123 Frage · Wer zahlt?

Unfall im Haushalt: Welche Versicherung zahlt?

Kommt auf die Folgen an. Bei Unfällen bei der Hausarbeit im eigenen Haushalt zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht. Die Behandlung trägt die Krankenversicherung. Arbeitnehmer erhalten in der Regel bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, gesetzlich Versicherte danach Krankengeld. Eine einmalige Invaliditätsleistung für bleibende Unfallfolgen zahlt eine private Unfallversicherung, bei längerer Berufsunfähigkeit eine BU-Versicherung.

  • In der Regel kein gesetzlicher Unfallschutz bei Hausarbeit
  • Behandlung: Krankenversicherung
  • Lohnfortzahlung, dann Krankengeld (GKV)
  • Bleibende Folgen: privat vorsorgen

Die kurze Antwort: Wer zahlt nach dem Sturz zu Hause?

● Zahlt

Behandlung und Verdienstausfall. Heilbehandlungskosten sind Sache der Krankenversicherung ( GDV). Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung ( § 3 EFZG), gesetzlich Versicherte danach Krankengeld ( § 44 SGB V).

◆ Kommt darauf an

Bleibende Folgen: Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens ( Verbraucherzentrale), zahlt aber vor allem bei dauerhafter Beeinträchtigung ( AUB, Ziffer 2.1.1.1). Bei längerer Berufsunfähigkeit hilft eine BU ( Verbraucherzentrale).

▲ Zahlt meist nicht

Die gesetzliche Unfallversicherung: Für Freizeit und Hausarbeit im eigenen Haushalt besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallschutz ( Verbraucherzentrale). Einen Tatbestand für Hausarbeit im eigenen Haushalt enthält das Gesetz nicht ( § 2 SGB VII).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Eine Angestellte stürzt beim Fensterputzen in der eigenen Wohnung und bricht sich das Handgelenk. Keine gesetzliche Unfallversicherung ( Verbraucherzentrale); bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht ( § 3 EFZG), danach Krankengeld ( § 44 SGB V); bleibende Schäden über eine private Unfallversicherung ( Verbraucherzentrale). ◆ Kommt darauf an
Ein Selbstständiger fällt beim Renovieren von der Leiter und kann wochenlang nicht arbeiten. Krankengeld nur mit Wahlerklärung ( § 44 Abs. 2 SGB V); sonst Verdienstausfall über ein Krankentagegeld ( § 192 Abs. 5 VVG). Die Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität ( AUB 2.1.1.1). ◆ Kommt darauf an
Die angemeldete Putzhilfe im Minijob rutscht im Bad aus. Die gesetzliche Unfallversicherung: Beschäftigte in Privathaushalten sind versichert ( DGUV); den Unfall der Unfallkasse melden ( DGUV). ● Gedeckt
Eine Angehörige pflegt die Mutter mit Pflegegrad 3 zu Hause und stürzt dabei. Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenigstens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen; versichert sind die Pflege und Hilfen bei der Haushaltsführung ( § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII, § 19 SGB XI). ◆ Kommt darauf an
Sturz nach einem Schwindelanfall infolge einer Erkrankung. Private Unfallversicherung: Ausgeschlossen sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa ein Sturz infolge einer Kreislaufstörung; die Erkrankung selbst ist nicht versichert ( AUB 5.1.1, 3.1). Ob ein Schwindelanfall darunter fällt, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit über die Kasse ( § 44 SGB V). ◆ Kommt darauf an
Nach dem Unfall kann der Haushalt nicht weitergeführt werden. Haushaltshilfe der Krankenkasse, etwa bei schwerer Krankheit nach Krankenhaus oder ambulanter OP, wenn niemand im Haushalt ihn weiterführen kann ( § 38 SGB V). Details: Haushaltshilfe nach OP. ◆ Kommt darauf an

Gesetzliche Unfallversicherung: Wer im Haushalt versichert ist

  • Arbeitnehmer: nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ( Verbraucherzentrale); versichert ist der unmittelbare Weg zur und von der Arbeit ( § 8 Abs. 2 SGB VII).
  • Haushaltshilfen: Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen, etwa Reinigungskräfte, Babysitter oder Gartenhilfen, sind gesetzlich unfallversichert ( DGUV). Bei Minijobbern übernimmt die Minijob-Zentrale mit dem Haushaltsscheck die Anmeldung; der Beitrag beträgt 1,6 Prozent des Verdienstes ( Minijob-Zentrale).
  • Pflegepersonen: versichert bei der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 von wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen ( § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII, § 19 SGB XI).
  • Ehrenamt: nur in bestimmten Fällen, etwa im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege ( § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII).
  • Wie Beschäftigte: Versichert sind ferner Personen, die wie Beschäftigte tätig werden ( § 2 Abs. 2 SGB VII). Ob eine reine Gefälligkeit im Haushalt darunter fällt, haben wir nicht belegt gefunden. Wer beim Umzug hilft und etwas beschädigt, liest Beim Umzug etwas kaputt gemacht.

