Ratgeber · Lebenslage

Welche Versicherungen brauchen Paare – verheiratet oder nicht?

Wer zusammenzieht, hat oft doppelte Verträge. Manche Versicherungen lassen sich zusammenlegen, andere braucht jeder für sich. Ohne Trauschein gelten bei Krankenversicherung, Rente und Erbschaftsteuer andere Regeln.

  • Ein Haftpflichtvertrag reicht
  • Die BU braucht jeder selbst

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Ihre Lage

Typische Situationen

Zusammenziehen mit zwei Verträgen

Für die gemeinsame Wohnung reicht eine Hausratversicherung. Entsteht eine Doppelversicherung, können Sie außerordentlich kündigen.

Unverheiratet in einer Police

Eine gemeinsame Privathaftpflicht ist auch ohne Trauschein möglich. Beide Partner müssen im Vertrag genannt sein – die Details hängen vom Tarif ab.

Gemeinsamer Kredit

Bei gemeinsamem Kredit oder finanzieller Abhängigkeit kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Zur Kreditabsicherung sollten Darlehens- und Versicherungssumme gleich hoch sein.

Ohne Trauschein im Todesfall

Unverheiratete Partner haben in der gesetzlichen Rente keinen Hinterbliebenenschutz. Bei der Erbschaftsteuer gilt für sie ein Freibetrag von 20.000 Euro, für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro.

Quellen: Stiftung Warentest: Zusammenziehen und gemeinsam versichern (03.07.2026), Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), Verbraucherzentrale: Risikolebensversicherung (16.02.2026), Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (15.04.2026), § 46 SGB VI, § 16 ErbStG.

Darauf achten

Die wichtigsten Versicherungen für Paare

Privathaftpflicht
Ein Vertrag reicht. Bei unverheirateten Paaren sollte der Partner in der Police genannt sein. Mehr: Privathaftpflicht.
Krankenversicherung
Familienversichert sein können nur Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Partner nicht: Familienversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lässt sich nicht gemeinsam versichern. Jeder braucht einen eigenen Vertrag, angepasst an Gesundheit und Beruf: Berufsunfähigkeit.
Risikolebensversicherung
Ein Schutz auf Gegenseitigkeit ist möglich. Eine verbundene Police auf zwei Leben ist günstiger, zahlt aber nur einmal beim ersten Todesfall. Mehr: Risikoleben für Paare.
Hausrat
Für die gemeinsame Wohnung reicht ein Vertrag: Hausrat beim Umzug.

Quellen: Stiftung Warentest: Zusammenziehen und gemeinsam versichern (03.07.2026), Stiftung Warentest: Finanzcheck für Paare (14.05.2019), Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), § 10 SGB V. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Doppelte Verträge auflisten: Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz. Bei Doppelversicherung können Sie laut Stiftung Warentest außerordentlich kündigen.
  • Partner eintragen lassen: Ohne Trauschein sollten beide namentlich in der Police stehen.
  • Meldeadresse angleichen: Einen gemeinsamen Rechtsschutz im Familientarif gibt es für Unverheiratete, wenn der Erstwohnsitz identisch ist.
  • Risikoleben steuerlich prüfen lassen: Hat der Verstorbene den Vertrag selbst geschlossen, gilt die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen ( § 3 ErbStG). Wie Sie die Verträge gestalten, sollten Sie steuerlich prüfen lassen.
Bedarf prüfen

Was Sie brauchen – und was eher nicht

▲ Unverzichtbar

Diese brauchen Sie

◆ Wichtig

Sollten Sie haben

● Je nach Lage

Hängt von Ihrer Lage ab

○ Meist überflüssig

Brauchen Sie meist nicht

Quellen: Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich? (20.01.2025), Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (15.04.2026), Stiftung Warentest: Zusammenziehen und gemeinsam versichern (03.07.2026), Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), § 10 SGB V.

Irrtümer

Typische Fehler bei Paaren

„Wir behalten einfach beide Verträge.“

Doppelte Haftpflicht oder Hausrat ist unnötig. Bei Doppelversicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

„Unverheiratet sind wir automatisch gemeinsam versichert.“

Der Partner muss in der Police genannt sein. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs.

„Mein Partner bekommt im Todesfall Witwenrente.“

Unverheiratete haben in der gesetzlichen Rente keinen Hinterbliebenenschutz. Mehr: Witwenrente.

„Wir schließen eine gemeinsame BU ab.“

Das geht nicht. Jeder braucht einen eigenen Vertrag.

„Die Auszahlung der Risikoleben ist steuerfrei.“

Hat der Verstorbene den Vertrag geschlossen, gilt die Leistung als Erwerb von Todes wegen. Unverheiratete haben nur 20.000 Euro Freibetrag, Ehegatten 500.000 Euro.

Quellen: Stiftung Warentest: Zusammenziehen und gemeinsam versichern (03.07.2026), Verbraucherzentrale: Privathaftpflicht (07.10.2026), § 46 SGB VI, § 3 ErbStG, § 16 ErbStG.

FAQ

Häufige Fragen zu Versicherungen für Paare

Brauchen wir zwei Haftpflichtversicherungen?

Nein, ein Vertrag reicht. Unverheiratete müssen beide im Vertrag genannt sein.

Gilt das auch ohne Trauschein?

Ja. Haftpflicht und Hausrat lassen sich gemeinsam versichern, Rechtsschutz bei gleichem Erstwohnsitz. Die Bedingungen hängen vom Tarif ab.

Kann ich meinen Partner in meiner Krankenkasse mitversichern?

Nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können familienversichert werden.

Was bedeutet Risikoleben auf Gegenseitigkeit?

Beide Partner sichern sich gegenseitig ab. Wer Versicherungsnehmer ist, kann für die Erbschaftsteuer eine Rolle spielen – lassen Sie das steuerlich prüfen.

Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?

Ein Vertrag auf zwei Leben. Er ist günstiger, zahlt aber nur einmal beim ersten Todesfall.

Was tun mit doppelten Verträgen nach dem Zusammenziehen?

Bei Doppelversicherung besteht laut Stiftung Warentest ein außerordentliches Kündigungsrecht. Prüfen Sie vorher, welcher Vertrag besser zu Ihnen passt.

Passt Ihr Schutz zu Ihrem gemeinsamen Leben?

Legen Sie zusammen, was zusammengehört – und sichern Sie ab, was jeder für sich braucht.

Unabhängige Gegenprobe: Was Paare gemeinsam versichern können, erklärt auch die Stiftung Warentest.