Auto zerkratzt: Welche Versicherung zahlt?
Meist nur Ihre Vollkasko. Ist der Täter unbekannt, zahlt nur die eigene Vollkasko, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. In der Regel werden Sie danach zurückgestuft. Die Teilkasko zahlt für Kratzer nicht. Wird der Täter ermittelt, muss er den Schaden ersetzen.
- Teilkasko zahlt keine Kratzer
- Vollkasko zahlt, meist mit Rückstufung
- Täter bekannt: Er haftet selbst
- Strafantrag binnen drei Monaten
Die kurze Antwort: Wer zahlt den zerkratzten Lack?
Der Täter wird ermittelt, etwa über Zeugen. Dann haftet in erster Linie er für den Schaden ( GDV). Wer fremdes Eigentum verletzt, muss den Schaden ersetzen ( § 823 BGB).
Der Täter bleibt unbekannt und Sie haben eine Vollkasko. Sie zahlt mutwillige Schäden wie zerkratzten Lack ( GDV), abzüglich Selbstbeteiligung ( AKB A.2.5.8). Schäden in der Vollkasko wirken sich auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
Sie haben nur Teilkasko oder Haftpflicht. Vandalismus deckt nur die Vollkasko, eine Teilkasko reicht nicht ( Verbraucherzentrale). Wird der Täter nicht ermittelt, zahlen Sie den Schaden selbst ( GDV).
Was die Kasko bei Vandalismus zahlt
Nach den Musterbedingungen versichert die Vollkasko mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen ( AKB A.2.2.2.3).
- Berechtigte Personen: Richten beauftragtes Werkstatt- oder Hotelpersonal, Angestellte oder Familienangehörige den Schaden an, gilt das nach Muster nicht als Vandalismus.
- Eingeschlagene Scheibe: in der Regel über die Teilkasko versichert ( GDV).
- Auto angezündet: Brand und Explosion zahlt die Teilkasko, auch wenn jemand das Auto absichtlich anzündet.
- Rabatt: Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko ( GDV). Teilkaskoschäden wirken sich nicht aus.
Täter bekannt: Wer dann zahlt
Wer vorsätzlich oder fahrlässig fremdes Eigentum verletzt, muss den Schaden ersetzen ( § 823 Abs. 1 BGB). Eine Haftpflichtversicherung des Täters zahlt aber nicht, wenn er den Schaden vorsätzlich angerichtet hat ( § 103 VVG). Dann haftet er persönlich.
- Täter kann nicht zahlen: Ihre eigene Privathaftpflicht springt nur ein, wenn die Police eine Forderungsausfalldeckung enthält ( Verbraucherzentrale). Das hängt vom Vertrag ab.
- Kind unter sieben Jahren: Es haftet nicht selbst ( § 828 BGB). Die Eltern haften, außer sie haben ihre Aufsichtspflicht erfüllt ( § 832 BGB). Mehr dazu: Kind zerkratzt Auto: Wer zahlt?
- Strafbar: Ein Auto zu zerkratzen ist Sachbeschädigung ( § 303 StGB). Verfolgt wird sie grundsätzlich nur auf Antrag, außer die Behörde bejaht ein besonderes öffentliches Interesse ( § 303c StGB).
Auto zerkratzt: Das sollten Sie jetzt tun
- Fotografieren: den Schaden am besten aus verschiedenen Perspektiven ( GDV).
- Anzeige erstatten: Nur ein ermittelter Täter kann haftbar gemacht werden ( Verbraucherzentrale).
- Strafantrag rechtzeitig stellen: binnen drei Monaten ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren ( § 77b StGB).
- Versicherer informieren: unverzüglich, am besten gleich telefonisch ( GDV).
- Täter bekannt? Dann machen Sie den Schadenersatz bei ihm geltend.
Selbst zahlen oder Vollkasko? Wägen Sie Selbstbeteiligung und Rückstufung gegen die Reparaturkosten ab. Die Rückstufung hängt nicht von der Schadenhöhe ab, gerade bei kleineren Schäden kann sich Selbstzahlen lohnen; Stiftung Warentest bietet dafür einen Rückstufungsrechner. Teilt der Versicherer Ihnen die Schadenkosten mit, können Sie sie ihm erstatten und so die Rückstufung vermeiden ( GDV). Nicht jeder Versicherer lässt diesen Schadenrückkauf in der Vollkasko zu.
Was gegen Vandalismus-Schäden schützt
Die Vollkasko zahlt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ( Verbraucherzentrale Hamburg). Kratzer durch Unbekannte deckt nur sie.
Teilkasko oder Vollkasko?
Vandalismus am Lack ist nur über die Vollkasko versichert.
Forderungsausfall absichern
Kann ein bekannter Täter nicht zahlen, hilft die Privathaftpflicht nur mit Forderungsausfalldeckung.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko, wenn mein Auto zerkratzt wurde?
Nein. Vandalismus wie zerkratzten Lack zahlt nur die Vollkasko. Die Teilkasko zahlt nur Sonderfälle wie eine eingeschlagene Scheibe oder Brand.
Werde ich nach Vandalismus in der Vollkasko zurückgestuft?
In der Regel ja. Schäden in der Vollkasko wirken sich auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, auch bei Vandalismus.
Lohnt es sich, einen Kratzer über die Vollkasko abzurechnen?
Bei kleinen Schäden kann Selbstzahlen günstiger sein, weil Selbstbeteiligung und Rückstufung anfallen. Die Rückstufung hängt nicht von der Schadenhöhe ab.
Zahlt die Haftpflicht des Täters?
Nicht, wenn er den Schaden vorsätzlich angerichtet hat. Dann haftet er persönlich.
Wie lange habe ich für den Strafantrag Zeit?
Drei Monate. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie von Tat und Täter erfahren.
Zahlt meine eigene Haftpflicht, wenn der Täter nicht zahlen kann?
Nur wenn Ihre Police eine Forderungsausfalldeckung enthält.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Vollkasko gegen Vandalismus prüfen
Bleibt der Täter unbekannt, zahlt nur die Vollkasko. Prüfen Sie, welche Kasko zu Ihrem Auto passt.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV AKB · dieversicherer.de · Verbraucherzentrale · § 823 BGB · § 103 VVG · § 77b StGB · Stiftung Warentest · Verbraucherzentrale Hamburg
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.