Handy gestohlen: Was tun und wer zahlt?
Kommt darauf an, wie es gestohlen wurde. Lassen Sie zuerst Gerät und SIM-Karte sperren und zeigen Sie den Diebstahl mit der IMEI bei der Polizei an. Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert bei Einbruchdiebstahl und Raub, nach den Musterbedingungen außerdem in einigen begrenzten Fällen wie dem Diebstahl aus dem aufgebrochenen Auto. Einen einfachen Diebstahl, etwa durch Taschendiebe, zahlt sie meist nicht. Handyversicherungen leisten bei Diebstahl nur unter strengen Bedingungen.
- Erst orten und fern sperren, dann SIM sperren
- Anzeige mit IMEI bei der Polizei
- Hausrat: Einbruch und Raub ja, Taschendiebstahl meist nein
- Kasko: Handy nach Muster nicht versicherbar
Die kurze Antwort: Wer zahlt das gestohlene Handy?
Einbrecher holen das Handy aus der Wohnung, oder jemand raubt es Ihnen mit Gewalt. Die normale Hausrat zahlt bei Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder einem Überfall ( Verbraucherzentrale), und zwar den Neuwert eines gleichwertigen Geräts ( VHB 2022 A 14.1.1). Unterwegs gilt die Außenversicherung weltweit ( VHB 2022 A 12.1).
Das Handy wird aus dem aufgebrochenen, verschlossenen Auto gestohlen. Die Musterbedingungen sehen dafür Schutz mit einer Entschädigungsgrenze vor ( VHB 2022 A 4.2.1); ob und bis zu welcher Höhe, hängt von Ihrem Vertrag ab. Eine Handyversicherung zahlt bei Diebstahl in der Regel nur, wenn Sie das Telefon eng am Körper trugen ( Stiftung Warentest).
Einfacher Diebstahl, etwa aus der Jacke im Gedränge: Das ist rechtlich kein Raub, die Hausrat zahlt nicht ( Stiftung Warentest, VHB 2022 A 4.4.1). Nach den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung sind Mobiltelefone in der Kasko nicht versicherbar, auch nicht in der Halterung ( AKB A.2.1.2.3).
Handy gestohlen: Das sollten Sie jetzt tun
- 1. Orten, sperren, löschen: Fast alle Smartphones lassen sich aus der Ferne orten, sperren und löschen. Das geht nur, solange das Gerät eingeschaltet und die SIM-Karte aktiv ist; rufen Sie deshalb erst danach die Sperrhotline an ( Verbraucherzentrale). Ist die SIM-Karte deaktiviert, lässt sich kein Sperrcode mehr empfangen ( BSI).
- 2. SIM-Karte sperren: Lassen Sie das Handy umgehend beim Netzbetreiber sperren, auch ein Prepaid-Handy ( Verbraucherzentrale). Sonst können Diebe hohe Rechnungen verursachen. Finden Sie die Nummer Ihres Anbieters nicht, hilft der Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 30 4050 4050 ( Verbraucherzentrale). Er sperrt auch SIM-Karten, Bankkarten und den Online-Ausweis; aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos ( Sperr-Notruf).
- 3. Anzeige mit IMEI: Für die Anzeige braucht die Polizei die 15-stellige IMEI-Nummer. Sie erscheint nach Eingabe von *#06# und steht oft auf der Verpackung oder im Vertrag ( Verbraucherzentrale).
- 4. Passwörter ändern: War das Handy nicht oder nur schwach gesichert, ändern Sie umgehend die Passwörter aller Dienste, die Sie über das Smartphone nutzen, etwa E-Mail, Shopping und soziale Netzwerke ( Verbraucherzentrale).
- 5. Versicherer unverzüglich informieren: Den Versicherungsfall müssen Sie unverzüglich melden ( § 30 VVG). Liegt ein Versicherungsfall vor, gehört die Anzeige mit IMEI in jedem Fall dazu ( Verbraucherzentrale).
Sind auch Geldbörse oder Karten weg, lesen Sie Geldbörse gestohlen.
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einbrecher nehmen das Handy aus der Wohnung mit. | Die Hausrat, zum Neuwert ( Verbraucherzentrale, VHB 2022 A 14.1.1). | ● Gedeckt |
| Ein Dieb reißt Ihnen in der Fußgängerzone die Handtasche samt Handy weg. | Muss er dabei Ihren Widerstand mit Gewalt überwinden, ist das Raub; die Hausrat zahlt die Wiederbeschaffung, unterwegs über die Außenversicherung ( VHB 2022 A 4.4.1 und A 12.1). Reißt er die Tasche nur überraschend an sich, liegt nach den Bedingungen kein Raub vor ( OLG Hamm, 20 U 4/20). | ◆ Kommt darauf an |
| Das Handy wird im Gedränge aus der Jacke gezogen. | Kein Raub, die Hausrat zahlt nicht ( Stiftung Warentest). Auch Handyversicherer mussten in solchen Fällen oft nicht zahlen, etwa LG Berlin, 7 S 26/10, beim Diebstahl aus der Handtasche in voller S-Bahn ( Stiftung Warentest). Mehr: Taschendiebstahl. | ▲ Nicht gedeckt |
| Das Handy wird aus dem aufgebrochenen, verschlossenen Auto gestohlen. | Die Kasko nach den Musterbedingungen nicht ( AKB A.2.1.2.3). Die Hausrat nach dem Muster bis zur vereinbarten Grenze; ob und wie hoch, hängt von Ihrem Vertrag ab ( VHB 2022 A 4.2.1). | ◆ Kommt darauf an |
| Im Freibad liegt das Handy unter dem Handtuch und ist weg. | Nicht versichert. Anders wäre es bei einem aufgebrochenen Spind ( GDV). | ▲ Nicht gedeckt |
| Handy und Wohnungsschlüssel werden gestohlen, später dringt jemand mit dem Schlüssel in die Wohnung ein. | Einbruchdiebstahl nur, wenn der Schlüsseldiebstahl nicht fahrlässig ermöglicht wurde ( VHB 2022 A 4.1.5.2). Der BGH hat eine gleichartige Klausel eines Versicherers für wirksam gehalten ( BGH, IV ZR 118/22). | ◆ Kommt darauf an |
Hausrat oder Handyversicherung: Was gilt beim Diebstahl?
