Unfall passiert: Wann zahlt die Unfallversicherung?
Kommt darauf an, wo und wie es passiert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg, in Kita, Schule und Hochschule. In der Freizeit, im Haushalt und im Urlaub gilt sie nicht. Eine private Unfallversicherung zahlt rund um die Uhr, aber vor allem dann, wenn ein bleibender Schaden zurückbleibt.
- Arbeit und Weg: gesetzlich
- Freizeit: nur privat
- Geld vor allem bei Invalidität
- Fristen von 15 Monaten
Die kurze Antwort: Wer zahlt nach dem Unfall?
Sie stürzen auf dem Weg zur Arbeit. Das ist ein Wegeunfall, versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung ( § 8 SGB VII). Arbeitnehmer sind dort über den Arbeitgeber pflichtversichert, Kinder in Kita und Schule, Studierende an der Hochschule ( Verbraucherzentrale).
Sie verletzen sich in der Freizeit. Die Behandlung zahlt die Krankenkasse ( § 27 SGB V), Ihr Lohn läuft bis zu sechs Wochen weiter ( § 3 EntgFG), danach gibt es Krankengeld ( § 44 SGB V). Eine private Unfallversicherung zahlt zusätzlich, wenn ein bleibender Schaden entsteht ( Verbraucherzentrale).
Die Beschwerden kommen von einer Krankheit, nicht von einem Unfall. Dafür zahlt keine Unfallversicherung ( Verbraucherzentrale). Auch Bandscheibenschäden und Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol, sind nach den Musterbedingungen meist ausgeschlossen ( GDV-Musterbedingungen AUB).
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|---|---|
| Sturz auf dem direkten Weg zur Arbeit. | Gesetzliche Unfallversicherung (Wegeunfall) ( § 8 SGB VII). | ● Gedeckt |
| Beinbruch beim Fußball am Wochenende. | Krankenkasse für die Behandlung ( § 27 SGB V); private Unfallversicherung nur, wenn Sie eine haben und eine Invalidität bleibt ( GDV-Musterbedingungen AUB). | ◆ Teilweise |
| Kind stürzt in der Schule. | Gesetzliche Unfallversicherung ( Verbraucherzentrale). | ● Gedeckt |
| Bandscheibenvorfall beim Heben einer Kiste. | Nach Muster ausgeschlossen, außer ein Unfall war überwiegend die Ursache ( GDV-Musterbedingungen AUB). | ▲ Nicht gedeckt |
| Hausfrau oder Selbstständiger verletzt sich zu Hause. | Nur private Unfallversicherung; die Verbraucherzentrale hält sie für diese Gruppen für besonders wichtig ( Verbraucherzentrale). | ◆ Teilweise |
Was als Unfall zählt
- Unfallbegriff: Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden ( GDV-Musterbedingungen AUB).
- Erhöhte Kraftanstrengung: Auch das Verrenken eines Gelenks oder das Zerren und Zerreißen von Muskeln, Sehnen und Bändern bei erhöhter Kraftanstrengung gilt als Unfall; Meniskus und Bandscheiben nicht ( GDV-Musterbedingungen AUB).
- Krankheit wirkt mit: Hat eine Krankheit an den Folgen mitgewirkt, wird die Leistung gekürzt, wenn der Anteil mindestens 25 % beträgt ( GDV-Musterbedingungen AUB).
- Psychische Folgen: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind nach Muster ausgeschlossen, auch nach einem Unfall ( GDV-Musterbedingungen AUB).
Private Unfallversicherung: Fristen und Auszahlung
| Frage | Was gilt nach Muster | Quelle |
|---|---|---|
| Was wird gezahlt? | Nur die vereinbarten Leistungsarten, etwa Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Todesfallleistung | GDV-Musterbedingungen AUB |
| Bis wann muss die Invalidität da sein? | Eingetreten innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall und von einem Arzt schriftlich festgestellt | GDV-Musterbedingungen AUB |
| Bis wann melden? | Geltend machen innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall; sonst entfällt der Anspruch | GDV-Musterbedingungen AUB |
| Wann wird gezahlt? | Erklärung binnen drei Monaten nach Eingang der Nachweise, Zahlung binnen zwei Wochen danach | GDV-Musterbedingungen AUB |
| Kann neu bemessen werden? | Ja, einmal jährlich bis zu drei Jahre nach dem Unfall | GDV-Musterbedingungen AUB |
Viele Tarife haben günstigere Fristen als das Muster. Maßgeblich sind Ihre Bedingungen.
Nach dem Unfall: Das sollten Sie jetzt tun
- Arzt aufsuchen: Lassen Sie Verletzungen sofort dokumentieren. Bei Arbeits- oder Wegeunfall sagen Sie das dem Arzt.
- Unfall melden: Der privaten Unfallversicherung den Unfall zügig mitteilen; eine mögliche Invalidität innerhalb von 15 Monaten geltend machen ( GDV-Musterbedingungen AUB).
- Arbeitgeber informieren: Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg oder im Betrieb ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ( § 8 SGB VII).
- Lohn und Krankengeld: Sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit ( § 3 EntgFG), danach Krankengeld von der Kasse ( Bundesgesundheitsministerium).
Erst Arbeitskraft, dann Unfall
Die Verbraucherzentrale hält eine Berufsunfähigkeitsversicherung für deutlich wichtiger, weil sie auch bei Krankheit zahlt ( Verbraucherzentrale).
Häufige Fragen
Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Bei Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg sowie in Kita, Schule und Hochschule. In Freizeit, Haushalt und Urlaub zahlt sie nicht.
Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?
Ein Sturz ist in der Regel ein Unfall. Die private Unfallversicherung zahlt aber vor allem, wenn ein bleibender Schaden entsteht und die Fristen eingehalten sind.
Wie lange zahlt eine private Unfallversicherung?
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalzahlung. Eine Unfallrente oder ein Tagegeld gibt es nur, wenn sie vereinbart sind.
Welche Fristen gelten nach einem Unfall?
Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eintreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Viele Tarife sind großzügiger.
Zahlt die Unfallversicherung bei Krankheit?
Nein. Für Folgen einer Krankheit zahlt sie nicht. Dafür ist eine Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung gedacht.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen
Wer nicht gesetzlich versichert ist oder viel in der Freizeit unterwegs ist, profitiert am meisten von einer privaten Unfallversicherung. Achten Sie auf Invaliditätssumme, Progression und Fristen.
Eine Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: § 8 SGB VII · § 27 SGB V · § 44 SGB V · § 3 EntgFG · Bundesgesundheitsministerium · GDV-Musterbedingungen AUB · Verbraucherzentrale
Stand: 07.11.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.