123 Frage · Wer zahlt?

Steinschlag in der Scheibe: Zahlt die Teilkasko?

Ja, die Teilkasko zahlt. Steinschlag in der Scheibe ist Glasbruch und damit ein Teilkaskoschaden, ohne Rückstufung. Bei einer Reparatur verzichten Versicherer meist auf die Selbstbeteiligung, beim Austausch wird sie abgezogen. Der Vordermann haftet nur in Ausnahmefällen.

  • Glasbruch zahlt die Teilkasko
  • Keine Rückstufung
  • Reparatur oft ohne Selbstbeteiligung
  • Vor der Reparatur melden

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Steinschlag?

● Zahlt

Sie haben eine Teil- oder Vollkasko. Glasbruch ist nach Muster ein Teilkasko-Ereignis; zur Verglasung zählen Front-, Heck-, Dach- und Seitenscheiben ( AKB A.2.2.1.5). Eine Rückstufung entfällt ( GDV).

◆ Kommt darauf an

Der Stein kam vom Auto vor Ihnen. Bei hochgeschleuderten Steinen haftet der Vorausfahrende meist nicht. Fuhr er zu schnell oder löste sich der Stein von seiner Ladefläche, muss seine Kfz-Haftpflicht zahlen ( ADAC).

▲ Zahlt nicht

Sie haben nur eine Kfz-Haftpflicht. Sie deckt keine Steinschlagschäden am eigenen Auto ( ADAC). Lackschäden durch Steinschlag laufen über die Vollkasko, dann ändert sich die Schadenfreiheitsklasse ( GDV).

Reparatur oder Austausch: Was gilt für die Scheibe?

Punkt Reparatur Austausch
Wann Schaden kleiner als fünf Millimeter, mindestens zehn Zentimeter vom Rand, nicht im Sichtfeld, nur auf der Außenseite ( ADAC). Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, etwa bei Rissen ( GDV).
Selbstbeteiligung In der Regel keine ( GDV), oft nur in der Partnerwerkstatt. Das hängt von Versicherer und Vertrag ab ( ADAC). Wird abgezogen ( ADAC).

Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Gesicht des Fahrers. Ein Scheibenwechsel kostet bei einem Kleinstwagen normalerweise knapp 500 Euro. Bei Premiumfahrzeugen können es 1.500 Euro oder mehr sein, vor allem wegen der Neukalibrierung der Kamera ( ADAC).

Kamera und Sensoren: Nach den Musterbedingungen gehören Glas- und Kunststoffteile von Kamera- und Assistenzsystemen nicht zur Verglasung; Folgeschäden sind nicht versichert ( AKB A.2.2.1.5). Laut ADAC zahlt die Versicherung Schäden an der verbauten Technik in der Regel. Ob das für Sie gilt, hängt vom Vertrag ab.

Wann der Vordermann haftet

Wird beim Betrieb eines Autos eine Sache beschädigt, muss der Halter den Schaden ersetzen ( § 7 StVG). Zwischen Autofahrern ist die Haftung aber ausgeschlossen, wenn ein unabwendbares Ereignis vorliegt, Halter und Fahrer also jede gebotene Sorgfalt beachtet haben ( § 17 Abs. 3 StVG).

  • Hochgeschleuderter Stein: Eine Haftung des Vorausfahrenden scheidet meist aus ( ADAC).
  • Zu schnell oder Stein von der Ladefläche: Dann zahlt die Kfz-Haftpflicht des vorausfahrenden Fahrzeugs, auch bei einem Lkw.
  • Urteil: Ließ sich nicht ausschließen, dass der Stein von der ungesicherten Ladefläche eines Lkw fiel, haftete der Lkw-Halter. Die Beweislast für ein unabwendbares Ereignis trägt der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs ( LG Heidelberg, 5 S 30/11).

Der Nachweis ist in der Praxis nicht immer einfach ( ADAC). Haftet kein anderer, bleibt Ihre Teilkasko.

Steinschlag: Das sollten Sie jetzt tun

  • Fotografieren: Oft genügt ein Foto des Schadens als Beweis ( GDV).
  • Abdecken: die Stelle mit einem Aufkleber oder einer Folie überkleben, damit kein Wasser oder Schmutz eindringt ( ADAC).
  • Vor der Reparatur melden: und das Vorgehen abstimmen ( ADAC). Viele Versicherer arbeiten mit Partnerwerkstätten ( GDV).
  • Nicht ignorieren: Ein Schaden im Fernsichtbereich ist bei der Hauptuntersuchung in der Regel ein erheblicher Mangel ( ADAC).
  • Stein von einer Ladefläche? Notieren Sie Kennzeichen und Zeugen, um die Haftpflicht des Verursachers in Anspruch zu nehmen.

Teilkasko: Darauf kommt es bei Glasschäden an

Glasbruch ist die häufigste Schadenart in der Teilkasko: Für 2020 nennt der GDV mehr als 1,9 Millionen Fälle ( GDV). Ein weiterer typischer Teilkasko-Fall: Hagelschaden am Auto.

Teilkasko oder Vollkasko?

Schon die Teilkasko deckt Glasbruch an der Scheibe.

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Achten Sie auf die Selbstbeteiligung beim Scheibentausch und darauf, ob Kamera und Sensoren mitversichert sind.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko einen Steinschlag?

Ja. Steinschlag in der Scheibe ist Glasbruch und damit ein Teilkaskoschaden. Eine Rückstufung gibt es nicht.

Muss ich bei Steinschlag eine Selbstbeteiligung zahlen?

Bei einer Reparatur verzichten Versicherer in der Regel darauf, oft nur in der Partnerwerkstatt. Beim Austausch der Scheibe wird sie abgezogen.

Wann kann die Scheibe repariert werden?

Wenn der Schaden kleiner als fünf Millimeter ist, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, nicht im Sichtfeld des Fahrers ist und nur die Außenseite betrifft.

Was kostet ein Scheibentausch?

Bei einem Kleinstwagen laut ADAC normalerweise knapp 500 Euro. Bei Premiumfahrzeugen mit Kamera-Kalibrierung können es 1.500 Euro oder mehr sein.

Muss der Vordermann den Steinschlag zahlen?

Meist nicht. Seine Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn er zu schnell fuhr oder sich der Stein von seiner Ladefläche löste.

Zahlt die Teilkasko auch Lackschäden durch Steinschlag?

Nein. Lackschäden am eigenen Auto laufen über die Vollkasko, dann ändert sich die Schadenfreiheitsklasse.

Glasschäden über die Teilkasko absichern

Ohne Teilkasko zahlen Sie einen Steinschlag meist selbst. Prüfen Sie, welche Kasko zu Ihrem Auto passt.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quellen: GDV AKB · dieversicherer.de · ADAC · ADAC Ratgeber · ADAC Rechtsberatung · § 7 StVG · § 17 StVG · Rechtslupe

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.