| Thema | Hausratversicherung | Handyversicherung |
|---|---|---|
| Einbruch, Raub | Versichert, zum Neuwert ( Verbraucherzentrale Hamburg) | Je nach Tarif; der Diebstahlschutz ist oft ein Zusatz ( Stiftung Warentest) |
| Einfacher Diebstahl | Meist nicht ( Verbraucherzentrale) | Meist nur bei Verwahrung eng am Körper ( Stiftung Warentest) |
| Zeitliche Grenzen | – | Nachtklauseln begrenzen den Schutz oft auf 6 bis 22 Uhr ( Verbraucherzentrale) |
| Praxis | – | 77 Prozent der befragten Handybesitzer verwahren ihr Handy im öffentlichen Raum so, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste (Forsa, Dezember 2016, Verbraucherzentrale Hamburg) |
Unser Hinweis: Laut Verbraucherzentrale lohnen sich spezielle Handyversicherungen eigentlich nur bei sehr hochwertigen Geräten; achten Sie dann auf Schutz im Ausland ( Verbraucherzentrale). Für Sturz- und Displayschäden an fremden Handys lesen Sie Fremdes Handy fallen gelassen.
Typische Irrtümer beim Handydiebstahl
- „Die Hausrat zahlt jedes gestohlene Handy.“ Nur bei Einbruchdiebstahl, Raub und wenigen begrenzten Fällen wie dem aufgebrochenen Auto ( Verbraucherzentrale, VHB 2022 A 4.2.1). Ohne Überwindung eines bewussten Widerstands liegt kein Raub vor ( VHB 2022 A 4.4.1).
- „Mit Diebstahlschutz in der Handyversicherung ist jeder Diebstahl gedeckt.“ In der Regel nur, wenn das Telefon eng am Körper getragen oder nie aus den Augen gelassen wurde ( Stiftung Warentest).
- „Ein Prepaid-Handy muss ich nicht sperren.“ Doch, auch Prepaid-Handys sollten gesperrt werden ( Verbraucherzentrale).
Hausrat mit Außenversicherung prüfen
Achten Sie im Vergleich auf die Außenversicherung und auf die Regelung zum Diebstahl aus dem Auto. Eine Handyversicherung ersetzt die Hausrat beim Einbruch nicht.
Häufige Fragen
Wo finde ich die IMEI meines Handys?
Geben Sie *#06# ein, dann erscheint die 15-stellige IMEI. Sie steht oft auch auf der Verpackung oder im Mobilfunkvertrag. Notieren Sie sie am besten schon jetzt.
Kann ich die SIM-Karte über 116 116 sperren?
Ja, der Sperr-Notruf nennt SIM-Karten ausdrücklich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ihn, wenn Sie die Nummer Ihres Anbieters nicht finden. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn unter +49 30 4050 4050.
Zahlt die Hausrat den Kaufpreis oder den Zeitwert?
Versicherungswert ist der Neuwert, also der Betrag für ein gleichwertiges Gerät in neuwertigem Zustand. Das muss nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein.
Zahlt die Teilkasko ein Handy, das aus dem Auto gestohlen wurde?
Nach den Musterbedingungen nein: Mobiltelefone sind in der Kfz-Kasko nicht versicherbar, auch nicht in einer Halterung. In Frage kommt die Hausrat, die nach dem Muster den Diebstahl aus dem aufgebrochenen Auto bis zu einer Grenze einschließt.
Zahlt die Hausrat ein neues Schloss, wenn der Schlüssel mit gestohlen wurde?
Nur wenn die Wohnungsschlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind, etwa bei einem Raub. Beim einfachen Diebstahl der Tasche ist das nach den Musterbedingungen nicht der Fall.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen
Gegen Einbruch und Raub schützt die Hausrat, auch unterwegs. Prüfen Sie Außenversicherung und Kfz-Aufbruch, bevor Sie zusätzlich eine Handyversicherung abschließen.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: Verbraucherzentrale (Handy gestohlen) · Verbraucherzentrale Hamburg · Verbraucherzentrale (Geräteversicherung) · Stiftung Warentest (Handyversicherung) · Sperr-Notruf 116 116 · BSI · GDV VHB 2022 · GDV AKB · BGH IV ZR 118/22 · § 30 VVG
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.