Vorsorge · Arbeitskraft

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Lücke zum Versorgungswerk schließen

Das Versorgungswerk zahlt meist erst, wenn Sie gar nicht mehr ärztlich tätig sein können. Eine private BU mit Infektionsklausel schließt die Lücke dazwischen.

  • Versorgungswerk: nur bei völliger BU
  • Teil-BU: nicht abgesichert
  • Infektionsklausel: § 31 IfSG
  • Maßstab: Ihre Fachrichtung

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Check

Hält Ihr BU-Vertrag, was Ärzte brauchen?

Für Ärztinnen und Ärzte sind vier Punkte entscheidend. Prüfen Sie Ihr Angebot oder Ihren bestehenden Vertrag.

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Infektionsklausel nach § 31 Infektionsschutzgesetz; Maßstab Ihres Berufs nach § 172 VVG.

Lücke

Warum das Versorgungswerk nicht reicht

Ärztinnen und Ärzte sind über ihr Versorgungswerk abgesichert. Die Satzungen verlangen aber in der Regel, dass Sie Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit aufgeben – eine teilweise Berufsunfähigkeit ist nicht abgesichert.

Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, aber noch Gutachten schreiben oder beraten könnte, bekommt dann vom Versorgungswerk nichts. Eine private BU zahlt dagegen, wenn Sie Ihre konkrete Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihres Versorgungswerks.

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Klausel

Die Infektionsklausel

Das Gesundheitsamt kann Menschen, die eine ansteckende Krankheit übertragen können, die Ausübung ihres Berufs ganz oder teilweise verbieten ( § 31 Infektionsschutzgesetz). Für Ärzte, Zahnärzte und Pflegekräfte kann das das Berufsende bedeuten, ohne dass sie im klassischen Sinn krank sind.

  • Wer ist geschützt? Je nach Vertrag nur Human- und Zahnmedizin, alle Heil- und Pflegeberufe oder alle Berufe.
  • Auch Studierende? Gute Klauseln schließen Medizinstudierende ein.
  • Vorübergehend oder dauerhaft? Prüfen Sie, ob auch ein befristetes Tätigkeitsverbot zur Leistung führt.
Karriere

Von Studium bis Niederlassung

  • Studium: Der günstigste Einstieg. Achten Sie darauf, dass die Einstufung nach dem Examen nicht schlechter wird.
  • Weiterbildung: Geben Sie die angestrebte Fachrichtung möglichst konkret an.
  • Facharzt und Niederlassung: Das Einkommen steigt – die Nachversicherungsgarantie sollte diese Anlässe abdecken.
  • Praxisinhaber: Achten Sie zusätzlich auf den Verzicht auf Umorganisation, wie bei Selbstständigen.
FAQ

Häufige Fragen zur BU für Ärzte

Brauchen Ärzte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Meist ja. Das Versorgungswerk zahlt in der Regel nur, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit aufgeben müssen. Eine teilweise Berufsunfähigkeit ist nicht abgesichert.

Was ist eine Infektionsklausel?

Sie sorgt für eine Leistung, wenn Ihnen das Gesundheitsamt wegen einer Infektion die Berufsausübung untersagt – auch wenn Sie sich selbst gesund fühlen.

Wann sollten Medizinstudierende eine BU abschließen?

Möglichst früh im Studium, solange die Gesundheitsfragen unproblematisch sind. Achten Sie auf die Einstufung nach dem Examen.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Ärzte sein?

So hoch, dass Lebenshaltung und Beiträge zum Versorgungswerk weiterlaufen. Den Bedarf berechnet der BU-Bedarfscheck.

Spielt die Fachrichtung eine Rolle?

Ja. Maßstab ist Ihre konkrete Tätigkeit. Eine Chirurgin mit Handverletzung ist berufsunfähig, auch wenn sie noch Gutachten schreiben könnte – sofern der Vertrag auf abstrakte Verweisung verzichtet.

Die Lücke zum Versorgungswerk schließen

Vergleichen Sie BU-Tarife mit Infektionsklausel und konkretem Bezug auf Ihre Fachrichtung.

Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Verbraucherzentrale Hamburg: Berufsunfähigkeitsversicherung und Bund der Versicherten. Eine persönliche Beratung gegen Honorar bieten die Verbraucherzentralen.