( Muster-ARB 2012 des GDV). ◆ Teilweise
Kündigungsschutzklage endet mit Abfindungsvergleich. In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst ( § 12a ArbGG). Die Gerichtsgebühr entfällt, wenn der Streit vollständig durch Vergleich endet ( LAG Niedersachsen, 13 Ta 29/26). Ob Ihr Versicherer die Quote anwendet, steht in Ihrem Vertrag. ◆ Teilweise
Sie übernehmen alle Kosten, damit die Gegenseite zustimmt. Kosten, die nicht dem Ergebnis entsprechen, trägt der Versicherer nicht ( Muster-ARB 2012 des GDV). ▲ Nicht gedeckt

Welche Kosten bei einer Einigung entstehen

  • Einigungsgebühr: Wirkt Ihr Anwalt an der Einigung mit, entsteht eine Einigungsgebühr zusätzlich zu den übrigen Gebühren ( ARAG). Sie beträgt in der Regel 1,5, ist über den Streit schon ein Gerichtsverfahren anhängig, 1,0 ( Nr. 1000, 1003 VV RVG).
  • Gerichtskosten: Endet das ganze Verfahren durch gerichtlichen Vergleich, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr auf 1,0 ( Nr. 1211 KV GKG, ARAG).
  • Kein automatischer Spareffekt: Ein Vergleich spart Kosten nicht automatisch ( ARAG). Er beendet aber den Streit schneller und ohne Risiko eines Urteils.
  • Selbstbeteiligung: Die vereinbarte Selbstbeteiligung zieht der Versicherer je Versicherungsfall ab ( Muster-ARB 2012 des GDV).

Außergerichtlich fallen keine Gerichtskosten an ( ARAG). Auch hier gilt die Kostenquote nach Ihrem Ergebnis.

Vor dem Vergleich: Das sollten Sie jetzt tun

  • Kostenregel verhandeln: Ohne Regelung gelten die Kosten im Gerichtsvergleich als gegeneinander aufgehoben ( § 98 ZPO). Eine Kostenquote im Vergleich, die zum Ergebnis passt, vermeidet Lücken.
  • Versicherer vorher fragen: Lassen Sie Ihren Anwalt die Kostenzusage für den konkreten Vergleich einholen, bevor Sie zustimmen.
  • Bedenkzeit vereinbaren: Mit einer Widerrufsfrist wird der Vergleich erst wirksam, wenn niemand widerruft ( ARAG). So bleibt Zeit für die Rückfrage beim Versicherer.
  • Nicht versicherte Punkte trennen: Werden im Vergleich auch andere Ansprüche geregelt, zahlt der Versicherer deren Kostenanteil nicht ( Muster-ARB 2012 des GDV).

Rechtsschutz mit fairer Kostenregel finden

Vergleichen Sie Bausteine, Selbstbeteiligung und Wartezeit, bevor ein Streit entsteht.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Vergleich?

Ja, aber in der Regel nur den Kostenanteil, der Ihrem Nachgeben entspricht. Wer 80 % seiner Forderung durchsetzt, bekommt 20 % der Kosten erstattet.

Wer zahlt die Kosten bei einem Vergleich vor Gericht?

Was im Vergleich vereinbart ist. Fehlt eine Regel, gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben: Jede Seite zahlt ihren Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt.

Zahlt der Rechtsschutz die Einigungsgebühr?

Sie gehört zu den Anwaltskosten des Vergleichs und wird wie diese nach der Kostenquote erstattet.

Was gilt beim Vergleich vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst. Endet der Streit vollständig durch Vergleich, entfällt die Gerichtsgebühr. Wie Ihr Versicherer die Quote dort anwendet, regelt Ihr Vertrag.

Sollte ich vor dem Vergleich den Versicherer fragen?

Ja. Lassen Sie sich die Kostenübernahme für den konkreten Vergleich bestätigen. Eine Widerrufsfrist im Vergleich verschafft Ihnen dafür Zeit.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ein Vergleich ist mit Rechtsschutz nicht automatisch kostenlos. Wie viel der Versicherer trägt, hängt vom Ergebnis und von Ihrem Vertrag ab.

Eine Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: Muster-ARB 2012 des GDV · ARAG · § 98 ZPO · § 12a ArbGG · LAG Niedersachsen, 13 Ta 29/26 · Nr. 1000, 1003 VV RVG · Nr. 1211 KV GKG · Verbraucherzentrale

Stand: 07.11.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.