Auto aufgebrochen: Wer zahlt Scheibe und Sachen?
Kommt darauf an, was fehlt. Die eingeschlagene Scheibe und gestohlene fest eingebaute Teile zahlt die Teilkasko, ohne Rückstufung. Handy, Laptop oder Tasche ersetzt die Kasko nie. Dafür kommt die Hausrat in Frage, wenn Ihr Vertrag Diebstahl aus dem aufgebrochenen Auto einschließt, meist bis zu einer Höchstgrenze. Aufbruchschäden beim Versuch, das Auto oder Teile zu stehlen, zahlt ebenfalls die Teilkasko; mutwillige Kratzer nur die Vollkasko.
- Scheibe: Teilkasko (Glasbruch)
- Fest eingebaute Teile: Teilkasko
- Tasche, Laptop, Handy: nicht die Kasko
- Polizei und Versicherer sofort informieren
Die kurze Antwort: Wer zahlt nach dem Autoaufbruch?
Die Scheibe ist eingeschlagen oder fest eingebaute Teile wurden ausgebaut. Glasbruch ist in der Teilkasko versichert ( AKB A.2.2.1.5), ebenso gestohlene fest verbaute Teile und die dabei eingeschlagene Scheibe ( GDV).
Aus dem Auto wurden Tasche, Kleidung oder Einkäufe gestohlen. Die Musterbedingungen der Hausrat sehen dafür Schutz vor, wenn ein verschlossenes Auto aufgebrochen wurde; Ausschlüsse und Höchstbetrag legt der Vertrag fest ( VHB 2022 A 4.2.1). Schäden am Schloss oder an der Tür zahlt die Teilkasko, wenn sie beim (versuchten) Diebstahl des Autos oder seiner Teile entstanden sind ( BGH, IV ZR 248/08).
Handys, mobile Navis, Reisegepäck und persönliche Gegenstände sind in der Kasko nicht versicherbar ( AKB A.2.1.2.3). War das Auto nicht abgeschlossen, fehlt das Aufbrechen eines verschlossenen Autos, das die Hausrat-Regel voraussetzt ( VHB 2022 A 4.2.1). Mit nur einer Kfz-Haftpflicht zahlt für Scheibe und Teile niemand ( AKB A.1.5.3).
Auto aufgebrochen: Das sollten Sie jetzt tun
- 1. Fotografieren: Halten Sie den Schaden fest, am besten aus verschiedenen Perspektiven, bevor etwas verändert wird ( GDV).
- 2. Anzeige bei der Polizei: Als Nachweis empfiehlt sich eine Strafanzeige, die oft auch die Bedingungen verlangen ( GDV). Übersteigt ein Entwendungsschaden den Betrag aus Ihrem Vertrag, ist die Anzeige Pflicht ( AKB E.1.3.3).
- 3. Karten, SIM und Schlüssel: Lagen Geldbörse oder Handy im Auto, lassen Sie Bank- und SIM-Karten sofort sperren ( ADAC); mehr dazu: Geldbörse gestohlen. Fehlt der Wohnungsschlüssel, zahlt die Hausrat den Schlosstausch, wenn der Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen ist ( VHB 2022 A 13.2.5).
- 4. Kaskoversicherer melden: Den Diebstahl mitversicherter Teile unverzüglich in Textform ( AKB E.1.3.1), andere Schäden innerhalb einer Woche ( AKB E.1.1.1). Vor der Reparatur die Weisung des Versicherers einholen ( AKB E.1.3.2).
- 5. Hausratversicherer und Polizei: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich; die Polizei erhält eine Stehlgutliste. Dem Versicherer reichen Sie zügig eine Liste mit Wert, Kaufpreis und Kaufdatum ein; nach mehr als zwei Wochen kann es eng werden ( Stiftung Warentest).
Wurde ein Laptop gestohlen, lesen Sie Laptop gestohlen. Ist das ganze Auto weg, gilt Auto gestohlen: Was zahlt die Teilkasko?.
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|---|---|
| Seitenscheibe eingeschlagen, die Handtasche vom Beifahrersitz ist weg. | Die Scheibe zahlt die Teilkasko ( AKB A.2.2.1.5). Tasche und Inhalt nur die Hausrat, wenn Diebstahl aus dem aufgebrochenen Auto vereinbart ist, bis zur Grenze im Vertrag ( VHB 2022 A 4.2.1). | ◆ Kommt darauf an |
| Diebe bauen das fest eingebaute Navi und den Airbag aus. | Die Teilkasko zahlt fest verbaute Teile ( GDV); Navi- und Audiosysteme bis zur Wertgrenze im Vertrag ( AKB A.2.1.2.2). | ● Gedeckt |
| Der Laptop lag im verschlossenen Kofferraum. | Nicht die Kasko ( AKB A.2.1.2.3). Die Hausrat nur mit Einschluss für Diebstahl aus dem Auto ( VHB 2022 A 4.2.1). Mehr: Laptop gestohlen. | ◆ Kommt darauf an |
| Das Türschloss ist aufgehebelt, gestohlen wurde nichts. | Wollte der Dieb Auto oder Teile stehlen, zahlt die Teilkasko auch beim Versuch ( BGH, IV ZR 248/08). Mutwillige Schäden sind Vandalismus: nur Vollkasko ( GDV), mit Rückstufung ( GDV). Die Abgrenzung ist oft strittig ( ADAC). | ◆ Kommt darauf an |
| Das Auto war nicht abgeschlossen, die Sporttasche ist weg. | Die Hausrat-Regel setzt voraus, dass ein verschlossenes Auto aufgebrochen wurde ( VHB 2022 A 4.2.1). | ▲ Nicht gedeckt |
Welche Versicherung zahlt was nach dem Aufbruch?
