Schaden in der Mietwohnung: Zahlt die Haftpflicht?
Kommt darauf an, was beschädigt ist. Schäden an der Wohnung selbst, etwa an Boden, Wänden oder Türen, zahlt Ihre Privathaftpflicht in der Regel, wenn Sie dafür haften. Ausgeschlossen sind nach Musterbedingungen Abnutzung, Glas, Heizung, Warmwasser sowie Elektro- und Gasgeräte. Gemietete Möbel sind nur mit passendem Tarif versichert.
- Boden, Wände, Türen: Haftpflicht
- Abnutzung: kein Ersatz
- Glas und Heizung: ausgeschlossen
- Binnen einer Woche melden
Die kurze Antwort: Was zahlt die Haftpflicht?
Sie beschädigen beim Möbelrücken die Tür oder den Boden der Mietwohnung und haften dafür. Schäden an gemieteten Wohnräumen sind nach den Musterbedingungen mitversichert ( AVB PHV A1-6.6.1). Ausgenommen sind Abnutzung und übermäßige Beanspruchung ( A1-6.6.2); beim Parkett-Schaden durch einen Bürostuhl musste im Fall des LG Dortmund die Privathaftpflicht zahlen ( LG Dortmund, 2 T 5/10).
Der Herd der Einbauküche des Vermieters ist beschädigt. Elektrogeräte sind nach Muster ausgeschlossen ( A1-6.6.2). Manche Tarife schließen gemietetes Inventar per Zusatzklausel ein, fest eingebaute Elektro- und Gasgeräte aber oft auch dann nicht ( Stiftung Warentest).
Normale Gebrauchsspuren. Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haben Sie nicht zu vertreten ( § 538 BGB). Stöckelschuh-Spuren galten als normal ( AG Freiburg, 2 C 3188/90).
Was die Haftpflicht in der Mietwohnung abdeckt
| Was ist beschädigt? | Wer zahlt? |
|---|---|
| Böden, Wände, Türen, Fensterrahmen | Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie haften ( GDV). Für die Scheibe gilt der Glas-Ausschluss. |
| Glas | Ausgeschlossen, soweit eine Glasversicherung möglich ist ( AVB PHV, A1-6.6.2). |
| Heizung, Therme, Warmwasser, Elektro- und Gasgeräte | Ausgeschlossen ( A1-6.6.2). |
| Gemietete Möbel, Einbauküche des Vermieters | Meist ausgeschlossen, gedeckt sind meist nur Wände und Boden ( Stiftung Warentest). |
| Schimmel | Ausgeschlossen ( A1-6.6.2). |
| Ihre eigene Einbauküche | Keine Haftpflicht; sie gehört zu Ihrem Hausrat ( VHB 2022, A 8.3.1). |
Wasserschaden: Verursachen Sie einen Gebäudeschaden nur leicht fahrlässig, kann der Gebäudeversicherer des Vermieters keinen Regress nehmen, auch wenn Sie haftpflichtversichert sind ( BGH, IV ZR 116/05). Mehr dazu: Waschmaschine ausgelaufen.
Höchstsumme: Die Verbraucherzentrale verlangt mindestens 500.000 Euro für Mietsachschäden ( Verbraucherzentrale), Stiftung Warentest mindestens 1 Million Euro ( Stiftung Warentest).
Schaden in der Mietwohnung: So gehen Sie vor
- Binnen einer Woche melden( § 104 VVG).
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen: kein Schuldeingeständnis, kein Geld direkt an den Vermieter ( Verbraucherzentrale).
- Versicherer prüfen lassen: Er klärt die Haftung und wehrt unberechtigte Forderungen ab ( AVB PHV, A1-4.1).
- Frist kennen: Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung ( § 548 BGB).
Typische Irrtümer bei Mietschäden
- „Die Haftpflicht zahlt alles, was kaputtgeht.“ Abnutzung, Glas, Heizung, Warmwasser, Elektro- und Gasgeräte sowie Schimmel sind nach Muster ausgeschlossen ( AVB PHV, A1-6.6.2).
- „Gemietete Möbel sind wie die Wohnung versichert.“ Meist nur Wände und Boden ( Stiftung Warentest); gemietete Sachen nur mit Erweiterung ( Verbraucherzentrale).
- „Die Haftpflicht zahlt die Renovierung beim Auszug.“ Schönheitsreparaturen beseitigen oberflächliche Gebrauchsspuren, keine substanziellen Schäden ( GDV). Abnutzung und Verschleiß sind in der Haftpflicht ausgeschlossen, und vertragsgemäße Abnutzung haben Sie nicht zu vertreten ( § 538 BGB).
Als Mieter richtig absichern
Privathaftpflicht
Achten Sie auf die Summe für Mietsachschäden und darauf, ob gemietete Sachen eingeschlossen sind.
Hausrat
Ihre eigenen Sachen und selbst bezahlte Einbauten sichert die Hausrat gegen versicherte Gefahren ab.
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht Schäden in der Mietwohnung?
Ja, Schäden an der Wohnung selbst wie Boden, Wände und Türen, wenn Sie dafür haften. Abnutzung, Glas, Heizung sowie Elektro- und Gasgeräte sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Wie hoch sollte die Summe für Mietsachschäden sein?
Die Verbraucherzentrale verlangt mindestens 500.000 Euro, Stiftung Warentest empfiehlt mindestens 1 Million Euro.
Wie lange kann der Vermieter Schäden geltend machen?
Seine Ersatzansprüche verjähren sechs Monate, nachdem er die Wohnung zurückerhalten hat.
Bekommt der Vermieter den Neupreis?
Nein. Bei einem Totalschaden zahlt die Haftpflicht den Zeitwert.
Ist die Einbauküche des Vermieters versichert?
Meist nicht. Manche Tarife schließen gemietetes Inventar ein; fest eingebaute Elektrogeräte sind oft trotzdem ausgeschlossen.
Zahlt die Haftpflicht Schimmelschäden?
Nein. Schäden infolge von Schimmelbildung sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Privathaftpflicht für Mieter
Mietsachschäden, gemietete Sachen und Höchstsummen unterscheiden sich je Tarif. Vergleichen Sie Leistungen, nicht nur den Preis.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV AVB PHV · dieversicherer.de · Stiftung Warentest · Stiftung Warentest (Einbauküche) · Stiftung Warentest (Parkett) · § 538 BGB · § 548 BGB · Verbraucherzentrale
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.