Private Unfallversicherung: Was sie leistet

  • Unfall: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet ( AUB, Ziffer 1.3). Als Unfall gilt auch eine Verrenkung oder Zerrung durch erhöhte Kraftanstrengung ( AUB, Ziffer 1.4.1).
  • Hauptleistung: ein einmaliger Geldbetrag, dessen Höhe vom Invaliditätsgrad abhängt; bei Folgen einer Krankheit hilft sie nicht ( Verbraucherzentrale).
  • Dauerhaft: heißt voraussichtlich länger als drei Jahre ( AUB, Ziffer 2.1.1.1).
  • Fristen: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein ( AUB, Ziffer 2.1.1.2, 2.1.1.3).
  • Höhe: Ein vollständig funktionsunfähiger Arm ergibt im Muster 70 Prozent Invaliditätsgrad; die Werte hängen vom Vertrag ab ( AUB, Ziffer 2.1.2.2.1). Bei Mitwirkung von Krankheiten ab 25 Prozent wird gemindert ( AUB, Ziffer 3.2.2).

Verdienstausfall: Lohn, Krankengeld, BU

Leistung Wer zahlt? Was gilt
Entgeltfortzahlung Arbeitgeber Bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht ( § 3 EFZG)
Krankengeld Gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos ( § 47 SGB V); Selbstständige nur mit Wahlerklärung ( § 44 SGB V)
Krankentagegeld Private Versicherung Ersetzt den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ( § 192 Abs. 5 VVG)
Berufsunfähigkeitsrente BU-Versicherung Je nach Vertrag; die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die zahlen, wenn Sie voraussichtlich 6 Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind ( Verbraucherzentrale)
Haushaltshilfe Krankenkasse Bei schwerer Krankheit, etwa nach Krankenhaus oder ambulanter OP, wenn niemand im Haushalt ihn weiterführen kann; ohne Kind unter 12 längstens vier Wochen; schriftlich beantragen ( § 38 SGB V, Verbraucherzentrale)

Für die meisten Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung laut Verbraucherzentrale viel wichtiger als eine Unfallversicherung ( Verbraucherzentrale).

Typische Irrtümer zum Unfall im Haushalt

  • „Bei jedem Unfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.“ Nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ( Verbraucherzentrale), bei der Hausarbeit im eigenen Haushalt in der Regel nicht ( Verbraucherzentrale).
  • „Die private Unfallversicherung zahlt Arztkosten und Verdienstausfall.“ Ihre Hauptleistung ist ein einmaliger Betrag nach Invaliditätsgrad ( Verbraucherzentrale); Verdienstausfall ersetzen Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld ( § 44 SGB V, § 192 VVG).
  • „Die Putzhilfe ist bei einem Unfall in meinem Haushalt nicht versichert.“ Beschäftigte in Privathaushalten sind gesetzlich unfallversichert ( DGUV); bei Minijobs läuft die Anmeldung über den Haushaltsscheck ( Minijob-Zentrale).

Nach dem Sturz: Das sollten Sie jetzt tun

  • Behandeln lassen: Ärztlich versorgen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen; daran knüpfen Lohnfortzahlung und Krankengeld an ( § 3 EFZG, § 44 SGB V).
  • Unfallversicherung informieren: Die 15-Monats-Fristen für ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität beachten ( AUB, Ziffer 2.1.1.2, 2.1.1.3).
  • Haushaltshilfe oder Pflegeperson betroffen: Den Unfall der zuständigen Unfallkasse melden ( DGUV).
  • Haushalt nicht zu schaffen: Haushaltshilfe schriftlich bei der Krankenkasse beantragen ( Verbraucherzentrale).

Hilfe im Haushalt nach dem Unfall

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt, wie lange und was Sie zuzahlen, lesen Sie auf unserer Seite zur Haushaltshilfe.

Häufige Fragen

Bin ich bei der Hausarbeit gesetzlich unfallversichert?

In der Regel nein. Hausarbeit im eigenen Haushalt ist nicht gesetzlich unfallversichert. Versichert sind aber zum Beispiel berufliche Tätigkeiten, die Sie zu Hause ausüben, und die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Nach den Musterbedingungen des GDV zahlt sie die Invaliditätsleistung, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als drei Jahre beeinträchtigt und die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und geltend gemacht wurde. Ihr Vertrag kann davon abweichen.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?

70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Arbeitnehmer erhalten vorher in der Regel bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Ist eine BU wichtiger als eine Unfallversicherung?

Laut Verbraucherzentrale für die meisten Menschen ja, denn die BU zahlt auch bei Krankheit. Wann genau, regelt Ihr Vertrag; die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Leistung ab mehr als 50 Prozent Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate.

Sind ehrenamtliche Helfer im Haushalt versichert?

Nur in gesetzlich genannten Fällen, etwa Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen, Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege oder Personen, die wie Beschäftigte tätig werden.

Erst Bedarf prüfen, dann vorsorgen

Bei der Hausarbeit greift in der Regel kein gesetzlicher Unfallschutz. Prüfen Sie, ob Lohnfortzahlung und Krankengeld reichen und ob Sie für bleibende Folgen oder Berufsunfähigkeit vorsorgen möchten.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: Verbraucherzentrale (Unfallversicherung) · Verbraucherzentrale (BU) · Verbraucherzentrale (Haushaltshilfe) · GDV AUB · DGUV · Minijob-Zentrale · § 2 SGB VII · § 8 SGB VII · § 19 SGB XI · § 3 EFZG · § 44 SGB V · § 47 SGB V · § 38 SGB V · § 192 VVG · dieversicherer.de

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.