BU für Selbstständige: Worauf es bei der Umorganisation ankommt
Für Selbstständige ist die BU oft die einzige Absicherung – doch eine Klausel entscheidet über die Leistung: die Umorganisation. Prüfen Sie, wie Ihr Betrieb dasteht.
- Meist keine EM-Rente
- Verzicht oft unter 5–10 Mitarbeitenden
- Zumutbar: oft bis 20 % Einbuße
- Maßstab: konkreter Beruf
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Droht Ihnen die Verweisung auf Umorganisation?
Bei Selbstständigen prüft der Versicherer oft, ob Sie Ihren Betrieb so umorganisieren können, dass Sie trotz Krankheit weiterarbeiten. Der Check zeigt, wie stark Sie davon betroffen wären.
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Grenzwerte (fünf oder zehn Mitarbeitende, 20 % Einkommensverlust) sind in vielen Bedingungen üblich, aber nicht gesetzlich festgelegt. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Was Umorganisation bedeutet
Kann eine Bäckermeisterin wegen Rückenleiden nicht mehr in der Backstube stehen, könnte sie stattdessen mehr im Verkauf, in der Buchhaltung oder in der Personalführung arbeiten. Ist das zumutbar, zahlt der Versicherer nicht.
- Zumutbar ist eine Umorganisation nach der Rechtsprechung nur ohne dauerhaft spürbare Einkommenseinbußen und ohne erheblichen Kapitaleinsatz.
- Die Lebensstellung als Inhaber muss erhalten bleiben.
- Beweislast: Dass eine Umorganisation nicht möglich oder zumutbar ist, müssen in der Regel Sie belegen.
Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ( § 172 VVG).
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Darauf sollten Selbstständige achten
- Verzicht auf Umorganisation: bei kleinen Betrieben, meist unter fünf oder zehn Mitarbeitenden.
- Klare Grenzen: Wenn Umorganisation möglich ist, sollten Einkommensverlust und Kapitaleinsatz konkret begrenzt sein.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf irgendeinen anderen Beruf verweisen.
- Tätigkeitsbeschreibung: Beschreiben Sie Ihren Arbeitstag in Prozent – sie ist im Leistungsfall der Maßstab.
- Rentenhöhe: Orientieren Sie sich am Gewinn nach Steuern, nicht am Umsatz.
Warum Selbstständige besonders betroffen sind
Wer nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung ist, hat meist keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Krankengeld gibt es nur mit entsprechendem Wahltarif. Fällt Ihre Arbeitskraft aus, laufen dagegen Miete, Kredite und Betriebskosten weiter.
Für die Zeit bis zur BU-Leistung schützt ein Krankentagegeld, für die Krankenversicherung lohnt der Blick auf Krankenversicherung für Selbstständige.
Häufige Fragen zur BU für Selbstständige
Was ist die Umorganisationsklausel?
Sie erlaubt dem Versicherer zu prüfen, ob Sie Ihren Betrieb so umstellen können, dass Sie trotz Einschränkung weiterarbeiten. Ist das zumutbar, gibt es keine Rente.
Wann verzichten Versicherer auf die Umorganisation?
Häufig bei Betrieben mit weniger als fünf oder zehn Mitarbeitenden, manchmal bei überwiegend kaufmännischer Tätigkeit. Das regelt jeder Vertrag anders.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?
So hoch, dass Lebenshaltung, Krankenversicherung und Altersvorsorge weiterlaufen. Orientieren Sie sich am Gewinn nach Steuern – den Bedarf zeigt der BU-Bedarfscheck.
Haben Selbstständige Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Nur, wenn sie pflichtversichert sind oder genug Beiträge haben – etwa Handwerker in der Pflichtversicherung. Viele andere haben keinen Anspruch.
Was ist eine zumutbare Umorganisation?
Eine, die ohne dauerhaft spürbare Einkommenseinbußen und ohne erheblichen Kapitaleinsatz möglich ist. Viele Verträge nennen 20 % Einkommensverlust als Grenze.
Ihren Betrieb absichern – mit der richtigen Klausel
Vergleichen Sie BU-Tarife mit Verzicht auf Umorganisation und abstrakte Verweisung.
Unabhängige Gegenprobe: Kostenlose, neutrale Informationen bieten Verbraucherzentrale Hamburg: Berufsunfähigkeitsversicherung und Bund der Versicherten. Eine persönliche Beratung gegen Honorar bieten die Verbraucherzentralen.