Beim Umzug helfen und etwas kaputt gemacht: Wer zahlt?
Meist Ihre Privathaftpflicht, mit Ausnahmen. Laut BGH entfällt Ihre Haftung bei einer Gefälligkeit in der Regel nicht, wenn Sie haftpflichtversichert sind. Haben Sie den Schaden fahrlässig verursacht, zahlt dann Ihre Privathaftpflicht, bei Totalschaden den Zeitwert. Nicht gedeckt sind nach Musterbedingungen geliehene Sachen, Schäden mit dem Transporter und Schäden innerhalb desselben Vertrags.
- Fremde Sachen beschädigt: Haftpflicht
- Totalschaden: Zeitwert
- Transporter: Haftpflicht zahlt nicht
- Binnen einer Woche melden
Die kurze Antwort: Wer zahlt den Umzugsschaden?
Sie lassen beim Tragen den Fernseher eines Freundes fallen. Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden bei der Umzugshilfe ( Stiftung Warentest), bei Totalschaden den Zeitwert ( Verbraucherzentrale).
Die geliehene Sackkarre geht kaputt. Geliehene Sachen sind nach Muster ausgeschlossen ( AVB PHV, A1-7.5), lassen sich aber als Erweiterung mitversichern ( Verbraucherzentrale).
Gefälligkeit: Haften Sie überhaupt?
Wer fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, muss grundsätzlich Schadensersatz leisten ( § 823 BGB). Bei Gefälligkeiten wie der Umzugshilfe begründen die Quellen das unterschiedlich:
- Verbraucherzentrale: Bei einer Gefälligkeit und einfacher Fahrlässigkeit sind Sie im Allgemeinen nicht zum Schadenersatz verpflichtet ( Verbraucherzentrale).
- Bundesgerichtshof: Ein stillschweigender Haftungsausschluss gilt nur ausnahmsweise. Er fehlt regelmäßig, wenn der Schädiger haftpflichtversichert ist ( BGH, VI ZR 467/15).
- Stiftung Warentest: Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden bei Umzugshilfe; eine eigene Deckungserweiterung ist nicht mehr nötig ( Stiftung Warentest). Laut Finanztip zahlen gute Tarife ( Finanztip).
Ihr eigener Fernseher
Keine Haftpflicht, denn es ist kein fremder Schaden. Die Hausrat zahlt nur bei versicherten Gefahren wie Brand oder Einbruch ( VHB 2022, A 1).
Die Umzugsfirma
Sie haftet grundsätzlich bis 620 Euro je Kubikmeter Laderaum ( § 451e HGB). Ohne deutlich hervorgehobene Belehrung entfällt die Grenze ( § 451g HGB). Bei ungenügender Verpackung durch Sie kann sie frei sein ( § 451d HGB).
Schaden beim Umzug: So gehen Sie vor
- Vorher klären, ob Ihr Tarif Gefälligkeitsschäden einschließt ( Verbraucherzentrale).
- Binnen einer Woche melden( § 104 VVG). Kein Schuldeingeständnis unterschreiben, kein Geld zahlen ( Verbraucherzentrale).
- Bei der Umzugsfirma: Sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, verdeckte innerhalb von 14 Tagen ( § 451f HGB).
- Beweise sichern: Fotos und Zeugen. Die Beweislast für Transportschäden liegt bei Ihnen ( Verbraucherzentrale).
- Hausrat informieren: Während des Wohnungswechsels besteht Schutz in beiden Wohnungen ( Verbraucherzentrale).
Typische Irrtümer bei der Umzugshilfe
- „Wer aus Gefälligkeit hilft, haftet nie.“ Laut BGH gilt ein Haftungsausschluss nur ausnahmsweise, regelmäßig nicht bei bestehender Haftpflicht ( BGH, VI ZR 467/15).
- „Die Haftpflicht zahlt den Neupreis.“ Bei Totalschaden zahlt sie den Zeitwert ( Verbraucherzentrale).
- „Die Haftpflicht zahlt auch Schäden mit dem Transporter.“ Schäden durch den Gebrauch eines Kfz sind ausgeschlossen ( AVB PHV, A1-7.14).
- „Die Umzugsfirma haftet unbegrenzt.“ Grundsätzlich bis 620 Euro je Kubikmeter Laderaum ( § 451e HGB). Für mehr Schutz gibt es meist eine Zusatzversicherung über den Spediteur ( Verbraucherzentrale).
Vor dem Umzug richtig absichern
Privathaftpflicht prüfen
Sind Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen eingeschlossen? Beides unterscheidet sich je Tarif.
Ihre eigenen Sachen
Die Hausrat schützt Ihre Einrichtung gegen versicherte Gefahren, auch in beiden Wohnungen während des Umzugs.
Ähnlicher Fall: Fremdes Handy fallen gelassen: Wer zahlt?
Häufige Fragen
Muss ich den Fernseher meines Freundes neu kaufen?
Nein. Bei Totalschaden zahlt die Privathaftpflicht den Zeitwert, nicht den Neupreis.
Muss ich Gefälligkeitsschäden extra versichern?
Laut Stiftung Warentest ist eine eigene Erweiterung nicht mehr nötig. Die Verbraucherzentrale zählt Gefälligkeitsschäden zum Mindeststandard. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Zahlt meine Haftpflicht, wenn ich mit dem Umzugstransporter etwas beschädige?
Nein. Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.
Ich hatte mir den Akkuschrauber geliehen. Zahlt meine Haftpflicht?
Nur wenn Ihr Tarif geliehene Sachen einschließt. Nach den Musterbedingungen sind sie ausgeschlossen.
Wie viel zahlt ein Umzugsunternehmen?
Grundsätzlich höchstens 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Ohne die vorgeschriebene Belehrung entfällt die Grenze.
Wie schnell muss ich Schäden bei der Umzugsfirma melden?
Sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte innerhalb von 14 Tagen.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Privathaftpflicht vor dem Umzug prüfen
Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen sind nicht in jedem Tarif gleich geregelt. Vergleichen Sie Leistungen, nicht nur den Preis.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: § 823 BGB · BGH VI ZR 467/15 · Verbraucherzentrale · Stiftung Warentest · Finanztip · GDV AVB PHV · § 451e HGB · § 451f HGB
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.