Vorsorge · Todesfall

Bestattungskosten: Was eine Beerdigung wirklich kostet

Eine Beerdigung kostet etwa 2.500 bis weit über 10.000 € – je nach Bestattungsart, Ort und Wünschen. Der Rechner zeigt, womit Sie rechnen sollten und ob Ihre Rücklage reicht.

  • Urnengrab: Ø 3.500 €
  • Erdbestattung: ab 5.000 €
  • Kassen-Sterbegeld: seit 2004 weg
  • In 5 Jahren rund ein Fünftel teurer

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Rechner

Was kostet eine Beerdigung in Ihrem Fall?

Wählen Sie die Bestattungsart und ergänzen Sie Grabmal, Trauerfeier und Grabpflege. Der Rechner zeigt die geschätzten Gesamtkosten und ob Ihre Rücklage reicht.

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Grundkosten nach Stiftung Warentest: Sterbegeldversicherungen(17.01.2024, geändert 20.03.2025). Die Preise schwanken je nach Ort und Friedhof stark.

Überblick

Bestattungskosten nach Bestattungsart

Bestattungskosten nach Art
Bestattungsart Kosten etwa
Erdbestattung ab 5.000 €
Urnenbestattung mit Grab Ø 3.500 €
Baumbestattung ab 3.000 €
Seebestattung ohne Angehörige ab 2.500 €
Insgesamt etwa 2.500 bis weit über 10.000 €

Quelle: Stiftung Warentest: Sterbegeldversicherungen. Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Beerdigungen schnell 3.000 bis 5.000 € ( Verbraucherzentrale, 12.08.2026).

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Im Sterbegeld-Rechner sind derzeit DELA, HanseMerkur, Münchener Verein und SOLIDAR hinterlegt. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab.

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Posten

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Bestatter: Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Formalitäten.
  • Friedhof: Grabnutzungsrecht, Beisetzung, Trauerhalle – je nach Gemeinde sehr unterschiedlich.
  • Grabmal und Grabpflege: Stein, Einfassung und Pflege über viele Jahre – oft unterschätzt.
  • Trauerfeier: Redner, Blumen, Anzeigen, Bewirtung.
  • Amtliche Kosten: Sterbeurkunden, Leichenschau, bei Feuerbestattung die zweite Leichenschau.

Bestattungen werden teurer: Laut Aeternitas stiegen die Preise von 2020 bis 2024 um 1,4 %, 2,9 %, 4,3 %, 5,4 %, 4,5 % – in fünf Jahren rund ein Fünftel teurer.

Quelle: Aeternitas: Kostenindex Bestattung(16.01.2025).

Pflichten

Wer die Beerdigung bezahlen muss

  • Erben: Sie tragen die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung aus dem Nachlass ( § 1968 BGB).
  • Bestattungspflichtige: Reicht der Nachlass nicht oder schlagen alle das Erbe aus, müssen nach Landesrecht meist die nächsten Angehörigen zahlen.
  • Sozialamt: Wer die Kosten nicht tragen kann, kann eine Sozialbestattung beantragen ( § 74 SGB XII).
  • Krankenkasse: Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr.
FAQ

Häufige Fragen zu Bestattungskosten

Was kostet eine einfache Beerdigung?

Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Beerdigungen schnell 3.000 bis 5.000 €. Eine Urnenbestattung mit Grab kostet laut Stiftung Warentest im Schnitt rund 3.500 €.

Welche Bestattung ist am günstigsten?

Meist eine Seebestattung ohne Angehörige oder eine anonyme Urnenbeisetzung. Auch Baumbestattungen sind oft günstiger, weil keine Grabpflege anfällt.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Zuerst die Erben aus dem Nachlass, dann die bestattungspflichtigen Angehörigen. Können sie die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung.

Kann ich die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?

Als außergewöhnliche Belastung nur, soweit der Nachlass die Kosten nicht deckt. Fragen Sie im Einzelfall eine Steuerberatung.

Wie kann ich für meine Beerdigung vorsorgen?

Mit einer zweckgebundenen Rücklage, einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung. Die Vor- und Nachteile zeigt die Seite Bestattungsvorsorge.

Die Kosten nicht den Angehörigen überlassen

Prüfen Sie, ob eine Rücklage reicht – oder vergleichen Sie Sterbegeldversicherungen.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen und Aeternitas: Kostenindex Bestattung. Eine persönliche Beratung gegen Honorar bieten die Verbraucherzentralen.