123 Frage · Wer zahlt?

Schaden durch Schlagloch: Wer zahlt?

Kommt darauf an. Die Kommune oder ein anderer Straßenbaulastträger haftet nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. War das Loch gut sichtbar oder das Tempo nicht angepasst, wird der Ersatz oft gekürzt oder entfällt. Sonst zahlt nur die eigene Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht zahlen nicht.

  • Stadt haftet nur bei Pflichtverletzung
  • Mitverschulden kürzt den Ersatz
  • Nur die Vollkasko zahlt
  • Beweise sofort sichern

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Schlagloch-Schaden?

● Zahlt

Sie haben eine Vollkasko. Sie übernimmt Schlaglochschäden, Sie zahlen aber die vereinbarte Selbstbeteiligung. In der Regel folgt eine Rückstufung ( GDV).

◆ Kommt darauf an

Der Straßenbaulastträger hat seine Pflicht verletzt. Er muss vor unvermuteten, nicht ohne Weiteres erkennbaren Gefahrenstellen warnen ( ADAC). Die Hürden für eine erfolgreiche Klage liegen aber hoch ( GDV).

▲ Zahlt nicht

Kfz-Haftpflicht und Teilkasko übernehmen keine Schlaglochschäden ( GDV, Stiftung Warentest).

Wann Stadt oder Straßenbaulastträger haften

Für den Straßenzustand ist der Verkehrssicherungspflichtige verantwortlich, je nach Straße Bund, Land, Kreis, Gemeinde oder ein Privater ( ADAC). Verletzt ein Amtsträger vorsätzlich oder fahrlässig seine Amtspflicht, muss der Schaden ersetzt werden ( § 839 BGB). Die Verantwortung trifft dann grundsätzlich die Körperschaft, nicht den Mitarbeiter ( Art. 34 GG).

  • Nur unerkennbare Gefahren: Beseitigen muss der Pflichtige nur Gefahren, die ein sorgfältiger Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Die Straße ist so hinzunehmen, wie sie sich erkennbar darbietet ( LG Köln, 5 O 175/16).
  • Warnschild kann genügen: Im Einzelfall reicht zunächst eine Warntafel oder ein Tempolimit ( ADAC).
  • Kein Schild: Auch dann liegt nicht automatisch eine Pflichtverletzung vor ( GDV).
  • Kontrollen: Viel befahrene Straßen müssen mehrmals wöchentlich, unter Umständen täglich kontrolliert werden, wenig befahrene seltener.
  • Autobahn: Hier dürfen Sie erwarten, dass keine tiefen Schlaglöcher vorhanden sind. Auf wenig befahrenen Strecken müssen Sie mit Fahrbahnschäden rechnen ( ADAC).

Mitverschulden: Wann der Ersatz gekürzt wird

Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, hängt der Ersatz vom Anteil der Verursachung ab ( § 254 BGB). Es gilt das Sichtfahrgebot: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können ( § 3 StVO). Wer zu schnell fährt, hat kaum Aussicht auf staatlichen Schadenersatz ( GDV).

Fall Ergebnis
Klage nach Amtshaftungsgrundsätzen (LG Köln, 5 O 175/16) Abgewiesen; dem Kläger wurde zudem ein anspruchsausschließendes Mitverschulden angerechnet ( LG Köln).
Große Pfütze, Tiefe nicht erkennbar (LG Köln, 5 O 126/07) Sie müssen drumherum fahren ( Stiftung Warentest).
Sehr tiefes Loch trotz Warnschildern (OLG Celle, 8 U 199/06) Die Stadt musste die Hälfte des Schadens zahlen ( Stiftung Warentest).

Schlagloch-Schaden: Das sollten Sie jetzt tun

  • Beweise sichern: Sie müssen den Schaden nachweisen. Fotografieren Sie Schlagloch, Straße und Auto, notieren Sie Zeugen und das erlaubte Tempo ( ADAC). Am besten mit Zollstock im Bild ( Stiftung Warentest).
  • Polizei und Versicherung informieren: Unter Umständen sollten Sie die Polizei rufen. Angaben und Fotos können die Regulierung beschleunigen ( GDV).
  • Zuständigen Träger ermitteln: Bund, Land, Kreis oder Gemeinde. Richten Sie den Anspruch an die Körperschaft.
  • In die Werkstatt: möglichst bald, wenn das Auto ungewöhnliche Geräusche macht oder zur Seite zieht ( ADAC).
  • Verjährung beachten: drei Jahre ( § 195 BGB), ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Umstände und Schuldner kennen ( § 199 BGB).
  • Abwägen: Zahlt der Träger nicht, rechnen Sie Selbstbeteiligung und Rückstufung der Vollkasko gegen die Reparaturkosten.

Was bei Schlaglöchern schützt

Haftet der Straßenbaulastträger nicht, übernimmt den Schaden nur die Vollkasko, wenn Sie eine abgeschlossen haben ( ADAC).

Teilkasko oder Vollkasko?

Schlaglochschäden am eigenen Auto zahlt nur die Vollkasko.

Tarife vergleichen

Achten Sie auf die Selbstbeteiligung in der Vollkasko. Sie fällt auch bei Schlaglochschäden an.

Häufige Fragen

Zahlt die Stadt meinen Schlagloch-Schaden?

Nur wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. War das Loch gut sichtbar oder das Tempo nicht angepasst, wird der Ersatz oft gekürzt oder entfällt.

Zahlt die Teilkasko bei Schlaglöchern?

Nein. Kfz-Haftpflicht und Teilkasko übernehmen keine Schlaglochschäden. Das zahlt nur die Vollkasko.

Gegen wen richte ich den Anspruch?

Gegen den Straßenbaulastträger, je nach Straße Bund, Land, Kreis oder Gemeinde. Bei einer Amtspflichtverletzung haftet grundsätzlich die Körperschaft, nicht der einzelne Mitarbeiter.

Wie oft muss die Straße kontrolliert werden?

Auf viel befahrenen Straßen mehrmals wöchentlich, unter Umständen täglich. Auf wenig befahrenen Straßen kann seltener genügen.

Welche Frist gilt für den Schadenersatz?

Regelmäßig drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Umstände und Schuldner kennen.

Werde ich bei Abrechnung über die Vollkasko zurückgestuft?

In der Regel ja. Außerdem zahlen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Für das nächste Schlagloch vorsorgen

Die Stadt zahlt nur, wenn sie ihre Pflichten verletzt hat. Sonst bleibt allein die Vollkasko. Prüfen Sie, welche Kasko zu Ihrem Auto passt.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Quellen: ADAC · dieversicherer.de · § 839 BGB · Art. 34 GG · LG Köln · § 254 BGB · Stiftung Warentest · § 199 BGB

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.