| Was ist betroffen? | Wer zahlt? | Quelle |
|---|---|---|
| Eingeschlagene Scheibe, Spiegelglas, Leuchtenabdeckung | Teilkasko (Glasbruch), ohne Rückstufung. Folgeschäden sind nicht versichert. | AKB A.2.2.1.5, GDV |
| Fest eingebaute Teile wie Airbag oder Bordcomputer | Teilkasko. Fest eingebaute Radio- und Navigationssysteme bis zu einer Wertgrenze, die im Vertrag steht. | AKB A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2, GDV |
| Handy, mobiles Navi, Laptop, Reisegepäck | Nie die Kasko: Diese Gegenstände sind dort nicht versicherbar. | AKB A.2.1.2.3 |
| Tasche, Kleidung, Einkäufe | Hausrat, wenn Ihr Vertrag Diebstahl aus dem aufgebrochenen, verschlossenen Auto einschließt; mit Höchstbetrag je Schaden, der im Vertrag steht. | VHB 2022 A 4.2.1 |
| Aufgehebeltes Schloss, beschädigte Tür oder Armaturen | Beim Diebstahl oder Diebstahlversuch des Autos oder fest eingebauter Teile: Teilkasko. Mutwillige Schäden wie Kratzer: Vandalismus, nur die Vollkasko, mit Rückstufung. | BGH IV ZR 248/08, GDV |
Laut GDV-Zahlen gab es 2021 rund 54.000 Fälle, in denen fest verbaute Autoteile gestohlen wurden ( GDV, 2023). Steinschläge in der Scheibe erklärt Steinschlag in der Scheibe, Kratzer am Lack Auto zerkratzt.
Typische Irrtümer nach dem Autoaufbruch
- „Die Teilkasko zahlt auch Handy und Laptop aus dem Auto.“ Nein. Solche Gegenstände sind in der Kasko nicht versicherbar ( AKB A.2.1.2.3).
- „Nach dem Aufbruch werde ich zurückgestuft.“ Nicht für Teilkaskoschäden wie Scheibe oder Teile ( GDV). Nur wenn die Vollkasko einen Vandalismusschaden zahlt.
- „Die Hausrat zahlt alles, was im Auto lag.“ Nur wenn der Vertrag Diebstahl aus dem aufgebrochenen Auto einschließt, und nur bis zur Grenze ( VHB 2022 A 4.2.1); sonst greift sie für das Auto meist nicht ( Stiftung Warentest). Teile und Zubehör des Autos gehören nie zum Hausrat ( VHB 2022 A 9.1.3).
Vorbeugen: Die Polizei rät, Navi, Handy und abnehmbare Bedienteile mitzunehmen und auch die Navi-Halterung zu entfernen, weil Diebe Autos schon wegen einer sichtbaren Halterung öffnen ( Polizeiliche Kriminalprävention).
Kasko und Hausrat prüfen
Achten Sie im Vergleich auf Glasbruch und Selbstbeteiligung in der Kasko und auf den Einschluss „Diebstahl aus Kfz“ samt Grenze in der Hausrat.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko die eingeschlagene Autoscheibe?
Ja. Glasbruch ist in der Teilkasko versichert, auch wenn die Scheibe bei einem Diebstahl eingeschlagen wurde. Teilkaskoschäden führen nicht zur Rückstufung; abgezogen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wer zahlt die gestohlene Tasche aus dem Auto?
Die Kasko nicht. Die Hausrat zahlt nur, wenn Ihr Vertrag Diebstahl aus einem aufgebrochenen, verschlossenen Auto einschließt, und nur bis zum vereinbarten Höchstbetrag je Schaden.
Muss ich nach dem Autoaufbruch zur Polizei?
Übersteigt ein Entwendungsschaden den Betrag aus Ihrem Kaskovertrag, ist die Anzeige Pflicht. Unabhängig davon verlangen Versicherer die Anzeige oft als Nachweis. Für die Hausrat zeigen Sie den Diebstahl ebenfalls der Polizei an.
Wie schnell muss ich den Aufbruch melden?
Den Diebstahl mitversicherter Teile nach den Musterbedingungen unverzüglich in Textform, andere Kaskoschäden innerhalb einer Woche. Für die Hausrat die Liste der gestohlenen Sachen zügig einreichen; nach mehr als zwei Wochen kann es eng werden.
Zahlt die Versicherung das aufgebrochene Türschloss?
Kommt darauf an. Schäden, durch die der Dieb das Auto oder fest eingebaute Teile stehlen wollte, zahlt die Teilkasko, auch beim bloßen Versuch. Mutwillige Beschädigungen gelten als Vandalismus; die zahlt nur die Vollkasko, dann mit Rückstufung. Die Abgrenzung ist oft strittig.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Kasko und Hausrat passend wählen
Die Scheibe zahlt die Teilkasko, die Sachen im Auto nur eine passende Hausrat. Vergleichen Sie beides nach Leistung und Grenzen.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV AKB · GDV VHB 2022 · dieversicherer.de (Autodiebstahl) · dieversicherer.de (Vandalismus) · dieversicherer.de (Funkschlüssel) · ADAC (Autodiebstahl) · BGH IV ZR 248/08 (iww) · Stiftung Warentest (Campingmobil) · Stiftung Warentest (Hausrat-Tipps) · polizei-beratung.de · Verbraucherzentrale
Stand: 21.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.