Zahnersatz kaputt: Wer zahlt die Reparatur?
In den ersten zwei Jahren oft der Zahnarzt. Für Füllungen und Zahnersatz übernimmt der Zahnarzt bei gesetzlich Versicherten eine zweijährige Gewähr. In dieser Zeit muss er Kronen und Zahnersatz kostenfrei erneuern oder instand setzen. Bei privat bezahlten Leistungen wie Implantaten gilt dieses Verfahren nur eingeschränkt.
- 2 Jahre Gewähr
- Nachbesserung kostenfrei
- Gutachten über die Kasse
- Implantate: privat
Die kurze Antwort: Wer zahlt den kaputten Zahnersatz?
Die Krone löst sich nach einem Jahr. Der Zahnarzt übernimmt für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr und muss Erneuerung und Instandsetzung kostenfrei vornehmen ( § 136a SGB V), sofern Sie den Schaden nicht verschuldet haben ( Verbraucherzentrale).
Das privat bezahlte Implantat ist locker. Das Gutachterverfahren der Kasse gilt für Leistungen über die Regelversorgung hinaus grundsätzlich nicht, nur mit besonderer Vereinbarung ( Verbraucherzentrale). Klären Sie Nachbesserung mit der Praxis, im Streit hilft die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer ( Verbraucherzentrale).
Der Zahnersatz ist sechs Jahre alt. Die Gewähr ist abgelaufen. Für die neue Versorgung zahlt die Kasse den Festzuschuss, den Rest tragen Sie oder Ihre Zahnzusatz nach Tarif.
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|---|---|
| Brücke bricht nach 18 Monaten ohne Unfall. | Der Zahnarzt muss kostenfrei nachbessern oder neu anfertigen ( § 136a SGB V, Verbraucherzentrale). | ● Gedeckt |
| Zahnarzt verweigert die Nachbesserung. | Die Krankenkasse kann ein Gutachten veranlassen, das für Sie kostenfrei ist ( Verbraucherzentrale). | ◆ Teilweise |
| Krone bricht beim Sturz vom Fahrrad. | Unfallschaden, keine Gewährleistung. Hat ein anderer den Unfall verschuldet, zahlt dessen Haftpflicht ( § 823 BGB). | ◆ Teilweise |
| Implantat nach drei Jahren verloren. | Keine Kassengewähr; Zahnzusatz je nach Tarif und Wartezeit. | ▲ Nicht gedeckt |
Ihre Rechte bei mangelhaftem Zahnersatz
- Zwei Jahre Gewähr: Gilt ab Eingliederung, auch für Kronen, wenn Sie den Schaden nicht verschuldet haben ( Verbraucherzentrale, § 136a SGB V).
- Nachbesserung: Der behandelnde Zahnarzt muss kostenfrei nachbessern, notfalls mehrfach, oder neu anfertigen ( Verbraucherzentrale).
- Gutachten: Kann oder will der Zahnarzt nicht nachbessern, kann die Kasse ein Gutachten veranlassen; es ist kostenfrei ( Verbraucherzentrale).
- Zahnarztwechsel: Möglich, wenn der Zahnersatz unbrauchbar ist und eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist ( Verbraucherzentrale).
- Unterstützung der Kasse: Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler muss Ihre Krankenkasse Sie unterstützen ( § 66 SGB V).
Zahnersatz kaputt: Das sollten Sie jetzt tun
- Datum prüfen: Wann wurde der Zahnersatz eingegliedert? Liegt das weniger als zwei Jahre zurück, gilt die Gewähr ( § 136a SGB V).
- Zuerst zur Praxis: Den Mangel beim behandelnden Zahnarzt melden und Nachbesserung verlangen ( Verbraucherzentrale).
- Kasse einschalten: Weigert sich die Praxis, bei der Krankenkasse ein Gutachten beantragen ( Verbraucherzentrale).
- Zahnzusatz informieren: Vor einer neuen Versorgung den Heil- und Kostenplan bei der Zahnzusatz einreichen.
Eigenanteil für den nächsten Zahnersatz senken
Prüfen Sie Erstattung, Zahnstaffel und Wartezeit, bevor eine neue Versorgung ansteht.
Häufige Fragen
Wie lange hat man Garantie auf Zahnersatz?
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Zahnarzt für Füllungen und Zahnersatz zwei Jahre Gewähr. In dieser Zeit muss er kostenfrei nachbessern oder neu anfertigen.
Muss der Zahnarzt eine kaputte Krone kostenlos ersetzen?
Innerhalb von zwei Jahren ja, wenn Sie den Schaden nicht verschuldet haben, etwa durch einen Unfall.
Wer zahlt, wenn ein Implantat locker ist?
Das Kassengutachten gilt für privat bezahlte Leistungen wie Implantate grundsätzlich nicht. Klären Sie Nachbesserung mit der Praxis; im Streit hilft die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer.
Was tun, wenn der Zahnarzt nicht nachbessert?
Bei der Krankenkasse ein Gutachten beantragen. Es ist kostenfrei. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler muss die Kasse Sie unterstützen.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung neuen Zahnersatz?
Nach Ablauf der Wartezeit je nach Tarif einen Teil des Eigenanteils. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vorher ein.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen
Die zweijährige Gewähr schützt vor Mängeln. Für den Eigenanteil bei neuem Zahnersatz hilft eine Zahnzusatzversicherung, wenn sie vor dem Befund abgeschlossen ist.
Eine Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: § 136a SGB V · § 66 SGB V · § 823 BGB · Verbraucherzentrale
Stand: 07.11.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.