Hagelschaden am Auto: Zahlt die Teilkasko?
Ja, die Teilkasko zahlt. Hagel ist ein Teilkaskoschaden. Die Teilkasko zahlt, auch als Teil einer Vollkasko, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Rückstufung. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, zahlt den Schaden selbst.
- Teilkasko zahlt Hagelschäden
- Keine Rückstufung, auch mit Vollkasko
- Auszahlung ohne Mehrwertsteuer
- Zeitnah melden, Fotos machen
Die kurze Antwort: Zahlt die Versicherung den Hagelschaden?
Sie haben eine Teil- oder Vollkasko. Die Musterbedingungen versichern die unmittelbare Einwirkung von Hagel auf das Fahrzeug ( AKB A.2.2.1.3). Die Vollkasko enthält die Teilkaskoleistungen ( Verbraucherzentrale Hamburg). Sie tragen nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung ( ADAC).
Sie lassen sich das Geld auszahlen, statt zu reparieren. Mehrwertsteuer erstattet der Versicherer nur, wenn sie tatsächlich anfällt ( AKB A.2.5.4). Bei einem weiteren Hagel zahlt er nur nachweisbar neue Dellen.
Sie haben nur eine Kfz-Haftpflicht. Dann übernehmen Sie die gesamten Reparaturkosten selbst ( ADAC Autoversicherung). Eine Wertminderung durch die Dellen ersetzt auch die Kasko nach Musterbedingungen nicht ( AKB A.2.5.7.1).
Reparieren oder auszahlen lassen: Was Sie bekommen
Sie können das Auto in einer Werkstatt reparieren lassen oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen, jeweils abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ( Stiftung Warentest). Ob und durch wen ein Gutachten zur Schadenhöhe erstellt wird, entscheidet der Versicherer ( ADAC).
| Punkt | Reparatur mit Rechnung | Auszahlung ohne Reparatur |
|---|---|---|
| Was gezahlt wird | Die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. | Die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur, höchstens Wiederbeschaffungswert minus Restwert ( AKB A.2.5.2.1). |
| Mehrwertsteuer | Wird erstattet, soweit sie tatsächlich anfällt. | In der Regel nicht, weil keine anfällt ( AKB A.2.5.4). |
| Selbstbeteiligung | Wird abgezogen. | Wird abgezogen ( AKB A.2.5.8). |
Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro Schaden brutto und 150 Euro Selbstbeteiligung werden ohne Reparatur 2.371 Euro erstattet, also der Nettobetrag abzüglich Selbstbeteiligung ( Stiftung Warentest).
Wer sich den Schaden auszahlen lässt und nicht repariert, muss bei einem weiteren Hagelschaden die neuen Beulen eindeutig abgrenzen. Ersetzt werden nur die neuen Schäden ( AG München, 271 C 10327/10).
Rückstufung und andere Irrtümer
Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem Hagelschaden müssen Sie deshalb keine Rückstufung befürchten ( Verbraucherzentrale, ADAC). Das gilt auch mit Vollkasko: Hagel ist von der Teilkasko gedeckt und wird nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet ( Stiftung Warentest).
- „Die Haftpflicht zahlt Unwetterschäden am eigenen Auto.“ Nein. Wer nur Haftpflicht hat, zahlt die Reparatur selbst ( ADAC Autoversicherung).
- „Bei Auszahlung bekomme ich den Betrag aus dem Gutachten.“ Nein. Ohne Reparatur fällt keine Mehrwertsteuer an, und die Selbstbeteiligung wird abgezogen ( AKB A.2.5.4, A.2.5.8).
- „Ausgezahlte Dellen zahlt der Versicherer beim nächsten Hagel noch einmal.“ Nein. Ersetzt werden nur nachweisbar neue Schäden.
Hagelschaden: Das sollten Sie jetzt tun
- Schäden dokumentieren: mit Fotos und Video möglichst detailliert ( Verbraucherzentrale).
- Zeitnah melden: mit Tag und Uhrzeit des Unwetters und dem Standort des Autos ( ADAC). Melden Sie umgehend und wahrheitsgemäß ( Verbraucherzentrale).
- Meldefrist prüfen: Sie hängt vom Vertrag ab. Die ADAC-Autoversicherung verlangt zum Beispiel eine Meldung innerhalb einer Woche ( ADAC Autoversicherung).
- Keinen Gutachter auf eigene Faust: Wer ohne Rücksprache mit dem Versicherer einen Gutachter beauftragt, kann auf den Kosten sitzen bleiben ( ADAC Autoversicherung).
- Werkstattbindung klären: Je nach Vertrag kann sie vereinbart sein ( ADAC).
- Entscheiden: Reparatur mit Rechnung oder Auszahlung ohne Mehrwertsteuer.
Nur Haftpflicht? So sichern Sie sich gegen Hagel ab
Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung gehören nach den Musterbedingungen zur Teilkasko ( AKB A.2.2.1.3). Fällt im Sturm ein Baum oder Dachziegel aufs Auto, lesen Sie Baum oder Dachziegel aufs Auto: Wer zahlt?.
Teilkasko oder Vollkasko?
Schon die Teilkasko deckt Hagelschäden am eigenen Auto.
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Achten Sie auf die Selbstbeteiligung. Sie wird bei jedem Schaden abgezogen.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko einen Hagelschaden?
Ja. Hagel ist nach den Musterbedingungen ein Teilkasko-Ereignis. Abgezogen wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Lassen Sie sich den Schaden auszahlen, statt zu reparieren, erhalten Sie den Betrag ohne Mehrwertsteuer.
Werde ich nach einem Hagelschaden zurückgestuft?
Nein. Die Teilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt. Auch mit Vollkasko wird ein Hagelschaden nicht auf den Rabatt angerechnet.
Kann ich mir den Hagelschaden auszahlen lassen?
Ja. Dann zahlt der Versicherer nach Musterbedingungen die erforderlichen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, abzüglich Selbstbeteiligung.
Zahlt die Versicherung eine Wertminderung?
Nach den GDV-Musterbedingungen nicht.
Wer zahlt den Gutachter?
Ob und durch wen ein Gutachten erstellt wird, entscheidet der Versicherer. Wer ohne Rücksprache selbst einen Gutachter beauftragt, kann auf den Kosten sitzen bleiben.
Zahlt die Kfz-Haftpflicht Hagelschäden am eigenen Auto?
Nein. Wer nur Haftpflicht hat, trägt die Reparaturkosten selbst.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Vor dem nächsten Hagel vorsorgen
Ohne Teilkasko zahlen Sie Hagelschäden am eigenen Auto selbst. Prüfen Sie, welche Kasko zu Ihrem Auto passt.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV AKB · Verbraucherzentrale · ADAC · ADAC Autoversicherung · Stiftung Warentest · VerkehrsRundschau · Verbraucherzentrale Hamburg
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.