Falsch getankt: Welche Versicherung zahlt?
In der Regel keine. Falschtanken gilt als Betriebsschaden, den weder Haftpflicht noch Teil- oder Vollkasko ersetzen. Hilfe beim Abpumpen oder Abschleppen gibt es je nach Tarif über einen Schutzbrief oder einen Automobilclub.
- Sofort aufhören zu tanken
- Motor nicht starten
- Schutzbrief-Bedingungen prüfen
- Mietwagen: besonders aufpassen
Die kurze Antwort: Zahlt eine Versicherung?
In den GDV-Musterbedingungen gilt falsches Betanken ausdrücklich als Betriebsschaden und nicht als Unfall ( AKB A.2.2.2.2). Die Teilkasko zahlt nur bei aufgezählten Ereignissen, Falschbetankung gehört nicht dazu ( GDV).
Im Schutzbrief nach GDV-Muster gilt ein Betriebsschaden als Panne: Der Versicherer hilft, die Fahrbereitschaft wiederherzustellen, oder organisiert das Abschleppen, bis zu einer Höchstsumme. Falschbetankung nennen die Muster nicht ausdrücklich.
Die Kosten fürs Abpumpen tragen Betroffene laut ADAC in der Regel selbst ( ADAC).
Falsch getankt: Das sollten Sie sofort tun
- Aufhören zu tanken, sobald Sie den Irrtum bemerken.
- Motor nicht starten und die Zündung auslassen.
- Erst während der Fahrt bemerkt? Sofort anhalten und den Motor ausschalten.
- Betriebsanleitung lesen: Steht dort nichts, die Herstellerwerkstatt kontaktieren ( ADAC).
- Schutzbrief oder Automobilclub anrufen und fragen, ob Abpumpen oder Abschleppen übernommen wird.
Kein Mythos mehr: Die alte Faustregel, etwas Benzin im Diesel schade nicht, gilt laut ADAC heute nicht mehr. Ist der Motor schon gelaufen, kann der Austausch des Einspritzsystems mehrere Tausend Euro kosten.
Schutzbrief: Darauf kommt es bei Falschbetankung an
Stiftung Warentest vergleicht die „Leistung bei Falschbetankung“ als eigenes Kriterium bei Schutzbriefen; nicht jeder Schutzbrief bietet sie gleich an ( Stiftung Warentest 2026). Auch beim Abschleppen gibt es Unterschiede: Der ADAC übernimmt bei Plus-Mitgliedern höchstens 300 € Abschleppkosten, andere Schutzbriefe teils ohne Obergrenze.
Ein Beispiel für Unterschiede zwischen Tarifen: Bei einem großen Versicherer ersetzt der Schutzbrief nur in bestimmten Tarifen das Entfernen des Kraftstoffs bis 500 € ( Allianz).
Die Verbraucherzentrale hält einen Schutzbrief für verzichtbar, wenn Sie schon über einen Automobilclub abgesichert sind ( Verbraucherzentrale Hamburg).
Mietwagen, Leasing, Firmenwagen
Mietwagen sind ein typisches Risiko, weil moderne Diesel am Geräusch kaum von Benzinern zu unterscheiden sind ( ADAC). Laut Allianz zahlen bei Leasing- oder Leihwagen in der Regel weder Privathaftpflicht noch Vollkasko die Falschbetankung ( Allianz); prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
Beim Firmenwagen hängt es vom Einzelfall ab, etwa davon, ob der Tankdeckel gekennzeichnet war und der Arbeitgeber informiert hat.
Pannenhilfe absichern
Vergleichen Sie, was Schutzbriefe bei Panne, Abschleppen und Falschbetankung leisten.
Häufige Fragen
Zahlt die Vollkasko, wenn ich falsch getankt habe?
Nein, in der Regel nicht. Falsches Betanken gilt in den Musterbedingungen als Betriebsschaden und nicht als Unfall.
Hilft der Schutzbrief bei Falschbetankung?
Je nach Tarif. Ein Betriebsschaden gilt im Schutzbrief als Panne, Abpumpen oder Abschleppen ist aber nicht überall gleich geregelt. Stiftung Warentest bewertet die Leistung bei Falschbetankung eigens.
Darf ich nach dem Falschtanken noch losfahren?
Nein. Starten Sie den Motor nicht und lassen Sie die Zündung aus. Merken Sie es erst während der Fahrt, halten Sie sofort an.
Was kostet Falschtanken?
Ist der Motor gelaufen, kann der Austausch des Einspritzsystems mehrere Tausend Euro kosten. Das Abpumpen zahlen Betroffene meist selbst.
Zahlt die Privathaftpflicht beim Mietwagen?
Laut Allianz zahlen bei Leasing- oder Leihwagen in der Regel weder Privathaftpflicht noch Vollkasko die Falschbetankung. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Schutzbrief oder Automobilclub?
Die Kfz-Versicherung zahlt beim Falschtanken meist nicht. Ob Ihr Schutzbrief hilft, steht in den Bedingungen.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Quellen: GDV AKB · ADAC · Stiftung Warentest · dieversicherer.de · Allianz · Verbraucherzentrale Hamburg
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.