Vorsorge · Lebenslage

Altersvorsorge für Beamte: Reicht die Pension?

Die Pension gilt als sicher – aber nicht automatisch als ausreichend. Späte Verbeamtung, Teilzeit, Abschläge und Krankenversicherung im Alter reißen Lücken. Der Rechner zeigt Ihre Pension und die Lücke.

  • Je Dienstjahr: 1,79375 %
  • Höchstsatz: 71,75 %
  • Abschlag: bis 10,8 %
  • Beihilfe im Alter: meist 70 %

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Rechner

Wie hoch wird Ihre Pension – und reicht sie?

Der Rechner folgt dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: Dienstjahre mal 1,79375 %, höchstens 71,75 %, Abschlag bei Ruhestand auf Antrag. Für Landesbeamte gelten eigene Gesetze mit ähnlicher Logik.

Keine persönlichen Daten, nichts wird gespeichert.

Ruhegehaltssatz, Höchstsatz und Versorgungsabschlag nach § 14 BeamtVG. Vereinfachte Rechnung ohne Zuschläge und Kürzungen.

Netto

Was von der Pension tatsächlich übrig bleibt

  • Steuer: Die Pension ist voll steuerpflichtig – nur ein für jeden Jahrgang sinkender Versorgungsfreibetrag bleibt frei.
  • Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung läuft weiter. Die Beihilfe trägt im Ruhestand meist 70 %, den Rest zahlen Sie selbst.
  • Pflege: Auch die private Pflegeversicherung kostet weiter Beitrag – mehr unter Pflegeversicherung für Beamte.
  • Hinterbliebene: Das Witwengeld liegt in der Regel bei 55 % des Ruhegehalts.

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Rechner: Tarifcheck

Der Rechner vergleicht private Rentenversicherungen. Ein Angebot ist unverbindlich; Gesundheitsfragen gibt es bei reinen Rentenversicherungen in der Regel nicht.

Lücke

Wann auch Beamte eine Versorgungslücke haben

  • Späte Verbeamtung: Wer nach Studium und Angestelltenjahren verbeamtet wird, erreicht die 40 Jahre für den Höchstsatz oft nicht.
  • Teilzeit und Beurlaubung: Sie zählen nur anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit.
  • Früher Ruhestand: Je Jahr vor der Regelaltersgrenze 3,6 % Abschlag, höchstens 10,8 %.
  • Dienstunfähigkeit: Vor allem in den ersten Dienstjahren bleibt nur die Mindestversorgung – siehe Dienstunfähigkeitsversicherung.
Vorsorge

Wie Beamte die Lücke schließen können

  • Riester: Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt, wenn sie der Datenübermittlung zustimmen – mehr unter Riester-Rente.
  • Private Rentenversicherung oder ETF: Flexibel und unabhängig vom Dienstherrn – siehe ETF-Rentenversicherung.
  • Rürup: Für Beamte mit hohem Einkommen möglich, der absetzbare Betrag wird aber um einen fiktiven Rentenbeitrag gekürzt.
  • Immobilie: Mietfrei wohnen senkt den Bedarf im Ruhestand – siehe Immobilie als Altersvorsorge.
FAQ

Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Beamte

Brauchen Beamte eine private Altersvorsorge?

Nicht immer. Wer früh verbeamtet wird und 40 Dienstjahre in Vollzeit erreicht, hat eine hohe Pension. Bei später Verbeamtung, Teilzeit oder frühem Ruhestand entsteht aber eine Lücke.

Wie hoch ist die Pension?

Je Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren (Bund). Davon gehen Steuer und Krankenversicherung ab.

Können Beamte Riester nutzen?

Ja, Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt. Sie müssen dafür der Übermittlung ihrer Besoldungsdaten zustimmen.

Was kostet die Krankenversicherung im Ruhestand?

Die Beihilfe übernimmt meist 70 % der Kosten, den Rest deckt die private Krankenversicherung. Deren Beitrag zahlen Sie weiter selbst.

Was passiert bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft?

Je nach Dienstherr werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder erhalten ein Altersgeld. Das ist meist deutlich weniger als die Pension.

Die Pension ergänzen, wo sie nicht reicht

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