123 Frage · Wer zahlt?

Helfer auf der Baustelle verletzt: Wer zahlt?

Oft die BG BAU. Wer beim privaten Hausbau hilft, kann über die BG BAU gesetzlich unfallversichert sein, auch ohne Bezahlung. Der Bauherr muss das Bauvorhaben melden und die Helferstunden angeben. Für kurze Gefälligkeiten unter Nahestehenden gilt der Schutz nicht. Bauherr und Ehepartner selbst sind nicht automatisch versichert.

  • Helfer oft versichert
  • Bauherr meldet Stunden
  • Gefälligkeit: kein Schutz
  • Bauherr selbst: freiwillig

Die kurze Antwort: Wer zahlt nach dem Unfall auf der Baustelle?

● Zahlt

Ein Freund hilft mehrere Tage beim Mauern und stürzt vom Gerüst. Helfer auf privaten Baustellen können automatisch versichert sein, egal ob sie bezahlt werden; die BG BAU prüft den Einzelfall ( BG BAU).

◆ Kommt darauf an

Ein Handwerker einer Firma verletzt sich. Er ist über seinen Arbeitgeber versichert, nicht über Sie als Bauherr ( BG BAU).

▲ Zahlt nicht

Der Vater hilft kurz beim Tragen einer Platte. Bei einer kurzen, ungefährlichen Gefälligkeit unter Menschen, die sich gut kennen, besteht kein Schutz ( BG BAU). Auch Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner sind nicht automatisch versichert ( BG BAU).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Freund hilft an mehreren Wochenenden beim Innenausbau. BG BAU, wenn er als Helfer versichert ist; Leistungen bei Arbeitsunfällen, auch auf dem Weg zur Baustelle ( BG BAU). ● Gedeckt
Nachbar hilft eine halbe Stunde beim Ausladen. Kurze Gefälligkeit: kein Schutz der BG BAU ( BG BAU); Behandlung über die Krankenkasse ( § 27 SGB V). ◆ Teilweise
Bauherr stürzt selbst von der Leiter. Nicht automatisch versichert; freiwillige Versicherung bei der BG BAU möglich ( BG BAU). ▲ Nicht gedeckt
Helfer beschädigt das Auto eines Passanten. Wer fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, haftet ( § 823 BGB); geprüft wird seine Privathaftpflicht oder die Bauherrenhaftpflicht. ◆ Teilweise

Pflichten und Kosten für den Bauherrn

  • Melden: Der Bauherr muss der BG BAU das Bauvorhaben und Angaben zu den Helfern mitteilen ( BG BAU).
  • Stunden aufschreiben: Alle Helferstunden der Versicherten aufschreiben und an die BG BAU geben ( BG BAU).
  • Beitrag: Laut BG BAU 1,21 Euro je Helferstunde, mindestens 100 Euro ( BG BAU).
  • Eigener Schutz: Bauherr und Ehepartner können sich freiwillig versichern; der Jahresbeitrag 2026 liegt laut BG BAU über 2.800 Euro ( BG BAU).

Schwere Unfälle mit Toten oder mehr als drei Verletzten müssen sofort gemeldet werden ( BG BAU).

Nach dem Unfall: Das sollten Sie jetzt tun

  • Erste Hilfe und Arzt: Sagen Sie dem Arzt, dass es ein Unfall auf einer privaten Baustelle war.
  • Unfall an die BG BAU melden: Die BG BAU prüft, ob der Helfer versichert war ( BG BAU).
  • Stundenliste bereithalten: Die Liste der Helferstunden belegt, wer wann geholfen hat ( BG BAU).
  • Schäden an Dritten: Fremde Schäden der Haftpflicht melden, binnen einer Woche ( § 104 VVG).

Bauvorhaben absichern

Neben der BG BAU gehören Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung auf die Liste.

Häufige Fragen

Sind private Helfer beim Hausbau versichert?

Oft ja, über die BG BAU, auch wenn sie nicht bezahlt werden. Die BG BAU prüft den Einzelfall. Kurze Gefälligkeiten unter Nahestehenden sind nicht versichert.

Was kostet die Versicherung der Bauhelfer?

Laut BG BAU 1,21 Euro je Helferstunde, mindestens 100 Euro.

Ist der Bauherr selbst versichert?

Nicht automatisch. Bauherr und Ehepartner können sich freiwillig bei der BG BAU versichern.

Sind Handwerker über den Bauherrn versichert?

Nein. Mitarbeiter einer Firma sind über ihren Arbeitgeber versichert.

Wer zahlt, wenn ein Helfer etwas beschädigt?

Wer fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, haftet. Geprüft wird seine Privathaftpflicht oder die Bauherrenhaftpflicht.

Erst Bedarf prüfen, dann absichern

Wer selbst baut, meldet Helfer bei der BG BAU und prüft Bauherrenhaftpflicht und eigenen Unfallschutz.

Eine Gegenprobe finden Sie bei der BG BAU.

Quellen: BG BAU · § 27 SGB V · § 823 BGB · § 104 VVG

Stand: 07.11.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.